Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Kann es sein,dass Ihnen nicht Einer sondern Tausende Geisterfahrer entgegen kommen?Nach Abschluss einer Rehabilitationsmaßnahme erstellen die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung einen Entlassungsbericht für den jeweiligen Leistungsträger. In den meisten Fällen ist die Rentenversicherung zuständiger Leistungsträger. Der Bericht hat für diese den Stellenwert eines sozial-medizinischen Gutachtens und ist wichtig für die weitere Betreuung der Versicherten. Der Arzt der Rehabilitationseinrichtung gibt eine Aussage über die Leistungsfähigkeit der Betroffenen im Erwerbsleben ab. In diesem Entlassungsbericht wird der Gesundheitszustand, der Krankheitsverlauf, die Diagnostik, die vorgenommenen therapeutischen Maßnahmen sowie das Behandlungsergebnis dokumentiert. Den wesentlichen Inhalt des Berichts können Versicherte bereits bei dem Arzt ihrer Rehabilitationseinrichtung im Rahmen des Abschlussgesprächs erfragen. Die Rentenversicherung fügt den Entlassungsbericht der Rehabilitationsakte der Versicherten bei. Die Angaben, die gegebenenfalls für die Gewährung, Durchführung und Beurteilung weiterer Leistungen zur Teilhabe oder einer Rente wegen Erwerbsminderung wichtig sein können, werden unter strengen Bedingungen des Sozialdatenschutzes gespeichert. http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=rp20586Könnte es sein, dass das alles für Sie zu kompliziert ist?
: "Anfragen von Rentenversicherungsträgern Im Recht der Rentenversicherung (SGB VI) besteht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung keine gesetzliche Verpflichtung des (Vertrags-)Arztes zur Auskunftserteilung." Bitten Sie also den Justiar der Ärztekammer Ihren Arzt und den Chefarzt schriftlich - eine Kopie für Sie - darüber aufzuklären, dass nach § 100 SGB X i.V. mit dem SGB VI keine Auskunftspflicht besteht und die Ärzte wegen Ihres ausdrücklichen Verbots berufs- und strafrechtlich ein Vergehen begehen würden. Sie können sicher sein, dass die Ärzte schweigen werden wie ein Grab. Und für die berufsmäßigen Zweifler und Nörgler auf Seiten der DRV: BSG, Urteil v. 23.7.2002, B 3 KR 64/01 R "Die Befugnis zur Datenerhebung und zur Datenübermittlung ist streng zu unterscheiden. Die gesetzliche Ermächtigung der KK zur Datenerhebung besagt lediglich, dass sich die KK die Daten über den Versicherten beschaffen dürfen. Daraus folgt allerdings noch nicht, dass die Personen oder Stellen, bei denen die Daten angefordert werden, ihrerseits auch zur Übermittlung befugt oder gar verpflichtet sind." Viel Erfolg bei der Ärztekammer. mfg Sozialrechtler PS Und wenn die DRV Sie anschreibt und Druck machen will, können Sie ja nochmals hier was schreibenHallo lieber Sozialrechtler, Danke!! Der Tip ist Klasse. Ich werde ihn gleich Montag in Angriff nehmen. Und dann die hervorragenden Quellenangaben. Einfach super! Hab die gleich ergoogelt und geprüft. Selbst für Laien nachvollziebar, was da steht. Unter der Bundesärztekammer steht übrigens noch mehr. Da sind glaub ich alle §§ aufgelistet, nach denen ein Arzt Auskünfte erteilen darf oder zu erteilen hat oder Meldungen (z.B. Bundesseuchengesetz) zu machen hat. Allerdings habe ich als Soziologin so meine Zweifel, dass die Institution DRV xy Einsehen in unrechtmäßiges Handeln zeigen wird. Ich befürchte allerdings, dass die von der DRV xy demnächst dann Druck auf mich ausüben werden, wenn die beim Arzt scheitern. Lieben Gruß und eine gesegnete Weihnachtszeit Gudrun
Ihnen scheint nicht klar zu sein, was ein unrichtiges sog. "Sozialmedizinisches Gutachten" für Folgewirkungen haben kann, wenn es in falsche Hände gerät. BTW: Nur der Pöbel benutzt unerlaubt das "Du". Schönen Abend noch.Was seitens der DRV praktiziert wird, ist letztendlich so etwas wie die "sozialverträgliche Entsorgung" von Kostenverursachern mittels ärztlichem Gutachten. Jegliche Ähnlichkeiten mit der Aktion T4 und der Begründung "Unnötige Esser" der Nazis sind natürlich absurd und nicht vorhanden. Nicht, dass da etwas mißverstanden wird. mfg SozialrechtlerSag mal,hast Du noch alle Nadeln am Baum? Oder haben Deine Pfleger mal wieder nicht aufgepasst? Das ist ja unerträglich was Du da ablässt.
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