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Reha/Klinikwechsel/Krankenkasse

von Linu18.06.2013 | 13:56
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hoffe, hier eine Antwort zu bekommen: Ich bin seit Feb. krank (totale Erschöpfung, Durchschlafprobleme, Polyathritis, Knochenschmerzen). Auf Veranlassung meines Arztes habe ich eine Reha beantragt - mein Mann (arbeitet voll) wegen ähnlicher Symptome ebenfalls. Die Anträge sind zusammen in die Post gegegangen mit einem entsprecheneden Schreiben, dass wir gerne als Ehepaar eine Reha machen möchten. Kurz nach der Antragstellung mußte ich zum Med. Dienst der Krankenkasse, die mittlerweile Krankengeld zahlt. Hierauf bekam ich ca. 4 Wochen später ebenfalls noch mal einen Antrag auf Reha zugeschickt (obwohl in den Unterlagen vermerkt ist oder sein muß, dss ich bereits eine Reha beantragt habe). Mittlerweile habe ich eine Zusage der DRV und mein Mann ebenfalls - natürlich nicht in der gleichen Klinik und auch nicht zur gleichen Zeit. Obwohl die Klinik in die mein Mann geht, auch meine Beschwerden behandelt. Ich soll in eine orthopädische Klinik - wobei die Beschwerden nicht an erster Stelle stehen sondern die Erschöpfung, Durchschlafprobleme und beginnende Depression. Fragen: Kann ich Widerspruch gegen die Klinikauswahl einlegen? Wenn ja, was sollte in dem Widerspruch stehen - soll ich dort die Situation erklären oder auch ein zusätzliches Statement meine Arztes dazu legen? Was hat das für mich für Folgen? Kann die Krankenkasse - obwohl der Rehaantrag schon viel früher als von Ihnen aufgefordert gestellt wurde - die Krankengeldzahlung einstellen? Rein rechtlich hat mein Arzt die Reha veranlaßt - die KK hat sich erst gemeldet, als der Antrag schon lief. Vielen Dank für Antworten

1 Antworten

Haseam 18.06.2013 | 15:18
Widerspruch können Sie jederzeit einlegen,nur ist das wenig sinnvoll. Gerade bei Psychosomatischen Reha Maßnahmen ist ein Abstand zum "normalen"Leben sehr wichtig.Deshalb werden auch Besuche von Familienmitgliedern nicht gerne gesehen. Und Sie möchten gleich Ihren Mann mitnehmen?
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