Hallo,
grundsätzlich gilt, dass Leistungen zur Rehabilitation erst wieder nach Ablauf von vier Jahren durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht werden können.
Die Ausnahme ist jedoch, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verschlechtert hat und dringend eine solche Maßnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Hier ist eine Rücksprache beim behandelnden Arzt vor der erneuten Antragstellung sinnvoll.
MFG