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Rehabilitation ins Arbeitsleben

von Wahrheit20.02.2011 | 15:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, Seid 2 Jahren kämpfe ich nun schon mit ihrer Kasse um eine Rehabilitation ins Arbeitsleben. Der Antrag wurde angenommen, doch wurde bis heute nicht einmal über die verschiedenen Möglichkeiten und Angebote ihrerseits Informiert oder man wurde "Untersucht/getestet" Stattdessen wird seid 1,5 Jahren versucht einen in eine BTZ Maßnahme zu stecken welche laut Aussagen aller Beteiligten bis auf die der Rehaberaterin nicht die sinnvollste Maßnahme ist. (Falls man nach Beleidigungen durch diese Person am 1. Termin und dazu dem nicht Nachkommen der Aufklärungspflicht diesen Titel der Dame Alsmeier noch geben darf/Zeugen vorhanden). Das Amüsante an dieser Maßnahme ist nun das selbst wenn man sie annehmen will, durch das BTZ mitgeteilt wird das man nur dort anfangen darf, wenn man VORAB eine Verzichtserklärung bei der Dame Alsmeier einreicht was wiederum grob Rechtswidrig ist und Nötigung. Die Mitwirkungspflicht welcher ich Nachkomme beinhaltet nicht den notwendigen Verzicht auf eine bessere Möglichkeit (Umschulung). Muss man wirklich ihre Kasse immer wieder verklagen um einen Schritt voran zu kommen? Wieso ist die Rentenkasse Westfalen in Deutschland die mit erfolgreichste Verklagte Staatliche Institution? Warum verhalten sich ihre Mitarbeiter MIT ZEUGEN ANWESEND grob Rechtswidrig und kommen ihren Pflichten nicht nach? Und warum wird dies von Seiten der Geschäftsführung dauerhaft Geduldet/Unterstützt? Wie kann man eigentlich seine Rentenkasse wechseln? MfG Ein weiterer Kläger,

5 Antworten

Wahrheitam 20.02.2011 | 16:15
Ich würde ja gerne die BTZ Maßnahme machen, mittlerweile! Nur würde die Dame Alsmeier dies nur "Unterstützen" (Mündlich). Wenn ich vorher eine Verzichtserklärung auf eine Umschulung durch die Rentenversicherung Westfalen (Schriftlich) abgebe. Was wiederum ein Hinweis sein könnte das die Rentenversicherung selbst ihre Maßnahme bei solcherlei Taktik wohl als unzureichend einstuft. Bis dahin, passiert das was seid 1,5 Jahren passiert. Nämlich GAR NICHTS. Und ehrlich, ich habe kein Problem mit dem BTZ solange es Erfolg verspricht. Aber ich habe ein Problem mit dieser Alsmeier, seid dem 1. Termin, versuche die Reha Beraterin zu wechseln scheiterten. Auf die Aussage wann sie mich denn einmal Umfassend Aufklären möchte kam die Aussage das dies nicht unnötig ist, da vor unserem ersten Termin schon die Maßnahme für mich bestimmt wurde.
Wechselnam 20.02.2011 | 15:54
Zunächst heisst es : RentenVERSICHERUNG nicht RentenKASSE aber das nur nebenbei. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich um Ermessensleistungen, d.h. Sie können keine konkrete Maßnahme erklagen. Wurde Ihnen denn schriftlich bestätigt, dass Sie nach der BTZ-Maßnahme keine weitere Maßnahme (Umschulung) erhalten können ? Wenn nicht, warum machen SIe nicht die BTZ-Maßnahme und wenn die dann (wie sie offensichtlich bereits vorhersagen können) nicht erfolgreich ist , verlangen Sie weitere Maßnahmen ? Die Rentenversicherung kann man wechseln indem man entweder umzieht (in den Bereich einer anderen RV) oder eine Beschäftigung aufnimmt die der Knappschaft-Bahn-See zugeordnet wird (z.B. unter Tage, bei derDeutschen Bahn oder auf einem Hochseeschiff) .
???am 21.02.2011 | 09:03
Nach Ihren Angaben wurde der Reha-Bedarf bei Ihnen anerkannt und Sie möchten eigentlich eine Umschulung. Die wird jedoch, aus welchen Gründen auch immer, in Ihrem Fall nicht befürwortet. Stattdessen bietet man eine BTZ-Maßnahme an. Sie haben sich inzwischen entschlossen, daran teilzunehmen. Habe ich das bisher richtig verstanden? Falls ja: Die Reha-Fachberaterin wird nicht mehr machen können, als diese Teilnahme zu unterstützen. Genehmigen wird wohl ihr Vorgesetzter müssen. In der Regel wird dies wohl unproblematisch sein. De geforderte Verzichtserklärung auf den Umschulungswunsch ist wohl so zu erklären, dass Sie wohl recht hartnäckig Leistungen in diese Richtung gefordert haben. Vorhersehbare Leistungshäufungen (wir probieren mal das und wenn das nicht klappt, können wir hiermit weitermachen ...) sind jedoch aus Kostengründen zu vermeiden. Sollte diese Erklärung so rechtswidrig erzwungen sein, wie Sie das schildern, kippt sie bereits im Widerspruchsverfahren. Abtestungen werden, ebenfalls aus Kostengründen, im Regelfall nur mit angehenden Umschülern durchgeführt. Aus meiner Sicht sollten sie erstmal für sich klären, was Sie wirklich wollen. Wenn ihr Ziel eigentlich eine Umschulung ist, stellen Sie einen schriflichen Antrag und fordern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Gegen den können Sie dann auch den Rechtsweg beschreiten. In der BTZ-Maßnahme wird man Ihnen nämlich genau auf die Finger schauen. Sollte hier der Verdacht der mangelnden Motivation auftauchen, ist die Umschulung endgültig gestorben. Man hätte Sie ja dann bei eintsprechender Mitarbeit auch so in Arbeit bringen können und Sie hätten den schwarzen Peter.
-am 21.02.2011 | 13:01
Die Durchführung von LTA-Maßnahmen ist eine Aufgabe des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Er arbeitet mit den in seinem Bundesland speziell eingeführten Einrichtungen zusammen. Die Reha-Beratungsdienste der einzelnen Versicherungsträger haben jeweils eine andere Organisationsform. Außerdem handelt es sich bei solchen Maßnahmen um Einzelfallentscheidungen. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrem Reha-Berater bzw. mit dessen Vorgesetzten in Verbindung setzen. Hinsichtlich Ihrer Frage zur Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers ist zu vermerken, dass generell der Versicherungsträger zuständig ist, in dessen Gebiet der Versicherte wohnt.
Wahrheitam 20.02.2011 | 16:16
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