Hallo allerseits,
ich bin zur Zeit in der Reha und fand auf der Seite der DRV Bund zum Entlassungsbericht das Folgende:
Die Weitergabe des Entlassungsberichts von eigenen Rehabilitationseinrichtungen an die Rentenversicherung ist datenschutzrechtlich eine zulässige Nutzung von Daten. Wird der Entlassungsbericht von einer Vertragseinrichtung an die Rentenversicherung übersandt, handelt es sich dagegen um eine zulässige Übermittlung von Daten.
Eine Einwilligung der Betroffenen ist nicht erforderlich.
Gilt denn in der Reha-Einrichtung die ärztliche Schweigepflicht nicht?
Und was sollte der Hinweis im Antragsformular auf Widerspruchsrecht nach §§ ... ?
Wandert nun alles, was ich dem Arzt beim Aufnahmegespräch über meine Krankheiten seit Kindesbeinen an erzählt habe, an die DV-Bund?