Hallo Infosucherin,
ausgegangen von der Annahme, dass die Umschulung ebenfalls über DRV durchgeführt wird, ist es tatsächlich so, dass auch während der Teilnahme an einer
sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (in Ihrem Fall die Umschulung) eine medizinische Rehamaßnahme über die DRV bewilligt und durchgeführt werden kann,
wenn es aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Wichtig dabei ist, das das Rehaziel - ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme - nicht gefährdet wird.
Es empfiehlt sich in jedem Fall eine vorherige Absprache mit der Kursleitung des jeweiligen Bildungsträgers.
Im Regelfall besteht auch für die Dauer der medizinischen Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sich die Kostenträgerschaft für diese Leistung
nicht ändert.
Unter Umständen können bei einer Umschulung durch die Arbeitsagentur hiervon abweichende Regelungen gelten.