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Experten-Antwort

Rehamassnahme abgesagt

von Alex12.08.2019 | 22:00
175 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich konnte die Reha nicht beginnen, da ich akut erkrankt bin.Also unvorhersehbar. Diese Krankheit hat nichts mit der Krankheit zu tun, die in der Reha behandelt werden sollte. Jetzt ist es so, dass die Krankenkasse mir das Krankengeld einstellt, weil ich das vorher nicht mit denen abgestimmt hat. Jetzt schreibt die Krankenkasse, das Krankengeld würde jetzt ruhen und die Zahlung kann erst.wieder.aufgenommen werden, wenn ich die Reha abgeschlossen habe und Arbeitsunfähig entlassen habe. Ich kann die Reha ja nicht antreten, wenn ich krank bin. Wie soll ich eine psychosomatische Reha antreten, wenn ich eine.andere schlimme Erkrankung dazugekommen ist? VG Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Alex,

es ist nachvollziehbar, dass die von Ihnen geschilderte Situation Sie extrem belastet.

Ihre Informationen zusammengefasst, geht es Ihnen darum, kurzfristig zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Krankengeldes während Ihrer aktuellen Arbeitsunfähigkeit wieder gezahlt werden kann bzw. welchen Unterlagen dazu ggf. notwendig sind.

Da für den Anspruch und die Zahlung des Krankengeldes Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig ist, sollten Sie kurzfristig mit der dortigen Sachbearbeitung Kontakt aufnehmen. Denn nur dort kann man Ihnen verlässliche Auskünfte zu Ihren dringenden Fragen geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mondkindam 13.08.2019 | 07:58
Hallo Alex, legen Sie mit einem Attest Ihres Arztes Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein.
Schorscham 13.08.2019 | 11:12
Dann sollten Sie schleunigst einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband, wie z.B. den SoVD oder den VdK, um Hilfe bitten. Außerdem haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Krankenkasse die Nichtanerkennung des ärztlichen Attestes nachvollziehbar begründet. MfG
Alexam 13.08.2019 | 10:21
Hallo Monkind, der KK liegt ein Attest vor. Leider steht nur drauf, das ich nicht rehafähig bin und nicht reisefähig bin, halt ohne Diagnose. D das die Rehabilitationsmassnahme verschoben werden soll. Keine Ahnung, warum der Arzt es nicht drauf geschrieben hat. Ich bin völlig überfordert:-(
Alexam 13.08.2019 | 13:02
Danke für eure Hilfe.
Deutsche Rentenversicherung
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