Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rehabillitationsauffrischungsantrag

von Lissy7718.03.2010 | 15:22
1772 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich war letztes Jahr im Oktober zur Psychosomatischen Rehabilitation in einer Klinik in Bad Salzuflen. Dort in der Klinik habe ich gehört das man nach einem Jahr einen Auffrischungsantrag stellen kann um das erlente zu festigen. Ist das Richtig, wie kann ich diesen Antrag stellen? MFG Lissy77

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass Leistungen zur Rehabilitation erst wieder nach Ablauf von vier Jahren durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht werden können.

Die Ausnahme ist jedoch, wenn sich der Gesundheitszustand wieder verschlechtert hat und dringend eine solche Maßnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Hier ist eine Rücksprache beim behandelnden Arzt vor der erneuten Antragstellung sinnvoll.

MFG

1 Antworten

Katscheram 18.03.2010 | 17:59
"Auffrischungsantrag " Es gibt weder das Wort , noch einen Antrag der sich so nennt. Da haben Sie in der Reha aber etwas falsch verstanden..... Wie auch immer, nach nur 1 Jahr gibt es keine erneute Reha. Eine erneute Reha nach so kurzer Zeit wäre nur in ganz besonderen Ausnahmefällen denkbar und zwar dann, wenn sich ihre Erkrankung zwischenzeitlich ganz erheblich verschlechtert hätte und ihre Erwerbsfähigkeit unmittelbar und in aller kürzester Zeit gefährdet wäre. Und dann auch nur wenn ihr behandelnder Facharzt eine erneute Reha massivst unterstützen würde. Selbst dann wäre eine Genehmigung seitens der RV sicher nicht so ganz problemlos zu bekommen... Aber mal eben zur "Auffrischung " des erlernten wieder zur Reha ist nicht möglich. Außerdem sollen Sie ja gerade nach einer Reha das Erlernte deheim - z.b. in einer Psychotherapie - weiter fortführen. Dafür brauchts nun keine neue Reha.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026