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Experten-Antwort

Rehabericht wird einbehalten

von Blöckchen20.08.2018 | 09:43
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7 Antworten

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Hallo, darf der Arzt den Abschlussbericht der Rehaklinik einbehalten? Die Herausgabe dessen wird verweigert, angeblich dürfen diese dem Patienten nicht ausgegeben werden. Irgendwie komme ich mir gerade entmündigt vor. Danke Grüße Blöckchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Blöckchen",

grundsätzlich besteht aufgrund des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Versicherten keine datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Aushändigung einer Kopie des ärztlichen Entlassungsberichts an die Versicherten selbst.

Es gibt jedoch Umstände in denen einzelfallbezogen abzuwägen ist, ob der ärztliche Entlassungsbericht dem Versicherten persönlich auszuhändigen oder durch einen fachkundigen Dritten - insbesondere behandelnden Arzt / Hausarzt - zu vermitteln ist.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an den für Sie zuständigen Kostenträger der Rehabilitationsleistung und fordern dort den Entlassungsbericht an.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Gesundheit weiterhin alles Gute.

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6 Antworten

Blockwartam 20.08.2018 | 10:01
Wenn du den Arzt von der Rehaklinik meinst, dann ja. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Eine Kopie des Abschlussbericht wird Deinem Hausarzt zugeschickt 2. Der Abschlussbericht wird der medizinischen Abteilung der DRV geschickt und du kannst dir von dort eine Kopie anfordern.
Blöckchenam 20.08.2018 | 10:08
Ich meinte den Arzt am Heimatort. Welchen Grund soll es geben, den Bericht einzubehalten? Ich sollte mit diesem Bericht Anträge stellen. Wie soll ich das ohne? Grüße Blöckchen
Besserwisseram 20.08.2018 | 11:34
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine Kopie des Berichtes geben, das sollte ohne Probleme möglich sein. Aus meiner Erfahrung hat es bisher keine Probleme gegeben.
Adsonam 21.08.2018 | 11:06
Ich reiche mal den Link zu einer Broschüre nach, die sich mit dem Thema Patientenrechte beschäftigt. 2013 trat das PatientenrechteG in Kraft und das hat sich nach meinem Eindruck noch nicht überall herumgesprochen. Vor einiger Zeit hatte ich das gleiche Problem und bin dann mittels Widerspruch ggü. der DRV unter Verweis auf das PatientenRG vorgegangen. Grundsätzlich dürfte nichts im Reha-Bericht stehen, was dem Patienten nicht bekannt ist. Noch besser ist, er wird vom Arzt in der Rehaeinrichtung mit dem Patienten besprochen. https://www.patientenbeauftragter.de/images/broschueren/BMG_Ratg…
memyselfam 21.08.2018 | 11:11
bei meiner ersten Reha 2011 gab es auch Probleme. Man wollte mir nichts geben und hat es nur an die angegebenen Ärzte geschickt. Ok, dann hab ich mir die Kopie eben dort geholt. Seither bekomme ich alle Kopien direkt. Ich würde andernfalls einen gepflegten Aufstand machen: es geht um mich, und ich bin noch nicht entmündigt! Also her damit
Adsonam 21.08.2018 | 11:06
Ich reiche mal den Link zu einer Broschüre nach, die sich mit dem Thema Patientenrechte beschäftigt. 2013 trat das PatientenrechteG in Kraft und das hat sich nach meinem Eindruck noch nicht überall herumgesprochen. Vor einiger Zeit hatte ich das gleiche Problem und bin dann mittels Widerspruch ggü. der DRV unter Verweis auf das PatientenRG vorgegangen. Grundsätzlich dürfte nichts im Reha-Bericht stehen, was dem Patienten nicht bekannt ist. Noch besser ist, er wird vom Arzt in der Rehaeinrichtung mit dem Patienten besprochen. https://www.patientenbeauftragter.de/images/broschueren/BMG_Ratg…
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