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Gott sei Dank! Ich muss vor mir selbst geschützt werden, damit ich nicht noch mehr Mist schreibe. Ich weiß jetzt schon nicht mehr, ob ich mein eigener Doppelgänger bin oder nichtHallo Bruno Maier, Die Krankenkassen sind die größten Spitzbuben, wenn es um Krankengeld geht. Es kann Ihnen auch so lange egal sein, was die glauben, so lange Ihnen das Krankengeld nicht gestrichen wird. Die wissen doch gar nicht, was bei der Post mitunter läuft. Drohen Sie notfalls mit einer Verleumdungsklage. Vielleicht - aber das dürften sehr wenige sein - versuchen vielleicht dies auch auszunutzen. Machen Sie ihnen klar, dass Sie die Reha ja wollten und gar keinen Grund hatten, diese Abzulehnen (früher wieder arbeitsfähig, höherer Verdienst wie Krankengeld). Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, nehmen Sie sich, falls nötig einen Anwalt, oder auch einen freien Renten- und Sozialberater. Meiner hat die Krankenkasse "in den Senkel" gestellt, bei einer ungerechtfertigten Krankengeldstreichung. Das versuchen die öfters. Mein Berater hat mir nämlich die Gerichtsurteile gezeigt und diese dem Schreiben an die KK beigefügt. Dann war alles klar. Die Klinik kann Ihnen nicht nachweisen, dass Sie die Post erhalten haben. In einer Rechtsvorlesung über dieses Thema heißt es immer - und das schon lange Zeit - "Post reist auf Gefahr des Absenders". Auch Arbeitsämter sind dazu schon verurteilt worden, weil diese Schreiben, bei der es auf die Frist ankam, nicht per Einschreiben oder sonstigen Zustellungsnachweis verschickt haben. Leider habe ich den Link dazu in meiner Favoritenleiste vor ein paar Tagen gelöscht. Vielleicht googeln Sie mal: Fristnachweis bei Arbeitsamtsschreiben, oder so ähnlich.Die Jungs mit den weissen Anzügen sind schon unterwegs.
Frechheit! Jetzt gibt es eine Verleumdungklage gegen dich!!!@Guido und Schorsch, Wegen der Einschreiben ist doch eine Rechenaufgabe. Ich glaube, jedes Einschreiben kostet zusätzlich 3,50 Euro. Wie viele Einladungen werden täglich verschickt? Das weis ich wirklich nicht, sind aber eine ganze Menge. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass es nicht welche gibt, die das ausnutzen. Aber ob sich das lohnt für die Reha-Einrichtungen bzw. Krankenkassen kann ich einfach nicht glauben. Nicht jeder KG-Bezieher bekommt auch eine Einladung nach § 51 SGB, ich habe jedenfalls keine bekommen. Wenn diese Fälle überhand nehmen würden, würde schon die KK darauf drängen, das mit Einwurfeinschreiben zu schicken. Mein Gott, ich kenne doch auch einige Mitarbeiter von Krankenkassen, sowohl privat als auch beruflich (Mafia eben/smile). Außerdem habe selbst ich schon Anrufe von der KK bekommen, dass diese sich besser im Krankheitsfall unseres Sohnes auskennen würden. Der Arzt war entsetzt und ich habe die Sache mal eben richtig gestellt. Außerdem ist das Übergangsgeld in etwa gleich hoch, wie das Krankengeld, und wenn die Reha schief läuft, also nicht den erwarteten Erfolg bringt und weiter AU vorliegt, zahlt die Krankenkasse wieder weiter. Wegen Pipifax wird sowieso kein Antrag gem. § 51 gestellt, weil die Krankenkasse weis, dass die RV zu recht nicht zahlen wird. Dann zieht die Krankenkasse andere Register und schickt die Leute zum Arbeitsamt, dieses Amt lässt sich das aber auch nicht so ohne weiteres gefallen und es gibt Urteile, dass die Krankenkasse weiterhin KG zahlen muss und nicht das Arbeitsamt damit belastet wird. Wenn man allerdings die Rechtslage nicht genau kennt und nichts unternimmt, ist man schon von vornherein der Dumme. Unsere Marktwirtschaft gründet sich übrigens auf dem Prinzip "Eigennutz ist die Triebfeder allen Tuns" (Smith, Begründer dieser Wirtschaftstheorie). Die Beiträge könnten billiger werden, wenn es nur noch 10 - 15 Kassengäbe und keine 111 wie zur Zeit. Wer auf Wettbewerb im Gesundheitswesen setzt, muss wirklich nicht alle im Oberstübchen haben. Es waren übrigens mal 800 Kassen.Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses A......loch.
Bibber zitter.Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses A......loch.Frechheit! Jetzt gibt es eine Verleumdungklage gegen dich!!!
Dir wird deine GroßKotzige Art noch vergehen, wenn du Post von meinem Rechtsanwalt erhältstBibber zitter.Frechheit! Jetzt gibt es eine Verleumdungklage gegen dich!!!@Guido und Schorsch, Wegen der Einschreiben ist doch eine Rechenaufgabe. Ich glaube, jedes Einschreiben kostet zusätzlich 3,50 Euro. Wie viele Einladungen werden täglich verschickt? Das weis ich wirklich nicht, sind aber eine ganze Menge. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass es nicht welche gibt, die das ausnutzen. Aber ob sich das lohnt für die Reha-Einrichtungen bzw. Krankenkassen kann ich einfach nicht glauben. Nicht jeder KG-Bezieher bekommt auch eine Einladung nach § 51 SGB, ich habe jedenfalls keine bekommen. Wenn diese Fälle überhand nehmen würden, würde schon die KK darauf drängen, das mit Einwurfeinschreiben zu schicken. Mein Gott, ich kenne doch auch einige Mitarbeiter von Krankenkassen, sowohl privat als auch beruflich (Mafia eben/smile). Außerdem habe selbst ich schon Anrufe von der KK bekommen, dass diese sich besser im Krankheitsfall unseres Sohnes auskennen würden. Der Arzt war entsetzt und ich habe die Sache mal eben richtig gestellt. Außerdem ist das Übergangsgeld in etwa gleich hoch, wie das Krankengeld, und wenn die Reha schief läuft, also nicht den erwarteten Erfolg bringt und weiter AU vorliegt, zahlt die Krankenkasse wieder weiter. Wegen Pipifax wird sowieso kein Antrag gem. § 51 gestellt, weil die Krankenkasse weis, dass die RV zu recht nicht zahlen wird. Dann zieht die Krankenkasse andere Register und schickt die Leute zum Arbeitsamt, dieses Amt lässt sich das aber auch nicht so ohne weiteres gefallen und es gibt Urteile, dass die Krankenkasse weiterhin KG zahlen muss und nicht das Arbeitsamt damit belastet wird. Wenn man allerdings die Rechtslage nicht genau kennt und nichts unternimmt, ist man schon von vornherein der Dumme. Unsere Marktwirtschaft gründet sich übrigens auf dem Prinzip "Eigennutz ist die Triebfeder allen Tuns" (Smith, Begründer dieser Wirtschaftstheorie). Die Beiträge könnten billiger werden, wenn es nur noch 10 - 15 Kassengäbe und keine 111 wie zur Zeit. Wer auf Wettbewerb im Gesundheitswesen setzt, muss wirklich nicht alle im Oberstübchen haben. Es waren übrigens mal 800 Kassen.Du bist und bleibst ein Schwimmbadgrosses A......loch.
Oh bitte, nicht einfach irgendwelche Unterstellungen raushauen. Das hat auch mit der eigentlichen Fragestellung überhaupt nichts zu tun. Ob man nun innerhalb von 2, 3, 4, 7 oder 8 Wochen nach einem Bewilligungsschreiben nachhakt oder eben nicht und man wartet auf die Einladung der Reha-Klinik, heißt doch nicht gleich, dass die Person den letzten Cent Krankengeld aus der Krankenkasse "herauspressen" will. Ich jedenfalls erlaube mir kein Urteil über mögliche Beweg- oder Hintergründe. Bitte einfach sachlich bleiben und auf die gestellte Frage eingehen.Es gibt m.E. kein Gesetz wo eine Frist genannt wird, das der Antragsteller alle 3- 4 Wochen irgendwo nachfragen muss.Das hat auch niemand behauptet. Sondern, dass es ungewöhnlich ist, dass jemand, der sehnsüchtig auf seine Reha wartet, nicht ungeduldig wird, wenn nach 3 bis 4 Wochen immer noch keine Einladung angekommen ist. Sie gehören offenbar zu der Klientel, die den letzten Cent Krankengeld von ihrer Krankenkasse herauspressen wollen und an einer schnellen Genesung nicht interessiert sind. Dass die Krankenkassen empfindlich auf solche Schmarotzer reagieren, ist durchaus verständlich. Schade ist nur, dass auch andere Versicherte darunter leiden müssen. B.S.
Ich hoffe nur, dass Sie IMMER genau nach dem Gesetz handeln. :-) Übrigens hat ein Antragsteller immer auch Pflichten und nicht nur Rechte. Und die "Pflicht" in diesem Fall liegt darin, wenn die AU so schnell wie möglich behoben werden soll, alles Mögliche zu tun, ium in die bewilligte Reha-Maßnahme zu kommen. Und ganz abgesehen von Rechten und Pflichten laut Gesetz kann ich immer noch nicht nachvollziehen, dass jemand Woche für Woche verstreichen läßt und nicht nach einiger Zeit - z.B. nach 4 Wochen - mal nach einem Termin nachfragt. Da können Sie mir nicht weismachen, dass Sie wirklich an einer schnellen Reha-Maßnahme interessiert waren. Auch war der Reha-Antrag durch den Bewilligungsbescheid ABGESCHLOSSEN, man muss also nicht nach dem "Bearbeitungsstand" nachfragen. Meinten Sie das mit "Benachrichtigungsschuld" des Amtes (was ich eh nicht verstehe)? Denken Sie tatsächlich, dass die Mitarbeiter der DRV jedem Versicherten, dem eine Reha bewilligt wurde, hinterhertelefonieren, ob und wann sie einen Beginntermin haben? Wenn eine Telefonnummer im Reha-Antrag angegeben wurde, wird diese in der Regel auch der Klinik mitgeteilt. Die Klinik kann dann notfalls den Versicherten über den Termin zusätzlich telefonisch benachrichtigen. Haben Sie wahrscheinlich auch nicht getan. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich die Reaktion der KK verstehe.Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazu geben. :-) Wenn MIR eine Reha-Maßnahme bewilligt worden wäre, hätte ich spätestens nach 3 - 4 Wochen bei der Klinik (Name und Tel.Nr. steht in der Regel im Bewilligungsbescheid) ODER bei meinem Sachbearbeiter der DRV angerufen, wann ich denn endlich einen Termin bekomme. Ich würde keine 7 Wochen abwarten!!! Die KK sieht das evtl. ähnlich und vermutet deshalb auch eine mutwillige Verzögerung, was ich der KK nicht verdenken kann. Denn wenn jemand 7 Wochen abwartet, bis er in die Reha kann, KANN es ihm/ihr eigentlich nicht soooo wichtig sein. Es sei denn, aus irgendwelchen terminlichen Gründen der Klinik kann keine frühere Aufnahme erfolgen. Selbst dann kann man die Umeinweisung in eine andere Klinik beantragen.Ja hätte wenn und aber. Wenn Du mir diesen "hätte" Paragraphen in den Sozialgesetzbüchern nennst, OK. Dieser ist mir jedoch nicht bekannt. Es gibt m.E. kein Gesetz wo eine Frist genannt wird, das der Antragsteller alle 3- 4 Wochen irgendwo nachfragen muss. Falls es dieses Gesetz gibt, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Ob es dann dem Antragsteller "egal" ist, sind mutmaßungen und diese Frage kann nur eine Kristallkugel beantworten. Über diese verfügt die KK m.E. nicht. Das Gesetz schreibt vor, das man innerhalb von 10 Wochen diesen Antrag stellen muss. Alles weitere wird dann von den zuständigen Stellen veranlasst. Die einzige Pflicht, die der Antragsteller hat, ist zu dem Reha Termin zu erscheinen und bei dieser mitzuwirken. Es ist nicht Aufgabe des Antragstellers in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstatus des Antrages zu überwachen. Die Behörden haben eine "Benachrichtigungsschuld", wenn ein Antrag entschieden worden ist, oder der Antragsteller irgendetwas tun muss.
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