"Auffrischungsantrag "
Es gibt weder das Wort , noch einen Antrag der sich so nennt.
Da haben Sie in der Reha aber etwas falsch verstanden.....
Wie auch immer, nach nur 1 Jahr gibt es keine erneute Reha.
Eine erneute Reha nach so kurzer Zeit wäre nur in ganz besonderen Ausnahmefällen denkbar und zwar dann, wenn sich ihre Erkrankung zwischenzeitlich ganz erheblich verschlechtert hätte und ihre Erwerbsfähigkeit unmittelbar und in aller kürzester Zeit gefährdet wäre.
Und dann auch nur wenn ihr behandelnder Facharzt eine erneute Reha massivst unterstützen würde.
Selbst dann wäre eine Genehmigung seitens der RV sicher nicht so ganz problemlos zu bekommen...
Aber mal eben zur "Auffrischung " des erlernten wieder zur Reha ist nicht möglich.
Außerdem sollen Sie ja gerade nach einer Reha das Erlernte deheim - z.b. in einer Psychotherapie - weiter fortführen.
Dafür brauchts nun keine neue Reha.