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Zur Experten-Antwort springenDie gesetzlichen Regelungen für die Berechnung des Übergangsgeldes finden Sie in den §§ 46 ff. SGB IX. Demnach sind die Verhältnisse unmittelbar vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit ausschlaggebend. Nur das letzte Beschäftigungsverhältnis beeinflusst den Bemessungszeitraum. Das Formular G0161 ist für die Befreiung von der Zuzahlung gedacht. Die Zuzahlung entfällt für die Tage, in denen Ihr Sohn während der Reha Übergangsgeld bekommt.
Auszug aus dem Informationsblatt zum Übergangsgeld: Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung - unabhängig vom Umfang der zu leistenden Arbeitszeit – bis zur Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Bestätigt Ihnen Ihr Arbeitgeber, dass er Ihnen während der gesamten Dauer der Rehabilitationsleistung das Entgelt weiterzahlt, brauchen Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse die nachfolgenden Formulare nicht auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sämtliche Formulare für den Fall aufzuheben, dass entgegen der ursprünglichen Erklärung des Arbeitgebers das Entgelt
nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung weitergezahlt wird. Soweit die Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise entfällt, haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung
grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Damit in einem solchen Fall Ihr Übergangsgeld rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann, bitten wir Sie, die Formulare G0513 - Hinweise für den Arbeitgeber, G0514 - Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber, G0515 - Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld und G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Reichen Sie also wie oben erläutert die entsprechenden Formulare beim letzten Arbeitgeber ein.
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