Hallo Herr_meier,
um Ihre sehr umfangreiche und komplexe Fragestellung beantworten zu können, wäre es sehr wichtig, Kenntnis über den genauen Wortlaut der Feststellung Ihres Restleitungsvermögens im Entlassungsbericht zu erhalten. Könnten Sie daher die Angabe im Rehaentlassungsbericht zum festgestellten Restleistungsvermögen noch einmal konkretisieren?