Hallo Benjamin,
in der Regel verlieren Sie durch die Bewilligung der AHB nicht den Anspruch auf eine "normale Reha". Grundsätzlich könnte die die normale Reha nach durchgeführter AHB stattfinden.
Allerdings können insbesondere psychosomatische Reha-Einrichtungen in Fällen, in welchen ein bestimmter Barthel Index erreicht wird, die Patienten nicht mehr aufnehmen. Dies ist der Fall, wenn der Patient aufgrund der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen aktuell nicht rehafähig ist.
Wird ein Bewilligungsbescheid zurück genommen, handelt es sich nicht selten um medizinische Gründe. Um die genauen Gründe für die Rücknahme/Aufhebung des Bewilligungsbescheides zu erfahren, werfen Sie einen Blick in den Rücknahme-/Aufhebungsbescheid oder kontaktieren Sie den für Sie zuständigen RV-Träger.
Selbstverständlich ändert die Rücknahme/Aufhebung der Bewilligung der psychosomatischen Reha nichts an Ihrem Anspruch an eben einer solchen. Es steht Ihnen frei, jederzeit erneut einen Antrag zu stellen. Der Antrag wird dann - insbesondere aus medizinischer Sicht - erneut geprüft und bearbeitet. Ggf. kann ein neuer Antrag sogar noch im Rahmen der AHB gestellt werden, hierzu können Sie mit dem Sozialdienst der Reha-Einrichtung, in welcher Sie die AHB durchführen, Kontakt aufnehmen. Dort werden Sie gerne beraten und für das weitere Vorgehen unterstützt.
Zunächst wünschen wir Ihnen jedoch für Ihre AHB alles Gute.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung