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Rehamassnahme

von Maria25.09.2008 | 19:33
1161 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin zur Zeit in einer Rehaklinik und wurde ganz böse von einem Mitpatienten angemacht. Wie kann ich mich dagegen wehren - bei Chefarzt war ich schon - wie kann ich da weiter vorgehen - sozusagen extern? Kann ich dies an den Kostenträger melden z.b. DRV oder gibt es da noch andere Anlaufstellen? Bin für jeden Hinweis dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die DRV ist hier der falsche Ansprechpartner.

3 Antworten

Horstiam 26.09.2008 | 00:54
Wenn es ganz übel ist, dann können Sie sich an die Polizei wenden. Was soll jedoch der Kostenträger da machen ?
Nixam 26.09.2008 | 06:57
Wenn Sie in der Klinik belästigt wurden, dann müssen Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Der Kostenträger kann da nichts für Sie tun. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Täter. Nix
Michaam 27.09.2008 | 18:54
Hallo Maria, Sie wurden von einem Mitpatienten (Mitpatientin) 'angemacht'. Das Wort 'angemacht' kann viel bedeuten. Daher verstehe ich nicht, dass hier der Ratschlag mit Polizei, usw. kam. Wenn diese 'Anmache' weniger was strafrechtlich Relevantes sein sollte, sondern mehr etwas zwischenmenschliches, so ist die Klinik gefordert Abhilfe zu schafffen. Entweder durch ein konstruktives Gespräch mit beiden Beteiligten oder aber (falls die Schuld nicht zum Teil auch auf Ihrer Seite liegt) durch eine Abmahnung des Mitpatienten. Als letzte Möglichkeit wäre auch ein Klinikverweis möglich. Sollten die Probleme nicht beseitigt werden können und die Schuld einwandfrei bei dem anderen Beteiligten liegen, so sichern Sie sich möglichst einige Zeugen und verlassen Sie die Klinik, nachdem Sie diese mit Fristnennung nochmals aufgefordert haben, die Probleme zu beseitigen. Tragen Sie den kopletten Sachverhalt dann bei der DRV schriftlich vor und weisen Sie darauf hin, dass unter diesen Umständen eine Genesung gefährdet gewesen sei. Bitten Sie dann um die Zuweisung einer neuen Klinik. Bein Ablehnung gehen Sie damit umgehend zum Sozialgericht.
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