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Rehaklinik Einladung, Zustellung, Beweislast

von Bruno Meier14.06.2016 | 20:05
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35 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe vor 7 Wochen eine Kur genehmigt bekommen. Vorgestern teilte mir die Krankenkasse schriftlich mit, das diese mir das Krankengeld streicht, weil ich angeblich eine schriftliche Einladung von der Klinik erhalten habe und ich nicht erschienen bin. Ich habe aber kein Schreiben erhalten. Die Klinik meinte, sie hätte mir ein Schreiben mit einem Termin geschickt. Daraufhin habe ich die Klinik gebeten, mir doch bitte einen Nachweis zu erbringen (Einschreiben/Rückschein), das mir die Einladung ordnungsgemäß zugestellt wurde. Ich kann ja schließlich nur auf das reagieren, was ich auch erhalten habe, da ich keine Kristallkugel besitze. Die Klinik meinte, das die Einladung nicht per Einschreiben verschickt wurde. Wie gehe ich da jetzt weiter vor? m.E. liegt die Beweislast, das ein Schriftstück zugestellt wurde beim Absender. Kann die Krankenkasse mir unter diesen Umständen das KG streichen? Ist es denn üblich, das die Kliniken die Einladungen einfach so mit der normalen Post (ohne Einschreiben) e.t.c. verschicken? Denen müßte doch auch klar sein, das diese Einladungen Schriftstücke mit einer erheblichen juristischen Konsequenz darstellen. Eigentlich müsste es doch jetzt so laufen ,das die Klinik mir einen neuen Termin schickt, ich diesen antrete und mein Krankengeld ganz normal weiterbekomme.

35 Antworten

Herz1952am 14.06.2016 | 21:22
Es ist schon möglich, die Einladung ohne Einschreiben zu verschicken. Aber die Beweislast liegt immer beim Absender. An die juristischen Konsequenzen denken die nicht, das ist zu viel verlangt. Um "die Kuh vom Eis zu bringen", rufen Sie bei der Krankenkasse an und teilen ihnen mit, dass Sie schon auf die Einladung gewartet haben. Zum Unterstreichen können Sie das der Krankenkasse noch schriftlich mitteilen, falls Sie tel. nicht klarkommen oder machen Sie dies auf alle Fälle. Wer weis wie die Sachbearbeiter reagieren. Vielleicht erinnern diese sich nicht an das Telefongespräch und es läuft wieder schief. Das sollten Sie per "Einwurfeinschreiben" machen, das ist das sicherste. Sie können die Zustellung telefonisch abfragen und sich Notizen machen. Ich glaube, dass die so zu klären ist. Falls es doch schiefläuft und Ihnen weiter mit Krankengeld Entzug "gedroht" wird, nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand. Die Kosten trägt dann mit Sicherheit die Krankenkasse. Seit die Post privatisiert ist, kann man sich auf diese kaum mehr verlassen. Ich habe auch schon öfter Post bekommen, die auf die gleiche Hausnummer lautete, aber in einem anderen Ort. Die Reha-Kliniken werden Ihre Gewohnheit auch nicht ändern, diese Einladungen mit der normalen Post zu schicken. Ich glaube, dass dies ab und zu passiert, nehmen sie in Kauf. Den Ärger hat dann der Patient mit der Krankenkasse, bzw. es wird dann doch geklärt, das kommt vielleicht billiger als das doch relativ teure Porto für ein "Einwurfeinschreiben", das bei allen Einladungsschreiben anfallen würde.
Schorscham 14.06.2016 | 23:17
Zitat von Bruno Meier anzeigen
Wie albern ist das denn? Erstens kommen die allermeisten Einladungen auch ohne Einschreiben beim Empfänger an und zweitens drohen keine "juristischen Konsequenzen" wenn so ein Brief tatsächlich mal nicht ankommen sollte. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie keine Einladung der Reha-Klinik erhalten haben und gut ist es. Im Übrigen ist auch nicht die Reha-Klinik "beweispflichtig", sondern Ihre Krankenkasse. Die muss Ihnen nämlich nachweisen, dass Sie von der Reha-Klinik eine Einladung erhalten haben. Und da das nicht möglich sein wird, brauchen Sie sich über die Fortzahlung Ihres Krankengeldes auch keine Sorgen zu machen. Allerdings werden Sie damit rechnen müssen, dass Ihnen Ihre Krankenkasse ab sofort nur noch eingeschriebene Briefe schickt. Die Reha-Kliniken haben aber gar keinen Grund dazu, solange die keine Schadensersatzforderungen an Sie richten wollen. MfG
Herz1952am 14.06.2016 | 23:21
Bruno Meieram 15.06.2016 | 13:08
Die KK meint zu mir das meine Aussage, die Einladung nicht erhalten zu haben, eine Schutzbehauptung ist, um die Zahlung meines Krankengeldes zu verlängern. Das scheinen einige andere Versicherte auf diese Art und Weise auszunutzen, um dann noch 1 -2 Monate mehr an Krankengeld rauszuholen. Ich habe da nix ausgenutzt, weil ich den Brief wirklich nicht erhalten habe.
Herz1952am 15.06.2016 | 13:35
Hallo Bruno Maier, Die Krankenkassen sind die größten Spitzbuben, wenn es um Krankengeld geht. Es kann Ihnen auch so lange egal sein, was die glauben, so lange Ihnen das Krankengeld nicht gestrichen wird. Die wissen doch gar nicht, was bei der Post mitunter läuft. Drohen Sie notfalls mit einer Verleumdungsklage. Vielleicht - aber das dürften sehr wenige sein - versuchen vielleicht dies auch auszunutzen. Machen Sie ihnen klar, dass Sie die Reha ja wollten und gar keinen Grund hatten, diese Abzulehnen (früher wieder arbeitsfähig, höherer Verdienst wie Krankengeld). Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, nehmen Sie sich, falls nötig einen Anwalt, oder auch einen freien Renten- und Sozialberater. Meiner hat die Krankenkasse "in den Senkel" gestellt, bei einer ungerechtfertigten Krankengeldstreichung. Das versuchen die öfters. Mein Berater hat mir nämlich die Gerichtsurteile gezeigt und diese dem Schreiben an die KK beigefügt. Dann war alles klar. Die Klinik kann Ihnen nicht nachweisen, dass Sie die Post erhalten haben. In einer Rechtsvorlesung über dieses Thema heißt es immer - und das schon lange Zeit - "Post reist auf Gefahr des Absenders". Auch Arbeitsämter sind dazu schon verurteilt worden, weil diese Schreiben, bei der es auf die Frist ankam, nicht per Einschreiben oder sonstigen Zustellungsnachweis verschickt haben. Leider habe ich den Link dazu in meiner Favoritenleiste vor ein paar Tagen gelöscht. Vielleicht googeln Sie mal: Fristnachweis bei Arbeitsamtsschreiben, oder so ähnlich.
Herz1952am 15.06.2016 | 14:45
Ich will nur mal eben klarstellen, dass die vorherigen Beiträge von meinem Doppelgänger stammen. Ich unterliege nämlich nicht diesem Verfolgungswahn und glaube jeder möchte betrügen.
Schorscham 15.06.2016 | 15:13
Zitat von Herz1952 anzeigen
Das muss sie auch gar nicht, weil nicht die Klinik mit Krankengeldeinstellung gedroht hat, sondern die Krankenkasse. Und diese wird auch ohne Androhung irgendwelcher juristischer Konsequenzen einsehen, dass sie ohne entsprechende Beweise schlechte Karten hat. Allerdings muss man damit rechnen, ab sofort nur noch Einschreibebriefe zu bekommen, wenn man angeblich wichtige Postsendungen nicht erhalten hat. Ihr Ratschlag mit der "Verleumdungsklage-Androhung" ist übrigens an Albernheit nicht mehr zu toppen! MfG
Herz1952am 15.06.2016 | 15:42
Hallo Bruno Maier, Die Krankenkassen sind die größten Spitzbuben, wenn es um Krankengeld geht. Es kann Ihnen auch so lange egal sein, was die glauben, so lange Ihnen das Krankengeld nicht gestrichen wird. Die wissen doch gar nicht, was bei der Post mitunter läuft. Drohen Sie notfalls mit einer Verleumdungsklage. Vielleicht - aber das dürften sehr wenige sein - versuchen vielleicht dies auch auszunutzen. Machen Sie ihnen klar, dass Sie die Reha ja wollten und gar keinen Grund hatten, diese Abzulehnen (früher wieder arbeitsfähig, höherer Verdienst wie Krankengeld). Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, nehmen Sie sich, falls nötig einen Anwalt, oder auch einen freien Renten- und Sozialberater. Meiner hat die Krankenkasse "in den Senkel" gestellt, bei einer ungerechtfertigten Krankengeldstreichung. Das versuchen die öfters. Mein Berater hat mir nämlich die Gerichtsurteile gezeigt und diese dem Schreiben an die KK beigefügt. Dann war alles klar. Die Klinik kann Ihnen nicht nachweisen, dass Sie die Post erhalten haben. In einer Rechtsvorlesung über dieses Thema heißt es immer - und das schon lange Zeit - "Post reist auf Gefahr des Absenders". Auch Arbeitsämter sind dazu schon verurteilt worden, weil diese Schreiben, bei der es auf die Frist ankam, nicht per Einschreiben oder sonstigen Zustellungsnachweis verschickt haben. Leider habe ich den Link dazu in meiner Favoritenleiste vor ein paar Tagen gelöscht. Vielleicht googeln Sie mal: Fristnachweis bei Arbeitsamtsschreiben, oder so ähnlich.
Die Jungs mit den weissen Anzügen sind schon unterwegs.
Gott sei Dank! Ich muss vor mir selbst geschützt werden, damit ich nicht noch mehr Mist schreibe. Ich weiß jetzt schon nicht mehr, ob ich mein eigener Doppelgänger bin oder nicht
Beate S.am 15.06.2016 | 15:48
Zitat von Herz1952 anzeigen
Man muss weder nach diesen Hinweisen "googlen" noch ist es besonders tragisch, dass Sie diese Links gelöscht haben. Dass Handwerker keine Mahngebühren beanspruchen dürfen, wenn ihre Auftraggeber zuvor keine Rechnung erhalten haben, da diese nicht per Einschreiben verschickt wurde, weiß jeder normal denkende Mensch auch ohne juristische Unterstützung. Das ist nämlich kein Problem das nur Krankenkassen und Arbeitsämter betrifft. B.S.
Herz1952am 15.06.2016 | 16:30
Hallo Schorsch, das mit der Verleumdungsklage wäre nur ein Druckmittel gewesen, wenn die Krankenkasse das Krankengeld streichen hätte wollen. Ich habe leider auch schon mit Klage drohen müssen, um einen Vorgang zu beschleunigen. Das wirkt ungemein, weil die armen Mitarbeiter keine juristischen Kenntnisse haben. Außerdem habe ich von vornherein geschrieben, dass ein Gespräch mit der Krankenkasse eigentlich Klarheit bringen müsste. Die Krankenkassen werden Bruno Meier auch weiterhin keine Einschreiben schicken, ebenso wie allen anderen, weil die Kosten eben zu teuer sind. Aber mit Unterstellungen sind die Kassen schnell bei der Hand und mit Drohungen zur Krankengeldeinstellung auch. Ich hätte der Kasse natürlich sofort am Telefon gesagt, Sie sollen die Verleumdung unterlassen und Ihnen gesagt, was alles so passieren kann im Postversand. Ich kann auch verstehen, dass nicht jeder Brief mit Einschreiben verschickt wird, aber wenn es halt darauf ankommt, hat der Absender den "Schwarzen Peter".
Herz1952am 15.06.2016 | 16:53
Hallo Beate S. Eine Rechnung hat bei weitem nicht die Bedeutung, der ihr allgemein zugesprochen wird. Die Zahlungsfälligkeit kann auch schon bei Vertragserfüllung bestehen. Im allgemeinen Geschäftsverkehr ist natürlich eine Rechnungsstellung vereinbart. Eine Mahnung hat auch keine so große Bedeutung. Um z.B. Zinsen wegen Zahlungsverzuges zu erhalten müssen Sie eine Frist setzen und diese Mahnung per Einschreiben schicken, sonst können Sie das nicht beweisen. Es sei denn, man verschickt die Rechnung zum Beweis schon als Einschreiben zum Beweis des Empfanges mit Zahlungsfrist (das mach natürlich niemand, schließlich will man den Kunden nicht brüskieren). Aber wenn man eine Mahnung schickt, weil die eigentliche Zahlungsfrist verstrichen ist, muss man eine Nachfrist setzen und mitteilen, dass die weiteren Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Hier muss man auch sicher sein, dass der Empfänger das Schreiben (am besten Einwurfeinschreiben, weil, wenn er nicht zu Haus/Büro ist eine Einschreiben mit Rückschein) erst 14 Tage später beim Postamt zur Kenntnis nehmen kann. Ich habe solche Schreiben grundsätzlich auf Anraten unseres Anwaltes so verschickt. Mit evtl. Mahnbescheid habe ich den RA beauftragt, der dann auch die Kosten effektiver eintreiben konnte. Dafür war mir meine übrige Arbeitszeit einfach zu schade. Im vorliegenden Fall hat mich hauptsächlich die Behauptung/Unterstellung gestört, mit der der Krankenkassenmitarbeiter reagiert hat. Außerdem geht es bei solchen Aktionen mit Zustellungsnachweis nur darum, ob die Fristwahrung eine Bedeutung hat. In diesem Fall hatte diese eine Bedeutung sowohl für die Krankenkasse (sie wollte am liebsten das Krankengeld "sparen"), als auch für den Patienten. Ob jetzt die Klinik oder die Krankenkasse die Beweispflicht hat, ist unerheblich. Die Rehaklinik hätte allerdings die Beweislast der Krankenkasse gegenüber. Wenn diese die Zustellung hätte beweisen können, wäre dies zu Lasten des Patienten gegangen. Allerdings hätte Sie dem Patienten auch beweisen können/müssen, dass das Schreiben zugestellt wurde. Aber, was soll das ganze, das wird sich aufklären, bzw. es wird keine KG-Einstellung geben. Es wird aber auch nicht nötig sein, in Zukunft solche Einladungsschreiben per Einwurfeinschreiben zu schicken. Dafür kommen solche Fälle viel zu selten vor. Das lohnt sich doch für niemand (außer der Post/smile).
Guidoam 15.06.2016 | 17:40
Zitat von Herz1952 anzeigen
Doch, es lohnt sich insbesondere für Leute, die möglichst lange Krankengeld beziehen wollen. Denn irgendwann geht die Krankenkasse hin und fordert zur REHA-Antragstellung(§ 51) auf. Und ab da tickt die Uhr. Je länger der Leistungsempfänger die Uhr "am ticken" hält, desdo länger kann das Krankengeld ausgezahlt werden. Zuerst wird die 10 Wochenfrist ausgereizt. Dann wird bei der Antragstellung "geschludert" und diverse Anlagen "vergessen". Nur das G 100 Formular wird abgeben,sonst nix. Damit ist man was den § 51 betrifft aus dem Schneider. Das bringt dann 1-2 zusätzliche Monate, weil dann die Rentenversicherung jede einzelne benötigte Unterlage anfordern muss und die Räder der Behörden immer nur ganz langsam anlaufen. Wenn man es dann noch auf die Spitze treiben will, sagt man einfach das man die Reha- Einladung nicht erhalten hat, weil ganz genau bekannt ist, das die Kliniken das in der Regel nicht per Einschreiben verschicken. Dann wird wieder eine ganze Kette an trägen Verwaltungsvorgängen ausgelöst, die Zeit kostet. Die Klinik informiert die KK, das Patient nicht erschienen ist, die KK den Leistungsempfänger, der Leistungsempfänger sagt der KK, das das Schreiben nicht angekommen ist ,u.s.w.. Das ganze natürlich per Briefpost mit einer Laufzeit von 2 Tagen. Und dann geht das ganze wieder Rückwärts. Die KK weist die Klinik an einen neuen Termin zu vergeben. Diese verschickt die Einladung "hoffentlich" per Einschreiben. Dabei vergeht unheimlich viel Zeit, in der das KG in voller Höhe weitergezahlt werden muss. Von daher gebe ich der KK teilweise Recht.
Schorscham 15.06.2016 | 17:41
Zitat von Herz1952 anzeigen
Es ist schon erstaunlich, für wie dämlich Sie Ihre Mitmenschen halten... Was Sie nicht alles wissen..... Wenn sichergestellt werden soll, dass wichtige Briefe künftig nicht mehr verloren gehen sollen, dann bleibt dem Absender gar keine andere Möglichkeit, als Einschreiben zu verschicken. JobCenter praktizieren das auch bei Kunden, die regelmäßig Ihre Meldetermine versäumen, weil die Einladungen angeblich nicht angekommen sind. Meine Krankenkasse hat wichtige Mitteilungen übrigens schon immer per Einschreiben mit Rückschein verschickt. MfG
Schorscham 15.06.2016 | 17:49
Zitat von Herz1952 anzeigen
Beate S. wollte mit diesem Beispiel eigentlich nur verdeutlichen, dass keine Mahngebühren bezahlt werden müssen, wenn die vorherige Handwerkerrechnung den Auftraggeber nicht erreicht hat und dass man dafür keinen Rechtsbeistand bemühen muss. Warum Sie deswegen gleich wieder einen ganzen Roman als Antwort verfassen müssen, ist völlig unverständlich. MfG
Klartextam 15.06.2016 | 18:41
Der Typ hat anscheinend Langeweile und spammt hier das Forum voll. Ein Wichtigtuer und Besserwisser halt. Furchtbar solche Typen.... Es reicht herz1952 !! Schade das man User wie Sie hier im Forum nicht sperren kann. Bitte verschonen Sie uns mit weiterem Halbwissen ! Danke.
Klartextam 15.06.2016 | 18:41
Der Typ hat anscheinend Langeweile und spammt hier das Forum voll. Ein Wichtigtuer und Besserwisser halt. Furchtbar solche Typen.... Es reicht herz1952 !! Schade das man User wie Sie hier im Forum nicht sperren kann. Bitte verschonen Sie uns mit weiteren Halbwissen ! Danke.
Herz1952am 15.06.2016 | 19:49
@Guido und Schorsch, Wegen der Einschreiben ist doch eine Rechenaufgabe. Ich glaube, jedes Einschreiben kostet zusätzlich 3,50 Euro. Wie viele Einladungen werden täglich verschickt? Das weis ich wirklich nicht, sind aber eine ganze Menge. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass es nicht welche gibt, die das ausnutzen. Aber ob sich das lohnt für die Reha-Einrichtungen bzw. Krankenkassen kann ich einfach nicht glauben. Nicht jeder KG-Bezieher bekommt auch eine Einladung nach § 51 SGB, ich habe jedenfalls keine bekommen. Wenn diese Fälle überhand nehmen würden, würde schon die KK darauf drängen, das mit Einwurfeinschreiben zu schicken. Mein Gott, ich kenne doch auch einige Mitarbeiter von Krankenkassen, sowohl privat als auch beruflich (Mafia eben/smile). Außerdem habe selbst ich schon Anrufe von der KK bekommen, dass diese sich besser im Krankheitsfall unseres Sohnes auskennen würden. Der Arzt war entsetzt und ich habe die Sache mal eben richtig gestellt. Außerdem ist das Übergangsgeld in etwa gleich hoch, wie das Krankengeld, und wenn die Reha schief läuft, also nicht den erwarteten Erfolg bringt und weiter AU vorliegt, zahlt die Krankenkasse wieder weiter. Wegen Pipifax wird sowieso kein Antrag gem. § 51 gestellt, weil die Krankenkasse weis, dass die RV zu recht nicht zahlen wird. Dann zieht die Krankenkasse andere Register und schickt die Leute zum Arbeitsamt, dieses Amt lässt sich das aber auch nicht so ohne weiteres gefallen und es gibt Urteile, dass die Krankenkasse weiterhin KG zahlen muss und nicht das Arbeitsamt damit belastet wird. Wenn man allerdings die Rechtslage nicht genau kennt und nichts unternimmt, ist man schon von vornherein der Dumme. Unsere Marktwirtschaft gründet sich übrigens auf dem Prinzip "Eigennutz ist die Triebfeder allen Tuns" (Smith, Begründer dieser Wirtschaftstheorie). Die Beiträge könnten billiger werden, wenn es nur noch 10 - 15 Kassengäbe und keine 111 wie zur Zeit. Wer auf Wettbewerb im Gesundheitswesen setzt, muss wirklich nicht alle im Oberstübchen haben. Es waren übrigens mal 800 Kassen.
Herz1952am 16.06.2016 | 08:03
@Guido und Schorsch, Wegen der Einschreiben ist doch eine Rechenaufgabe. Ich glaube, jedes Einschreiben kostet zusätzlich 3,50 Euro. Wie viele Einladungen werden täglich verschickt? Das weis ich wirklich nicht, sind aber eine ganze Menge. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass es nicht welche gibt, die das ausnutzen. Aber ob sich das lohnt für die Reha-Einrichtungen bzw. Krankenkassen kann ich einfach nicht glauben. Nicht jeder KG-Bezieher bekommt auch eine Einladung nach § 51 SGB, ich habe jedenfalls keine bekommen. Wenn diese Fälle überhand nehmen würden, würde schon die KK darauf drängen, das mit Einwurfeinschreiben zu schicken. Mein Gott, ich kenne doch auch einige Mitarbeiter von Krankenkassen, sowohl privat als auch beruflich (Mafia eben/smile). Außerdem habe selbst ich schon Anrufe von der KK bekommen, dass diese sich besser im Krankheitsfall unseres Sohnes auskennen würden. Der Arzt war entsetzt und ich habe die Sache mal eben richtig gestellt. Außerdem ist das Übergangsgeld in etwa gleich hoch, wie das Krankengeld, und wenn die Reha schief läuft, also nicht den erwarteten Erfolg bringt und weiter AU vorliegt, zahlt die Krankenkasse wieder weiter. Wegen Pipifax wird sowieso kein Antrag gem. § 51 gestellt, weil die Krankenkasse weis, dass die RV zu recht nicht zahlen wird. Dann zieht die Krankenkasse andere Register und schickt die Leute zum Arbeitsamt, dieses Amt lässt sich das aber auch nicht so ohne weiteres gefallen und es gibt Urteile, dass die Krankenkasse weiterhin KG zahlen muss und nicht das Arbeitsamt damit belastet wird. Wenn man allerdings die Rechtslage nicht genau kennt und nichts unternimmt, ist man schon von vornherein der Dumme. Unsere Marktwirtschaft gründet sich übrigens auf dem Prinzip "Eigennutz ist die Triebfeder allen Tuns" (Smith, Begründer dieser Wirtschaftstheorie). Die Beiträge könnten billiger werden, wenn es nur noch 10 - 15 Kassengäbe und keine 111 wie zur Zeit. Wer auf Wettbewerb im Gesundheitswesen setzt, muss wirklich nicht alle im Oberstübchen haben. Es waren übrigens mal 800 Kassen.
Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses A......loch.
Frechheit! Jetzt gibt es eine Verleumdungklage gegen dich!!!
Herz1952am 16.06.2016 | 09:53
@Guido und Schorsch, Wegen der Einschreiben ist doch eine Rechenaufgabe. Ich glaube, jedes Einschreiben kostet zusätzlich 3,50 Euro. Wie viele Einladungen werden täglich verschickt? Das weis ich wirklich nicht, sind aber eine ganze Menge. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass es nicht welche gibt, die das ausnutzen. Aber ob sich das lohnt für die Reha-Einrichtungen bzw. Krankenkassen kann ich einfach nicht glauben. Nicht jeder KG-Bezieher bekommt auch eine Einladung nach § 51 SGB, ich habe jedenfalls keine bekommen. Wenn diese Fälle überhand nehmen würden, würde schon die KK darauf drängen, das mit Einwurfeinschreiben zu schicken. Mein Gott, ich kenne doch auch einige Mitarbeiter von Krankenkassen, sowohl privat als auch beruflich (Mafia eben/smile). Außerdem habe selbst ich schon Anrufe von der KK bekommen, dass diese sich besser im Krankheitsfall unseres Sohnes auskennen würden. Der Arzt war entsetzt und ich habe die Sache mal eben richtig gestellt. Außerdem ist das Übergangsgeld in etwa gleich hoch, wie das Krankengeld, und wenn die Reha schief läuft, also nicht den erwarteten Erfolg bringt und weiter AU vorliegt, zahlt die Krankenkasse wieder weiter. Wegen Pipifax wird sowieso kein Antrag gem. § 51 gestellt, weil die Krankenkasse weis, dass die RV zu recht nicht zahlen wird. Dann zieht die Krankenkasse andere Register und schickt die Leute zum Arbeitsamt, dieses Amt lässt sich das aber auch nicht so ohne weiteres gefallen und es gibt Urteile, dass die Krankenkasse weiterhin KG zahlen muss und nicht das Arbeitsamt damit belastet wird. Wenn man allerdings die Rechtslage nicht genau kennt und nichts unternimmt, ist man schon von vornherein der Dumme. Unsere Marktwirtschaft gründet sich übrigens auf dem Prinzip "Eigennutz ist die Triebfeder allen Tuns" (Smith, Begründer dieser Wirtschaftstheorie). Die Beiträge könnten billiger werden, wenn es nur noch 10 - 15 Kassengäbe und keine 111 wie zur Zeit. Wer auf Wettbewerb im Gesundheitswesen setzt, muss wirklich nicht alle im Oberstübchen haben. Es waren übrigens mal 800 Kassen.
Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses A......loch.
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Bibber zitter.
Dir wird deine GroßKotzige Art noch vergehen, wenn du Post von meinem Rechtsanwalt erhältst
=//=am 16.06.2016 | 13:08
Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu geben. :-) Wenn MIR eine Reha-Maßnahme bewilligt worden wäre, hätte ich spätestens nach 3 - 4 Wochen bei der Klinik (Name und Tel.Nr. steht in der Regel im Bewilligungsbescheid) ODER bei meinem Sachbearbeiter der DRV angerufen, wann ich denn endlich einen Termin bekomme. Ich würde keine 7 Wochen abwarten!!! Die KK sieht das evtl. ähnlich und vermutet deshalb auch eine mutwillige Verzögerung, was ich der KK nicht verdenken kann. Denn wenn jemand 7 Wochen abwartet, bis er in die Reha kann, KANN es ihm/ihr eigentlich nicht soooo wichtig sein. Es sei denn, aus irgendwelchen terminlichen Gründen der Klinik kann keine frühere Aufnahme erfolgen. Selbst dann kann man die Umeinweisung in eine andere Klinik beantragen.
Guidoam 16.06.2016 | 18:01
Zitat von =//= anzeigen
Ja hätte wenn und aber. Wenn Du mir diesen "hätte" Paragraphen in den Sozialgesetzbüchern nennst, OK. Dieser ist mir jedoch nicht bekannt. Es gibt m.E. kein Gesetz wo eine Frist genannt wird, das der Antragsteller alle 3- 4 Wochen irgendwo nachfragen muss. Falls es dieses Gesetz gibt, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ob es dann dem Antragsteller "egal" ist, sind mutmaßungen und diese Frage kann nur eine Kristallkugel beantworten. Über diese verfügt die KK m.E. nicht. Das Gesetz schreibt vor, das man innerhalb von 10 Wochen diesen Antrag stellen muss. Alles weitere wird dann von den zuständigen Stellen veranlasst. Die einzige Pflicht, die der Antragsteller hat, ist zu dem Reha Termin zu erscheinen und bei dieser mitzuwirken. Es ist nicht Aufgabe des Antragstellers in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstatus des Antrages zu überwachen. Die Behörden haben eine "Benachrichtigungsschuld", wenn ein Antrag entschieden worden ist, oder der Antragsteller irgendetwas tun muss.
Beate S.am 16.06.2016 | 19:23
Zitat von Guido anzeigen
Das hat auch niemand behauptet. Sondern, dass es ungewöhnlich ist, dass jemand, der sehnsüchtig auf seine Reha wartet, nicht ungeduldig wird, wenn nach 3 bis 4 Wochen immer noch keine Einladung angekommen ist. Sie gehören offenbar zu der Klientel, die den letzten Cent Krankengeld von ihrer Krankenkasse herauspressen wollen und an einer schnellen Genesung nicht interessiert sind. Dass die Krankenkassen empfindlich auf solche Schmarotzer reagieren, ist durchaus verständlich. Schade ist nur, dass auch andere Versicherte darunter leiden müssen. B.S.
Nahlaam 16.06.2016 | 19:33
Es gibt m.E. kein Gesetz wo eine Frist genannt wird, das der Antragsteller alle 3- 4 Wochen irgendwo nachfragen muss.
Das hat auch niemand behauptet. Sondern, dass es ungewöhnlich ist, dass jemand, der sehnsüchtig auf seine Reha wartet, nicht ungeduldig wird, wenn nach 3 bis 4 Wochen immer noch keine Einladung angekommen ist. Sie gehören offenbar zu der Klientel, die den letzten Cent Krankengeld von ihrer Krankenkasse herauspressen wollen und an einer schnellen Genesung nicht interessiert sind. Dass die Krankenkassen empfindlich auf solche Schmarotzer reagieren, ist durchaus verständlich. Schade ist nur, dass auch andere Versicherte darunter leiden müssen. B.S.
Oh bitte, nicht einfach irgendwelche Unterstellungen raushauen. Das hat auch mit der eigentlichen Fragestellung überhaupt nichts zu tun. Ob man nun innerhalb von 2, 3, 4, 7 oder 8 Wochen nach einem Bewilligungsschreiben nachhakt oder eben nicht und man wartet auf die Einladung der Reha-Klinik, heißt doch nicht gleich, dass die Person den letzten Cent Krankengeld aus der Krankenkasse "herauspressen" will. Ich jedenfalls erlaube mir kein Urteil über mögliche Beweg- oder Hintergründe. Bitte einfach sachlich bleiben und auf die gestellte Frage eingehen.
=//=am 17.06.2016 | 10:19
Zitat von Guido anzeigen
Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu geben. :-) Wenn MIR eine Reha-Maßnahme bewilligt worden wäre, hätte ich spätestens nach 3 - 4 Wochen bei der Klinik (Name und Tel.Nr. steht in der Regel im Bewilligungsbescheid) ODER bei meinem Sachbearbeiter der DRV angerufen, wann ich denn endlich einen Termin bekomme. Ich würde keine 7 Wochen abwarten!!! Die KK sieht das evtl. ähnlich und vermutet deshalb auch eine mutwillige Verzögerung, was ich der KK nicht verdenken kann. Denn wenn jemand 7 Wochen abwartet, bis er in die Reha kann, KANN es ihm/ihr eigentlich nicht soooo wichtig sein. Es sei denn, aus irgendwelchen terminlichen Gründen der Klinik kann keine frühere Aufnahme erfolgen. Selbst dann kann man die Umeinweisung in eine andere Klinik beantragen.
Ja hätte wenn und aber. Wenn Du mir diesen "hätte" Paragraphen in den Sozialgesetzbüchern nennst, OK. Dieser ist mir jedoch nicht bekannt. Es gibt m.E. kein Gesetz wo eine Frist genannt wird, das der Antragsteller alle 3- 4 Wochen irgendwo nachfragen muss. Falls es dieses Gesetz gibt, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ob es dann dem Antragsteller "egal" ist, sind mutmaßungen und diese Frage kann nur eine Kristallkugel beantworten. Über diese verfügt die KK m.E. nicht. Das Gesetz schreibt vor, das man innerhalb von 10 Wochen diesen Antrag stellen muss. Alles weitere wird dann von den zuständigen Stellen veranlasst. Die einzige Pflicht, die der Antragsteller hat, ist zu dem Reha Termin zu erscheinen und bei dieser mitzuwirken. Es ist nicht Aufgabe des Antragstellers in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstatus des Antrages zu überwachen. Die Behörden haben eine "Benachrichtigungsschuld", wenn ein Antrag entschieden worden ist, oder der Antragsteller irgendetwas tun muss.
Ich hoffe nur, dass Sie IMMER genau nach dem Gesetz handeln. :-) Übrigens hat ein Antragsteller immer auch Pflichten und nicht nur Rechte. Und die "Pflicht" in diesem Fall liegt darin, wenn die AU so schnell wie möglich behoben werden soll, alles Mögliche zu tun, ium in die bewilligte Reha-Maßnahme zu kommen. Und ganz abgesehen von Rechten und Pflichten laut Gesetz kann ich immer noch nicht nachvollziehen, dass jemand Woche für Woche verstreichen läßt und nicht nach einiger Zeit - z.B. nach 4 Wochen - mal nach einem Termin nachfragt. Da können Sie mir nicht weismachen, dass Sie wirklich an einer schnellen Reha-Maßnahme interessiert waren. Auch war der Reha-Antrag durch den Bewilligungsbescheid ABGESCHLOSSEN, man muss also nicht nach dem "Bearbeitungsstand" nachfragen. Meinten Sie das mit "Benachrichtigungsschuld" des Amtes (was ich eh nicht verstehe)? Denken Sie tatsächlich, dass die Mitarbeiter der DRV jedem Versicherten, dem eine Reha bewilligt wurde, hinterhertelefonieren, ob und wann sie einen Beginntermin haben? Wenn eine Telefonnummer im Reha-Antrag angegeben wurde, wird diese in der Regel auch der Klinik mitgeteilt. Die Klinik kann dann notfalls den Versicherten über den Termin zusätzlich telefonisch benachrichtigen. Haben Sie wahrscheinlich auch nicht getan. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich die Reaktion der KK verstehe.
Herz1952am 17.06.2016 | 16:33
Ich frage mich eigentlich auch nur, warum hat die Reha-Klinik nicht angerufen und nachgefragt, wo der "Rehabilitant" bleibt. Gesprächsnotiz mit Datum und Uhrzeit machen seitens der Klinik hätte auch der Krankenkasse als Beweis dienen können. Was die "Mitwirkungspflicht" des Patienten betrifft bezüglich einer baldigen Genesung, die kann biologisch und praktisch auch erfüllt werden, wenn man sich vorher noch ein wenig wenigstens erholt. Ich selbst habe davon Gebrauch gemacht. Einmal bei der Anschlussheilbehandlung durch die RV und einmal bei der Krankenkasse nach einem Tibia-Kopf-Bruch. Bei letzterem habe ich dann aber selbst nachgefragt nach einer Weile, weil sonst die Reha nichts mehr gebracht hätte. Im ersten Fall habe ich die AHB mindestens 14 Tage hinausgezögert weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass ich alle Reha-Maßnahmen auch sinnvoll erfüllen kann. Den Brustkorb aufschneiden war eine Kleinigkeit gegen die Venenentnahme im Unterschenkel. Ansonsten hätte die RV wohl eine Reha-Maßnahme 2 Wochen länger zahlen müssen, wobei die 2 Wochen nichts gebracht hätten. Es wird überhaupt zu viel Erwartung in eine Reha gelegt, sowohl von den Patienten, als auch von den Kostenträgern. Grund: Es wird am Schreibtisch entschieden, ohne sich mit dem Zustand des Patienten überhaupt auszukennen. Aber es darf offensichtlich auch nicht sein, dass man sich zu Hause auch regenerieren kann, ohne zusätzliche Kosten für eine Reha. Obwohl: Die RV hat das bei unserem Sohn anerkannt. Aber die Krankenkasse wollte ihn loswerden, er hat ja noch KG bekommen. Fairerweise muss ich aber hinzufügen, sie hat es mit der Besserung ernst gemeint, aber selber wollte sie die Kosten nicht tragen. Aber auch das Gesundheitssystem bekommt von mir "das Fett weg". Durch Fallpauschalen kommt es doch relativ oft zu "blutigen Entlassungen" (mit anschließender, evtl. doch zu früher AHB). Ich frage mich auch, wieso hat noch niemand ermittelt, wie viele Fälle es gibt, bei den - ob zu recht oder nicht - behauptet wird, die Einladung zur Reha sei nicht zugestellt worden. Je nach Kosten-Nutzenberechnung der Gesamtfälle könnte man doch Gegenmaßnahmen ergreifen - ob Anweisung die Bescheide per Einwurfeinschreiben zu senden, oder auch kurz und bündig durch protokollierte Anrufe zu dokumentieren. Letztendlich ist es eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Von dieser sprechen die Krankenkassen immer und nerven die Ärzte, wenn es sich um ein etwas teureres Medikament/Heilmittel/Hilfsmittel handelt. Sicher hat in diesem Fall die Krankenkasse formell richtig gehandelt. Was sollte sie unter diesen Umständen sonst tun. Es gab ja keinen Mechanismus, der das verhindern konnte. Dem Patienten wären Ängste (die in diesem Fall auch nur theoretisch wären) erspart geblieben und der Krankenkasse/Rentenversicherung erspart geblieben. Dass Briefe durch die Post nicht richtig zugestellt werden habe ich aber schon in Zeiten erlebt, da die Postmitarbeiter noch Beamte waren. Fast täglich war Post für andere Firmen im Schließfach, die z.T. versehentlich noch geöffnet wurden. Nicht jeder Privatmann weis, dass man solche Sendungen einfach in den nächsten Briefkasten werfen kann (aber viele sind "verschwunden" - ich meine Briefkästen, und damit auch evtl. auch die Briefe). Deshalb: Unterstellungen bitte vermeiden, das macht immer einen schlechten Eindruck bei jedem ehrlichen Menschen. Es sind auch schon Brücken versetzt gebaut worden (in der Höhe), zumindest weis ich es bei einer, wobei die Italiener die "Nulllinie" für das Mittelmehr angenommen haben und die Schweizer die Nordsee. Es arbeitet kaum einer so korrekt wie die RV (grins).
Schorscham 17.06.2016 | 21:03
Zitat von Herz1952 anzeigen
Seltsamerweise ist bei mir in fünf Jahrzehnten erst ein einziger wichtiger Brief nicht angekommen, weil ihn der Zusteller in Nachbars Briefkasten geworfen hat, der für ein paar Wochen verreist war. Im Übrigen liegt die tatsächliche Verlustquote bei Briefen und Paketen im Promille-Bereich. Die Wahrscheinlichkeit dass man selbst einmal davon betroffen ist, ist also gleich null. Auch wenn Ihre persönlichen Erfahrungen mal wieder von der Norm abweichen. MfG
Herz1952am 18.06.2016 | 16:52
Hallo Schorsch, und wie viele haben sich im Forum beschwert, dass sie "nichts" erhalten haben? Mir sind auch nur 2 in Erinnerung, oder gar nur einer? Und wie viele tausende Briefe werden verschickt? Im Büro habe ich mehre tausend Briefe gesehen, die im "Promille-Bereich" bleiben natürlich im Gedächtnis hängen. Aber, man sollte nicht gleich behaupten, dass gleich einer lügt, wenn er sagt, wenn er sagt, er hätte das Schreiben nicht erhalten. Das haben Sie ja nicht getan.
=//=am 20.06.2016 | 17:59
Herz1952 schrieb: Ich frage mich eigentlich auch nur, warum hat die Reha-Klinik nicht angerufen und nachgefragt, wo der "Rehabilitant" bleibt...... Will die Klinik was vom Patienten oder ist es nicht vielmehr umgekehrt? Ich kann Ihnen außerdem zig Beispiele nennen, in denen der Versicherte seine Telefonnummer nicht offenbart hat (weil es eine freiwillige Angabe ist laut Antragsformular) und sie auch in keinem Telefonverzeichnis zu finden ist. Abgesehen davon haben heute sowieso viele nur noch eine Mobilnummer. Deshalb kann eine Klinik auch nicht immer telefonisch nachfragen. Und somit ist der von mir aufgezeigte Weg (Vers. ruft Klinik an) mit Sicherheit viel sinnvoller!
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