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Rehaentlassungsbericht

von kranker14.02.2010 | 16:28
2552 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich wurde im Rehaentlassungsbericht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig eingestuft. Die DRV hat dies nicht übernommen und lehnt Rente komplett ab. Ich bin von der Reha krank entlassen worden und seitdem dauerhaft krank, wurde in der Zwischenzeit operiert und muß starke Medikamente einnehmen durch die ich nicht arbeitsfähig bin ( Arzt bestätigt dies). Nach 3,5 Jährigem Sozialgerichtsverfahren sagte der Richter das meine Arbeitsfähigkeit durch eine Reha wiederhergestellt werden kann und lehnte die Rente ab. Er hatte mir versichert wenn die Reha nicht erfolgreich ist wird Rente genehmigt, allerdings hatte er mich zu einer Rücknahme der Klage überredet. Bin seit Jahren mit einem GdB von 70 eingestuft. Was soll ich nun machen. Für brauchbare Ratschläge bedanke ich mich im voraus. Gruß Kranker

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der von der Rehaklinik erstellte Entlassungsbericht fließt in die Prüfung der Leistungsfähigkeit mit ein. Der Rentenversicherungsträger ist aber keinesfalls an die darin getroffene Entscheidung gebunden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo kranker,

sollten Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen letztlich leider nur die Möglichkeit erneut Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) einzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen. Auf einem anderen Weg kommen sie zu keiner neuen Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit.

11 Antworten

Ratgeberam 14.02.2010 | 18:15
Arbeiten!
kämpfenam 14.02.2010 | 19:41
arbeiten oder kämpfen! Wieder Reha, wieder Antrag stellen.......wieder die Gefahr der Ablehnung....usw. usf.....
Jackam 14.02.2010 | 19:39
Hallo Kranker, wenn über den ursprünglichen Rentenantrag abschließend entschieden wurde und sich Ihr Gesundheitszustand seitdem weiter verschlechtert hat, dann stellen Sie einen neuen Rentenantrag und verweisen Sie auf die neuen Gegebenheiten. Versäumen Sie es nicht, bei einem eventuellen neuen Sozialgerichtsverfahren neben dem offiziellen Gutachter der DRV zusätzlich einen eigenen Gutachter zu bestellen, den Sie sich aussuchen können. Das kostet Sie zwar zuerst einmal Geld, kann sich aber durchaus bezahlt machen. Sollten Sie gewinnen, so tragen Sie hierfür keine Kosten.
Nixam 14.02.2010 | 20:00
Stellen Sie bitte einen neuen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Sollte der Ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung zu dem Ergebnis gelangen, dass Sie eine medizinische Leistung erhalten müssen, dann bekommen Sie eine medizinische Leistung zur Rehabilitation bewilligt. Nehmen Sie bitte an dieser medizinischen Leistung zur Rehabilitation teil! Anschliessend wird der Entlasstungsbericht erstellt und der RV-Träger prüft - erneut - ob Erwerbsminderung besteht. Sollte der RV-Träger zu dem Ergebnis kommen, dass keine Erwerbsminderung besteht, dann müssen Sie einen - neuen - RENTEN-Antrag stellen. Erhalten Sie - auf diesen RENTEN-Antrag - einen Ablehnungsbescheid erhalten, dann müssen Sie - wieder - vor dem Sozialgericht klagen. Sie dürfen hierbei nicht die Geduld verlieren. Immerhin haben Sie dann während der medizinischen Leistung zunächst einmal in der Rehabilitationsklinik mit den behandelnden Klinikärzten über Ihre - medizinische - Situation zu sprechen. Ein TIPP: Falls es Ihnen finanziell möglich ist, werden Sie Mitglied in einem Verein wie diesen: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 Dieser übernimmt dann im Widerspruchs-/Klageverfahren den Schriftverkehr und auch den Grossteil der Klagekosten für Sie....Sozialgerichtsklagen sind ja für den Anfang immer kostenlos...den eigenen Rechtsbeistand muss man zunächst ja aber selber bezahlen. Das übernehmen dann dieser VDK-Verein für Sie. Sie brauchen viel Geduld und geschenkt wird Ihnen in Deutschland nichts. Wenn Sie aber wirklich krank sind, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Klageweg zu gehen. Mit diesem Beitrag sind Sie aber auf dem Richtigen Weg. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Viele Grüsse Nix
krankeram 14.02.2010 | 22:32
Hallo Nix, vielen Dank für Ihren Beitrag, aber ich habe die Reha erst im Nov. 2009 gemacht. Es war eine 4 wöchige Schmerztherapie und den Entlassungsbericht hat ein Arzt der DRV gemacht, ich kann nicht verstehen wieso der dann von der DRV nicht anerkannt wird. Was hilft mir eine neue Reha wenn der Entlassungsbericht nicht anerkannt wird. Gruß Kranker
kämpfenam 15.02.2010 | 10:35
@ jensen Bei mir war das so, dass ich nach Aktenlage keine Chance hatte...der Richter und der Vertreter der VDK legten mir nahe, die Klage zurückzunehmen. Dafür bekam ich dann nochmal eine Reha. Und dann ... the same procedure ... Viel Glück und Kraft @ Kranker
jensenam 15.02.2010 | 10:15
Das Sie die Klage VOR der Reha zurück genommen haben war natürlich ein schwerer Fehler ihrerseits..... Hatten Sie keinen Rechtsanwalt in dem Sozialgerichtsverfahren , der Sie entsprechend beraten hat ?? Ein Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand hätte mit Sicherheit niemals zur Rücknahme der Klage - zu dem Zeitpunkt - geraten . Verstehe nicht wieso so etwas gravierendes passieren kann...
Nixam 15.02.2010 | 10:41
Wenn im Rahmen des Rentenstreitverfahrens der Richter "durch die Blume" zu verstehen gibt, dass ein Aufrechterhalten der Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, dann wird schonmal die Klage zurückgenommen. Ein Fehler war das bestimmt nicht. Nix
krankeram 16.02.2010 | 11:13
Hallo Experten. vielleicht können Sie eine Stellungnahme zu diesem Fall abgeben. Ist das normal das ein über 4 Wochen von DRV Ärzten erstelltes Gutachten, nicht anerkannt wird. Welche Gründe können zu so einem Ergebnis führen. Kann der Ärztliche Dienst vom Schreibtisch meinen Gesundheitszustand besser beurteilen, als die Ärzte die mich 4 Wochen behandelten ? Gruß Kranker
krankeram 16.02.2010 | 19:01
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort, aber wie soll meine Leistungsfähigkeit denn festgestellt werden ? Alle Gutachter waren beim Sozialgericht der Meinung, das meine Krankheiten schwerwiegend und auch lange Zeit andauert sind (gleicher Wortlaut im Gutachten). Sie waren aber der Meinung das meine Arbeitsfähigkeit durch eine Reha wiederhergestellt werden kann. Nun ist dies nicht eingetreten seit der Reha Nov.2009 dauerhaft arbeitsunfähig ( Knieoperation zum 3 mal evtl. wird eine Schlittenprothese eingbracht werden müssen,und schwerwiegende Medikamenteneinnahme ),außerdem GdB 70. Dies alles führt die DRV zu der Leistungseinschätzung voll arbeitsfähig. Werde 57 Jahre und war 39 Jahre durchgehend als Mechaniker beschäftigt. Gruß Kranker
krankeram 17.02.2010 | 10:20
Vielen Dank an Euch alle für Eure Antworten !!! Gruß Kranker
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