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Experten-Antwort

Rehabericht!?Arbeitsfähig obwohl nur 6Stunden am Tag arbeitstauglich?Was nun?

von Herr_meier05.09.2011 | 15:10
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3 Antworten

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Hallo. Ich habe heute meinen Rehaendbericht erhalten. Verstehe ich nicht. Kann auch keinen mehr fragen, da ich bereits zuhause bin. Es steht darin, dass ich nur noch max. 6 Stunden am Tag arbeiten kann. Also nicht mehr Vollzeit! Es steht auch drinnen, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen werde. Jedoch steht drinnen, dass ich arbeitsfähig (jedoch halt nur max. 6h am Tag) entlassen wurde? Was nun? Falle ich nun ins ALG1? (Amt informiert) Bleibe ich weiterhin arbeitsunfähig? (Mein Arzt würde mich weiterhin AU schreiben) Zukunft: Ich möchte nicht warten, bis ich ausgesteuert werde bzw. das ALG1 zu Ende ist! Habe deshalb vorsichtshalber einen EM-Antrag (halbe EM-Rente als Ziel) gestellt. Da ich ja noch 6h am Tag arbeiten kann (aber keinen geeigneten Job finde), möchte ich mich Selbständig machen (im Rahmen des Existensgründungsmodell über ALG1). In ALG1 wäre ich ja jetzt... Meine Frage: Kann ich also -obwohl mein EM-Antrag läuft- mich im arbeitsfähigem ALG1-Zustand (Restanspruch 8 Monate) Selbständig machen? Bekomme ich keinen Stress mit Rententräger oder ARbeitsamt? Dieses Problem hat doch bestimmt schon jemand gehabt? Danke meier (41,26Jahre in Sozialkasse eingezahlt).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr_meier,

um Ihre sehr umfangreiche und komplexe Fragestellung beantworten zu können, wäre es sehr wichtig, Kenntnis über den genauen Wortlaut der Feststellung Ihres Restleitungsvermögens im Entlassungsbericht zu erhalten. Könnten Sie daher die Angabe im Rehaentlassungsbericht zum festgestellten Restleistungsvermögen noch einmal konkretisieren?

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2 Antworten

E10am 05.09.2011 | 18:47
6 Stunden heisst in dem Fall VOLL arbeits- und erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist dann quasi Vollzeit. Du versteht da was falsch. Es gibt von wegen EM-Rente nur die Regelung unter oder über 6 Stunden erwerbsfähig ( nicht arbeitsfähig - das ist was ganz anderes ) . Über 6 Std. Erwerbsfähig ist dann quasi Vollzeit, darunter nur Teilzeit. Damit kannst du auch weiter z.b. 8 Std. in Vollzeit arbeiten. Damit gibts dann auch keine EM-Rente - auch keine halbe. Dazu hätte man dich als 3 bis UNTER 6 Stunden in der Reha einstufen müssen. Wenn die dich wirklich als max. 6 Std. ( also inclusive 6 Std. ) eingestuft haben haste bezhüglich der Rente die " Arschkarte " ... Krankschreiben bringt bei der AfA auch nichts - im Gegenteil , dann gibts kein ALG I. ALG I gibts nur bei Arbeitsfähigkeit. Aber entscheidet letztlich soweiso der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit wenns hart auf hart kommt...Solange der EM-Antrag noch läuft wirds du aber ALG I bekommen. Dazu musst du aber kooperativ sein und diech dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Verweigerts du das gibts auch kein ALG I - trotz laufendem EM-Antrag. Nahtlosigkeit trifft auf dich ja nicht zu, da noch nicht ausgesteuert.. Insofern würde ich erstmal weiter vom Arzt AU Schein holen und Krankengeld bis zur Aussteureung beziehen. Kann natürlich sein, das die Kasse da jetzt nicht mehr lange mitspielt und deine AU anzweifelt und vom MDK prüfen und letztlich dir dann das KK-Geld streicht...Dann sofort ab zur Agentur für Arbeit und ALG I beziehen. Nach der Aussteuerung entweder wieder arbeiten gehen ( falls noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder eine neue Arbeit vorher schon suchen ) oder bei der AfA als Arbeitsfähig melden und erstmal ALG I beziehen ! Wie das mit der Sebstständigkeit in deinem speziellem Einzelfall läuft weiss ich leider nicht.
weisam 06.09.2011 | 12:45
So wie ich das verstehe, besteht ein Anspruch auf die halbe EM-Rente, weil ja nur bis zu 6 Std. gearbeitet werden kann. Genauer heißt das von 3-6 Std. Nach meinem Verständis kann damit eine Halbtagstelle angenommen werden bzw. Selbstständig mit halber Arbeitszeit. Nur man zu - klappt schon!
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