Fristen sind dazu da, um eingehalten zu werden, aber auch dazu da, um genutzt zu werden.
Dies ist Ihre einzige Dispositionsbefugnis, die Sie noch haben.
Beachten Sie bei Antragstellung, dass Sie die pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung im Antragsformular nicht unterschreiben und statt dessen schreiben:
Ich mache von meinem Recht nach § 76 SGB X Gebrauch und die behandelnden Ärzte werden gegenüber dem gemäß § 14 SGB IX beauftragten Gutachter von mir gesondert von der Schweigepflicht zur erforderlichen Auskunfterteilung entbunden. (Das ist Ihr Recht nach § 100 SGB X i.V. mit den §§ 182, 183 BGB und §§ 67 ff SGB X).
Der RV-Träger hat Ihnen nämlich drei geeignete Gutachter wohnortnah zu benennen, so dass Sie einen auswählen können, ggfs. nach Rücksprache mit Ihren Ärzten. (Auch das ist Ihr Recht nach § 14 Abs. 5 SGB IX)
Die anderen Teile und Anhänge der Fragebögen lassen Sie bzgl. Ihrer Erkrankung unausgefüllt, und begründen das damit, dass die Verwaltung die Einzelheiten nichts angehen und diese ausgefüllte Teile dem Gutachter übergeben werden und zudem aus den Fragebögen nicht hervorgeht, welche Fragen aufgrund welcher Rechtsvorschrift gegenüber der Verwaltung - nicht gegenüber dem Gutachter - beantwortet werden müssen. Diagnosen gehören z.B. nicht dazu, denn das sind Meinungen und keine Tatsachen im Sinne der Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 ff SGB I. Beispiel: Oberarm gebrochen ist eine Tatsache, die Diagnose S42.21 nach ICD 10 eine Meinung und die kann falsch sein.
Das verschafft Ihnen die gewünschte Zeit bis zur Erreichung der Rehafähigkeit. Die lieben Damen und Herren der DRV-Träger haben daran erst mal etliches zu verarbeiten und bürokratische Prozesse hochkomplexen Inhaltes dauern, da gewöhnliche Sachbearbeiter sowas nicht bearbeiten können.
Antrag gegen Empfangsbekenntnis bei der Poststelle abgeben oder unter Zeugen am letzten Tag der Frist in den fristwahrenden Briefkasten des örtlich zuständigen RV-Trägers einwerfen.
Und da die Frist auch gewahrt wird, wenn Sie das Teil bei Ihrer Krankenkasse abgeben, können Sie auch so noch ein bißchen Zeit schinden.
Die ganz Schlauen machen es noch simpler und schreiben einen Einzeiler:
Hiermit beantrage ich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Anträge auf Sozialleistungen sind nämlich nicht formgebunden.