Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Ablehnung Ihrer Aufnahme war sicher nicht grundlos. Natürlich können Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Ihre Wunschklinik vorschlagen. Es ist dann Aufgabe der Sachbearbeitung zu prüfen ob diese Klinik geeignet ist oder ob es Gründe gibt, die gegen diese Klinik sprechen.
Ihre Idee, bei zuständigen RV-Träger heute oder am Montag anzurufen bzw. hinzuschreiben ist richtig. Schildern Sie den Sachverhalt mit der Klinik. Der RV-Träger ist für die Erstellung eines rechtbehefsfähigen Bescheides zuständig. Gegen diesen Bescheid können Siue dann Widerspruch erheben.
Eventuell kann der RV-Träger auch Kontakt zur Klinik aufnehmen, um den Klinikaufenthalt doch noch zu ermöglichen bzw. eine andere geeignete Klinik finden, die zu Ihrem gewünschten Termin
einen Platz frei hat.
Wer lesen kann, ist hier klar im Vorteil. Warum zur Klage raten, wenn es hier um eine bereits bewilligte medizinische Reha geht und die ursprünglich genannte Klinik die Aufnahme abgelehnt hat - höchstwahrscheinlich, weil die medizinische Indikation nicht passt. Und nun? Die Klinik verklagen, weil sie bereits nach Sichtung der Unterlagen festgestellt hat, dass sie für den Rehabilitanden die falsche Einrichtung ist?!?! Blödsinn!Selten so einen Quatsch gelesen wie den Beitrag von Herz1952. Der Fragesteller spekuliert auf die Reha im Juni, die Klinik lehnt Anfang Mai die Aufnahme ab, wo will man das eine unterlassene Hilfe erkennen wollen? Ohne Hintergründe zu kennen zur Klage raten ist fertiger Blödsinn.Ich bin halt nicht so ein Mitläufer wie du, sondern weiß mich zu wehren. Meine EM-Rente habe ich auf diesem Weg gut durchbekommen (smile)
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