Hallo Minze,
In der Antwort von Krämers wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten sehr gut erklärt. Wir schließen uns der Antwort von Krämers an.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Minze,
In der Antwort von Krämers wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten sehr gut erklärt. Wir schließen uns der Antwort von Krämers an.
Das ist natürlich auch eine prima Idee.Sie könnten nur den Arzt beim Abschlussgespräch in der Rehaklinik dann freundlich und nett darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie zusendet. Ob dies die Klninik aber macht oder nicht, liegt alleine in deren Entscheidung.Oder so machen wie ich: Ich habe auf der Schweigepflichtsentbindung, die ich für die Versendung des Berichts ausfüllen musste, gleich dazugeschrieben, dass die nur unter der Voraussetzung gilt, dass zeitgleich auch mir eine Kopie zugeschickt wird. Funktionierte.
" Die " haben doch alle Angst vor Ihnen und zittern schon vor ihrem Namen. Sie sind quasi der Gott unter den Datenschützern. Mit ihnen legt man sich am besten nicht an. Ich verehre Sie sehr für ihre Ansichten und bewundere Sie.Guten Morgen ! Frage: Nach der Reha, wer alles bekommt da den Rehabericht von der Klinik geschickt ? Ich DRV Mein Hausarzt Richtig ? Und wer noch ? Schönen Samstag MinzeDas bestimmen allein Sie. Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen. Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung . Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt. Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können.
Wer sich an Recht und Gesetz hält, hat nichts zu befürchten. Ist ganz einfach. Oder fahren Sie an einem Starenkasten vorsätzlich mit zu hoher Geschwindigkeit vorbei?Das bestimmen allein Sie. Wenn Sie nicht vorher schriftlich zugestimmt haben, darf den niemand bekommen, denn Ärzte einer Reha-Einrichtung unterliegen wie jeder andere Arzt auch der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Nach § 100 SGB X muß eine VORHERIGE schriftliche Einwilligung vorliegen, damit Ärzte, auch von Reha-Einrichtungen oder diese Auskünfte erteilen dürfen. Wenn Sie selbst darüber bestimmen wollen, dann verbieten Sie schriftlich gegen Empfangsbestätigung die Offenbarung an Dritte und verlangen die Aushändigung aller angefertigten Exemplare (mit Ausnahme des Archivexmplars für die Reha-Einrichtung . Rehaberichte können eklatante Fehler und Meinungsäußerungen enthalten, deren Korrektur Sie nicht einklagen können. Wer sich dagegen absichern will sorgt für vollständige Datenhoheit. Das Verfahren der DRV in Sachen Reha-Berichtsverfahren ist eindeutig rechtswidrig. Meinen Reha-Bericht haben die nicht bekommen, obwohl die versucht haben Druck zu machen. Ich hab denen dann mit einer Nötigungsanzeige und einer Anzeige nach § 203 StGB gedroht und die Ärztekammer eingeschaltet,, damit die die Ärzte schützt. Die hat dann meine Rechtsaufassung bestätigt. Danach war Ruhe. Hätten die tatsächlich einen Rechtsanspruch, hätten die ja klagen können." Die " haben doch alle Angst vor Ihnen und zittern schon vor ihrem Namen. Sie sind quasi der Gott unter den Datenschützern. Mit ihnen legt man sich am besten nicht an. Ich verehre Sie sehr für ihre Ansichten und bewundere Sie.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.