Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehamassnahme abwenden

von Lissi M.08.04.2017 | 13:33
3795 Ansichten
35 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme eine Teilerwerbsmind.rente und soll nun eine Reha beantragen, obwohl ich aus der letzten Reha als rehaunfähig vorzeitig entlassen wurde und überhaupt nicht in der Lage bin eine Reha anzutreten. Wie geht man am besten vor um eine Reha abzuwenden?Ich habe auch einen Widerspruch gegen den Bescheid über die Teilrente gestellt. Bitte um Hilfe. Lissi M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage ist, von welcher Seite Sie aufgefordert wurden, den Reha-Antrag zu stellen. Alleine die Aufforderung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Reha auch bewilligt wird. Hier trifft die Rentenversicherung die letzte Entscheidung, ob eine Notwendigkeit besteht.

Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind eine Reha duchzuführen, dann belegen Sie das am besten mit aktuellen ärztlichen Unterlagen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

34 Antworten

W*lfgangam 08.04.2017 | 14:04
Hallo Liss M., welche Behörde fordert das ein? > Wie geht man am besten vor um eine Reha abzuwenden? 1. Wenn auch Ihre Sie behandelnden Ärzte für nicht rehafähig halten, ist der Drobs doch schon gelutscht - Bescheinigung/Attest vorlegen und fertig. 2. alternativ Arbeit wieder aufnehmen ;-) Gruß w.
Schorscham 08.04.2017 | 14:04
Sie können höchstens damit argumentieren, dass Sie sich nicht rehafähig fühlen und dann abwarten was passiert. Wer hat Sie denn aufgefordert? Ihre Krankenkasse oder die DRV? MfG
Herz1952am 08.04.2017 | 14:13
Hallo Lissi, Sie sollten sich mal folgenden Link ansehen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Falls Sie von Ihrer Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurden, z.B. wegen Teilkrankengeldbezug könnte dieser Link nützlich für Sie sein. Sie haben leider nicht geschrieben wer Sie aufgefordert hat und auch nicht den Bezug auf § 51 SGB V erwähnt, nach dem eine KG-Einstellung die Konsequenz sein kann. Diese kann allerdings nach Widerspruch nicht vor Ende des Widerspruchsverfahrens "verhängt" werden. Darüber gibt es Gerichtsurteile. Ich weis allerdings nicht mehr, ob sich dieser Link auch darauf bezieht, glaube aber schon. Leider ist mir das Aufrufen und durchlesen aus gesundheitlichen Gründen auch zu viel. Andererseits habe ich auch schon erlebt, dass die KK auch ohne Hinweis auf den Paragrafen darauf hingewiesen hat. Auf jeden Fall entscheidet im Endeffekt die RV. Dabei kann es durchaus passieren, dass diese auch feststellt, dass eine Reha-Maßnahme nicht sinnvoll ist, da eine solche schon einmal fehlgeschlagen ist. Die RV ist auch darauf bedacht, dass sie nicht Gelder ausgibt für Maßnahmen, die keinen Erfolg versprechen. Der Widerspruch gegen die Teilrente ist wahrscheinlich so zu verstehen, dass Sie eine Vollrente bekommen wollen. Das kann ich aber daraus nicht mit Sicherheit verstehen. Aber Ihre Einschätzung, dass Sie nicht "rehafähig" sind deutet darauf hin (also auch nicht arbeitsfähig). Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie irgendwie die Reha antreten und die Reha-Klinik hält Sie auch nicht mehr für Reha-fähig. Dann ist ein neuer Rentenantrag zu empfehlen, bzw. die Klinik wird Ihnen das empfehlen. Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass die ärztlichen Atteste richtig und vollständig sind. Der letzte Entlassungsbericht sollte auch beigefügt werden. Auch, wenn zu erwarten ist, dass die RV-diesen auch bereits hat. Zuerst gilt es einmal den Widerspruchsbescheid gegen die (Nur-) Teilrente abzuwarten und gegen die Reha-Aufforderung ebenfalls Widerspruch einzulegen. Eventuell müssten Sie einen Rechtsbeistand dazu nehmen, wenn die Widersprüche abgelehnt werden bzw. nicht Ihren Vorstellungen entsprechen.
Lissi M.am 08.04.2017 | 16:44
Vielen Dank für eure Antworten. Enschuldigung das ich es nicht näher erläutert hatte. Es ist so, ich soll eine Rehamassnahme machen aufgrund der Entscheidung der DRV, des Rentenbescheides. Die Rehamassnahme wird dort angeordnet. So in etwa steht da, ich soll eine Reha machen und danach würde ich die Teilrente höchstwahrscheinlich auch nicht mehr benötigen. Ich weiß einfach nicht weiter. Ich hatte zuvor eine volle Rente und es geht mir sehr schlecht. Nach dem Gutachtertermin, der wirklich schlimm für mich war, wurde mir dann dieser Bescheid zugesandt. Ich war ja erst vor ein paar Jahren zur Reha, danach dann die Rente, da rehaunfähig entlassen und jetzt schon wieder zur Reha, obwohl es mir schlechter geht. Dies Attest kann also mein Arzt ausstellen, wenn er es genauso sehen sollte und damit müsste ich dann auch keinen Antrag stellen, sehe ich das richtig? Lissi M.
W*lfgangam 08.04.2017 | 18:03
Hallo Liss M., sollen/müssen! - oder wird diese Reha nur empfohlen? Die Bewilligung einer (Teil)EM-Rente unter der Bedingung, eine Reha zu absolvieren/angeordent, ist mir nicht bekannt. Könnte es sein, dass Ihnen die volle EM-Rente versagt worden ist, weil ggf. durch eine Reha das volle Leistungsvermögen wieder hergestellt werden könnte – und Sie allein sich nun dafür/dagegen entscheiden können? Bevor wie hier noch weiter spekulieren, wäre es vielleicht ratsam, die nächste Beratungsstelle aufzusuchen und sich den Inhalt des Rentenbescheides in allen Details/was ist da mit Reha erklären zu lassen. Gruß w.
Lissi M.am 08.04.2017 | 18:23
Dann werde ich das eventuell so machen und eine Beratungsstelle in der Nähe aufsuchen Wolfgang. Das es vll. so ist wie Sie sagen kann laut dem Gutachter (zu dem ich mich sowieso besser nicht äussere) schon sein, aber leider ist das nicht die Ansicht meiner Ärzte und meine genauso wenig. Deswegen ja der Widerspruch.Wenn dem so wäre, würde ich ja gleich wieder arbeiten gehen können oder eine Reha antreten. Ich werde das auf jedenfall mit dem Attest, mit meinen Ärzten abklären und hoffe das sich hier nochmal ein DRV Experte aus dem Forum zu Wort meldet. Lissi
Lissi M.am 08.04.2017 | 18:36
Vielen Dank Schorsch. Das werde ich machen. Das ist eine gute Idee. Ich hoffe mir kann geholfen werden. Das Wolfgang sagte er habe das noch nie gehört das man eine Teilrente bekommt im Zusammenhang mit einer Reha macht mich stutzig. Ich denke das Ganze gehört in Hände eines Fachmannes. MfG Lissi
Schorscham 08.04.2017 | 18:31
Unabhängig davon empfehle ich Ihnen Kontakt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband wie z.B. dem SoVD (www.svd.de) oder dem VdK (www.vdk.de) herzustellen. Immerhin steht der Fortbestand Ihrer EM-Rente auf dem Spiel und da sollte man besser Profis hinzuziehen. MfG
Herz1952am 08.04.2017 | 19:28
Hallo Lissi M., machen Sie das, was Ihnen "Schorsch" empfohlen hat. Ich selbst werde den Gedanken nicht los, dass der Anstoß zur Reha doch von der Krankenkasse kommt. Diese schicken mitunter Schreiben, dass es so aussieht, als würde es von der RV kommen. Die Krankenkassen haben schon öfter gesagt: "Wir genehmigen ihnen die Reha und dann sind sie gesund". Reine Lüge, denn für die Reha ist die RV zuständig. Das heißt aber nicht, dass es von der RV ausgegangen ist. Sie haben doch soeben erst die Teilrente bekommen so wie ich das jetzt sehe. Und vielleicht muss die KK sogar noch Teilkrankengeld zahlen, das sie los werden will. Ich kann mir nicht vorstellen (obwohl leider in diesem System alles möglich ist), dass Sie die RV gleich wieder zu einer Rehamaßnahme schickt. Ich kenne das nämlich so, dass die Krankenkasse die Reha vorschlägt und nicht einmal weis, (wissen will oder kann), dass eine Reha bereits ohne Erfolg absolviert wurde. Die Sache kann sich schon in einer Beratungsstelle aufklären, ob die "Aktion" von der RV oder von der KK in die Wege geleitet wurde. Auf jeden Fall natürlich auch einen Sozialverband aufsuchen und gleichzeitig einen Termin bei der Beratungsstelle machen. Je nach dem, was schneller geht aufsuchen und dann weitersehen. Diesen "wischi-waschi"-Kram von der Krankenkasse habe ich schon einmal miterlebt. Einmal Reha beantragt auf Wunsch der Krankenkasse und die DRV hat abgelehnt, mit der Begründung, dass es nichts bringt. Ein andermal mit der Krankenkasse gesprochen und gesagt, was Sache ist, dann hat es geheißen, es sei freiwillig eine weitere Reha zu machen. In beiden Fällen (gleicher Patient), war es so, dass schon Monate vorher eine erfolglose Reha erfolgte (bezahlt durch die RV). Aber, egal wie es jetzt weitergeht. Alles Gute für Ihre Gesundheit und wenn es schon nicht besser wird, soll wenigstens keine Verschlechterung eintreten und vielleicht gibt es beim Rentenantrag, bzw. Widerspruch doch die volle Rente, wenn hervorgeht, dass doch keine Besserung, sondern eher eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes seit dem letzten Rentenbescheid eingetreten ist. Dieser Satz gibt mir zu denken, den Sie geschrieben haben: "So in etwa steht da, ich soll eine Reha machen und danach würde ich die Teilrente höchstwahrscheinlich auch nicht mehr benötigen. " Dies scheint die Krankenkasse als "Ansporn" für die Reha geschrieben zu haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die RV solche Aussagen macht, sondern zunächst neutral bewertet, bzw. den "Erfolg" nicht vorwegnimmt. Viel Erfolg.
W*lfgangam 08.04.2017 | 19:53
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Cassandra,

ob eine Reha-Maßnahme zielführend sein kann, das weis man selbst am besten. Lissi M. steckt jetzt vielmehr in der Mühle der Bürokratie. Außerdem muss man davon ausgehen, dass sich Ihr Zustand sogar verschlechtert hat, was eigentlich noch niemand der Beteiligten weis. Es sind womöglich noch keine weiteren Atteste/Befunde eingereicht worden.

Wenn jemand nicht Reha-fähig ist, ist es Geldverschwendung noch einmal eine solche durchzumachen. Das kann am ehesten die RV, die ja die Reha zu zahlen hat, am besten feststellen.

Die RV und das Arbeitsamt kann auch noch keine Angaben machen, weil die Informationen fehlen.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Patient mitunter mehr weis als jeder einzelne Arzt, mit dem er es zu tun hat.

Ein Akutkrankenhaus ist nicht für Reha-Unfähige zuständig, die keine Akutbehandlung brauchen.

Manche halten eigentlich zu viel von Rehas und erwarten wahre Wunder. Das ist leider nicht der Fall.

Aber die ganze Sache mit den Krankenkassen ("Wenn sie diese Reha mitmachen, sind sie sicher wieder gesund und können arbeiten") ist meistens eine Lüge.

Ich kenne andererseits eine Frau, die wollte arbeiten. Es ging aber nicht, höchstens stundenweise an einem Tag der Woche. Sie beantragte eine Reha (über die Krankenkasse, die das dann an die RV weiterleitet). Der "Erfolg": Sie konnte nicht einmal bis zur "Anwendung" gehen. Es war ein anderes Gebäude. Empfehlung der Reha Einrichtung: Rente beantragen. sie hat sie auch bekommen (voll EM für 2 Jahre). Ich habe das in einem meiner Beiträge auch vorgeschlagen.

Es ist ja grundsätzlich richtig: "Reha" vor Rente. Aber es gibt viele Fälle wo es nicht geht. Eigentlich darf niemand zur Reha gezwungen werden. Das verstößt sogar gegen das Grundgesetz.

Es gibt auch kaum jemand, der sich gegen eine Reha sträubt, wenn er einigermaßen kann. Freie Kost und Logie sind garantiert. Einen kleinen Nutzen habe ich schon gehabt. Frische Luft, ebene Wege oder auch einmal eine Steigung und gutes Essen (vegetarisch). Aber ansonsten wäre das zu Hause auch besser geworden. Ich hab auch erst die Reha (AHB) hinausgezogen, bis ich wieder einigermaßen laufen konnte, sonst hätte ich die Anwendung auch vergessen können.

Man darf auch nicht vergessen, dass auf einer Reha eigentlich "Laborbedingungen" herrschen. Der Erfolg kann in der Alltagsbelastung leider sehr schnell "verfliegen".

MfG

...abenteuerlich! - Sie können schon noch Lesen - was auf dem Schreiben/'Kopf' steht? Ansonsten können Sie auch den nächsten DRV-Bescheid in Braille oder als Hör-Medium erhalten, zur Not kommt eine schnieke DRV-MA vortanzen ...irgendwie scheinen Sie wohl die letzte Option zu bevorzugen ?! :-) Gruß w.
Lissi M.am 08.04.2017 | 20:46
Hallo Herz1952, ich bin wirklich sprachlos über solche Methoden.Du scheinst ja da einiges damit erlebt zu haben. Ich werde mir da auf jedenfall Hilfe holen. Und vorallem verstehe ich nicht warum die Kasse dahinter steckt? Ich hatte vorher eine volle Rente und jetzt die Teilrente. Wahrscheinlich weil Sie sonst wieder Krankgeld zahlen müssten,oder? Ich wurde aber vor der Rente ausgesteuert. Wie auch immer, ohne Anwalt oder VDK geht das für mich nicht mehr weiter. Das System ist echt krank. Und auf dem Rücken kranker Menschen wird das dann ausgetragen.Grässlich sowas und macht mich gerade ehrlich wütend und traurig zugleich. Danke auf jedenfall Lissi
Rentensputnikam 08.04.2017 | 21:04
Hallo Lissi M! Holen Sie sich ruhig Hilfe bei den genannten Stellen. Wenn Sie schon länger im diesem Forum unterwegs wären, wüssten Sie aber, dass Herz1952 eine schwere Psychose gegenüber Krankenkassen hat und sich vieles in seinem Sinne zusammenreimt. Würde man seine Krankenkasse anhören, ergäbe sich bestimmt ein anderes Bild. Fazit: Vertrauen Sie auf sich selber, aber nicht auf die psychotischen Ausführungen von Herz 1952 in diesem Forum!
Lissi M.am 08.04.2017 | 21:04
Und muss ich denn dann den Rehaantrag trotzdem stellen oder reicht das Attest vom Arzt (wenn ich eines bekomme) das ich nicht in eine Reha kann ,VOR der Antragstellung? Eigentlich hab ich mit mir zutun und gar keine Kraft für solche aufreibenden Dinge. Lissi
Lissi M.am 08.04.2017 | 21:17
Guten Abend Rentensputnik, was ist das denn hier für ein seltsames Forum! Hier werden fremde Menschen als Psychotiker beschimpft. Warum sagen Sie so etwas? Ich bin das erst Mal hier und bin wirklich über manche Aussagen entsetzt. Meinen Sie das jetzt wirklich ernst? Ich bin ein unvoreingenommener Mensch und hoffe jetzt nicht das mir Herz1952 Märchen erzählt hat.Ich habe hier noch gar nichts gelesen und wollte einfach nur zielführenden Rat. Und letztendlich nehme ich mir bestenfalls einen Anwalt. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln und danke allen die mir hilfreichen Rat gegeben haben. Lissi
Herz1952am 09.04.2017 | 12:21
Hallo W*lfgang, auf dem Schreiben steht: "nach Aufforderung der DRV". Daraus folgt: Es könnte sein, dass die RV über die Krankenkasse aufgefordert hat (was ich mir nicht vorstellen kann, ich denke, dies geht direkt von der RV aus). Es könnte auch sein, dass die Krankenkasse, dies nur vorgeschoben hat. Rechtsbehelfsbelehrungen finden sich auf den Schreiben der Krankenkassen sowie so nicht. Es kann also aufgrund des Briefkopfes nicht unbedingt auf den "Urheber" geschlossen werden. Dann ist noch das Problem der "113 Krankenkassen", das sind mindestens 100 zu viel. Jede kocht ihr "eigenes Süppchen". Das hab ich gerade erlebt durch einen stationären Krankenhaus-Aufenthalt und Übernahme des Transports durch ein Taxi. Die BARMER zahlt dies anstandslos, auch ohne Begründung weshalb ein Taxi notwendig ist, andere schicken solche Transportscheine wieder zurück. Kein Arzt kennt die offiziellen Krankentransportrichtlinien, die auch nicht auf den Transportscheinen erwähnt sind. Vieles wird sehr unterschiedlich gehandhabt von den Krankenkassen und innerhalb der Krankenkassen auch noch je Bundesland. Ist einfach ein "tolles" System.
Herz1952am 09.04.2017 | 12:44
Hallo Lissi M., machen Sie sich bitte nicht all zu viel Sorgen. Ich habe auch schon erlebt, dass die Krankenkassen wirklich helfen wollen, oder sie glauben, dass Sie es könnten. Ich denke, dass sich das bei Ihnen aufklärt zu Ihren Gunsten. Leider ist auch so, dass das Gesundheitssystem so komplex ist, dass sich kaum jemand noch auskennt. Ich habe einen Arzt, der glaubt, dass eine Behandlung nicht bezahlt wird, wenn ich nicht einem Vorschlag (es war nicht einmal eine Aufforderung) der Krankenkasse folgen werde. Es ging damals um einen Wundberater, den mir die Krankenkasse vorgeschlagen hat, um mir zu helfen. Ich hatte allerdings schon einen guten Berater und der Arzt war auch informiert, dachte aber, dieser sei wohl nicht der richtige oder wollte das nicht mehr wissen, aus unbegründeter Angst vor Regressansprüchen der Krankenkasse. Solche Missverständnisse muss leider immer der Patient "ausbaden". Die wenigsten Ärzte - insbesondere Hausärzte wissen nicht einmal, dass es eine Berufsordnung für Ärzte gibt, nach dem diese verpflichtet sind über alle juristischen Details selbst zu informieren. Dies ist allerdings aus Zeitgründen und vor allem ohne eine aufklärende Rechtsvorlesung kaum möglich. Der juristische Teil des Gesundheitssystems ist gefühlt noch komplizierter als die medizinischen Kenntnisse. :-)
Lissi M.am 09.04.2017 | 13:09
Hallo Herz1952, es ist schon ein Irrgarten in dem man sich hier als Laie befindet. Ich denke sogar das es von oben bewusst so gesteuert wird. Das man seine Möglichkeiten gar nicht ausschöpfen soll und sich zur wehr setzt. Sozusagen aufgibt. Ich werde morgen dem folgen was mir Schorsch geraten hat und auch Wolfgang. Ich rufe einen Anwalt an. Habe mir schon jemand ausgesucht.Dann wird es sich hoffentlich klären lassen. Vielen Dank an alle die mir hier einen guten Rat gegeben haben.Ggf. wende ich mich auch noch einmal an meine KK. zur Fragestellung wegen der Reha. Lissi M.
KSCam 09.04.2017 | 13:15
Warum ist eigentlich eine Reha so gar keine Alternative für Sie? Es könnte Ihnen doch auch gut tun? Die Reha könnte Ihnen gesundheitlich helfen? Oder am Schluß der Reha könnte auch stehen, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten können? Warum fürchten Sie sich so davor?
Schorscham 09.04.2017 | 14:00
Er neigt aber zum Übeitreiben und sorgt mit seinen Endlos-Horror-Geschichten meistens mehr für Verwirrung als für Beruhigung und Hilfe. Versuchen Sie mal, seine Beiträge auf das wirklich Wesentliche zu kürzen. Sie werden erstaunt sein, wie wenig Text dann noch übrig bleibt. MfG
Herz1952am 09.04.2017 | 16:19
Hallo Lissi M. eigentlich hat "Schorsch" recht. Deshalb hier kurz der Ablaufplan, den ich Ihnen empfehlen möchte: 1. Gegen Sie zuerst zur Krankenkasse, das geht wohl am schnellsten. Teilen Sie dort auch Ihre Bedenken und Erfahrungen mit. 2. Es klärt sich dort alles nach Ihren Wünschen auf, oder 3. wenn nicht, dann Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Dann können Sie auch mehr dazu sagen (Aussage der Krankenkasse). Zur Reha kann auch niemand gezwungen werden, das ist freiwillig.
Lissi M.am 09.04.2017 | 19:42
Guten Abend zusammen, vielen Dank nochmal für euren Rat. Nun werde ich dann am besten morgen die KK anrufen und meine Bedenken äussern. Ich hoffe ich mach damit nichts falsch. Man muss ja unheimlich vorsichtig sein was man äussert oder besser nicht. Leider!Ich bin manchmal zu ehrlich. Aber so bin ich eben. Es lag nun auch noch ein Brief im Briefkasten das ich keine ALG 1 bekomme ,bis deren Ärztlicher Dienst mich begutachtet hat. Entweder per Aktenlage oder persönlich. Mich verwirrt das sehr. Bekomme ich denn dann trotzdem meine Teilrente in der Zwischenzeit, bis sich die AfA entschlossen hat? Es sind nur ein paar Euro, aber zumindest besser als überhaupt kein Geld. Wegen der Reha: Ich bin nicht in der Lage eine Reha zu machen. Ich war ja erst in einer. Wenn überhaupt dann eher ein Akutkrankenhaus, oder wie sich das nennt. Viele Grüße und Danke Lissi
Herz1952am 09.04.2017 | 20:24
Hallo Lissi, Vielleicht sollten Sie diese Frage noch einmal neu stellen, da für die Experten Ihr Beitrag "beantwortet" ist. Normaler Weise müsste die Rente bis zur Beendigung des Widerspruchsverfahrens gezahlt werden. Aber dazu kann ein Experte eine entsprechende Anwort geben. Nach dem Gespräch mit der Krankenkasse, sollten Sie sich doch einen Rechtsbeistand nehmen. Und zwar wegen des Verhaltens des Arbeitsamtes. Es ist immer das gleiche Spiel, jeder versucht es auf den anderen zu schieben. Es gibt im Internet alle Gesetze deutscher Gerichte seit 1997. Ein guter Anwalt/Versicherungsberater mit Gerichtszulassung hat die einschlägigen Urteile der Gerichte (evtl. auch zu Ihrem Fall) in der Bibliothek seines Computers parat. Es ist leider so, dass gegen die Urteile immer wieder verstoßen wird und man muss den Leistungserbringern im wahrsten Sinne des Wortes "unter die Nase reiben". Man beruft sich auf Gesetzestexte und Paragrafen, die praktisch zum Teil durch die Gerichte außer Kraft gesetzt wurden. Man darf dieses Vorgehen ruhig als Betrug bezeichnen, da die entsprechenden Institutionen diese Urteile sehr wohl kennen müssten. Wenn das Vorgehen des Amtes rechtswidrig ist, muss auch das Amt die Anwaltskosten bezahlen. Diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht. Wenn das niemand weis, hat er schon von vornherein verloren und hat defacto "auf sein Recht verzichtet". Leider geht es nicht mehr anders. Beim Rat eines RV-Experten können Sie allerdings sicher sein, dass diese korrekt ist, oder er schlägt einen entsprechenden Weg vor. Dies gilt natürlich nur für reine Rentenfragen.
Herz1952am 09.04.2017 | 20:32
Bei meiner Erfahrung war es die Krankengeldkasse. Aber das Prinzip ist bei vielen Institutionen das gleiche. Sie rechnen mit der Unerfahrenheit der Leistungsempfänger. Ich habe sogar einen Facharzt, bei dem die Krankenkasse nach 2 Jahren nochmal zu Unrecht in Regress genommen wurde. Ihm blieb nichts anderes übrig, als Widerspruch einzulegen. Nach Auskunft der Ärztekammer mit guten Aussichten auf Erfolg.
Herz1952am 09.04.2017 | 20:34
Korrektur: Der Arzt wurde von der Krankenkasse zu Unrecht in Regress genommen.
Cassandraam 10.04.2017 | 07:51
Hallo, Sie haben vor einigen Jahren eine Reha gemacht, die war nicht zielführend. Das kann jetzt schon wieder ganz anders sein. Vermutlich sind Sie derzeit die Einzige, die sich für voll erwerbsgemindert hält. Sowohl die DRV als auch das Jobcenter sind da wohl anderer Meinung. Ich empfehle Ihnen, sich nicht so sehr gegen diese Reha zu sperren, dass scheint ja momentan Ihre ganze Kraft zu erfordern. Sollten Sie jedoch tatsächlich soooo krank sein, dann lassen Sie sich ein Akutkrankenhaus einweisen, dass ist auch der Rehaantrag (zunächst) nicht erforderlich.
Herz1952am 10.04.2017 | 18:22
Hallo Cassandra, ob eine Reha-Maßnahme zielführend sein kann, das weis man selbst am besten. Lissi M. steckt jetzt vielmehr in der Mühle der Bürokratie. Außerdem muss man davon ausgehen, dass sich Ihr Zustand sogar verschlechtert hat, was eigentlich noch niemand der Beteiligten weis. Es sind womöglich noch keine weiteren Atteste/Befunde eingereicht worden. Wenn jemand nicht Reha-fähig ist, ist es Geldverschwendung noch einmal eine solche durchzumachen. Das kann am ehesten die RV, die ja die Reha zu zahlen hat, am besten feststellen. Die RV und das Arbeitsamt kann auch noch keine Angaben machen, weil die Informationen fehlen. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Patient mitunter mehr weis als jeder einzelne Arzt, mit dem er es zu tun hat. Ein Akutkrankenhaus ist nicht für Reha-Unfähige zuständig, die keine Akutbehandlung brauchen. Manche halten eigentlich zu viel von Rehas und erwarten wahre Wunder. Das ist leider nicht der Fall. Aber die ganze Sache mit den Krankenkassen ("Wenn sie diese Reha mitmachen, sind sie sicher wieder gesund und können arbeiten") ist meistens eine Lüge. Ich kenne andererseits eine Frau, die wollte arbeiten. Es ging aber nicht, höchstens stundenweise an einem Tag der Woche. Sie beantragte eine Reha (über die Krankenkasse, die das dann an die RV weiterleitet). Der "Erfolg": Sie konnte nicht einmal bis zur "Anwendung" gehen. Es war ein anderes Gebäude. Empfehlung der Reha Einrichtung: Rente beantragen. sie hat sie auch bekommen (voll EM für 2 Jahre). Ich habe das in einem meiner Beiträge auch vorgeschlagen. Es ist ja grundsätzlich richtig: "Reha" vor Rente. Aber es gibt viele Fälle wo es nicht geht. Eigentlich darf niemand zur Reha gezwungen werden. Das verstößt sogar gegen das Grundgesetz. Es gibt auch kaum jemand, der sich gegen eine Reha sträubt, wenn er einigermaßen kann. Freie Kost und Logie sind garantiert. Einen kleinen Nutzen habe ich schon gehabt. Frische Luft, ebene Wege oder auch einmal eine Steigung und gutes Essen (vegetarisch). Aber ansonsten wäre das zu Hause auch besser geworden. Ich hab auch erst die Reha (AHB) hinausgezogen, bis ich wieder einigermaßen laufen konnte, sonst hätte ich die Anwendung auch vergessen können. Man darf auch nicht vergessen, dass auf einer Reha eigentlich "Laborbedingungen" herrschen. Der Erfolg kann in der Alltagsbelastung leider sehr schnell "verfliegen". MfG
Schorscham 10.04.2017 | 19:41
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Cassandra,

ob eine Reha-Maßnahme zielführend sein kann, das weis man selbst am besten. Lissi M. steckt jetzt vielmehr in der Mühle der Bürokratie. Außerdem muss man davon ausgehen, dass sich Ihr Zustand sogar verschlechtert hat, was eigentlich noch niemand der Beteiligten weis. Es sind womöglich noch keine weiteren Atteste/Befunde eingereicht worden.

Wenn jemand nicht Reha-fähig ist, ist es Geldverschwendung noch einmal eine solche durchzumachen. Das kann am ehesten die RV, die ja die Reha zu zahlen hat, am besten feststellen.

Die RV und das Arbeitsamt kann auch noch keine Angaben machen, weil die Informationen fehlen.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Patient mitunter mehr weis als jeder einzelne Arzt, mit dem er es zu tun hat.

Ein Akutkrankenhaus ist nicht für Reha-Unfähige zuständig, die keine Akutbehandlung brauchen.

Manche halten eigentlich zu viel von Rehas und erwarten wahre Wunder. Das ist leider nicht der Fall.

Aber die ganze Sache mit den Krankenkassen ("Wenn sie diese Reha mitmachen, sind sie sicher wieder gesund und können arbeiten") ist meistens eine Lüge.

Ich kenne andererseits eine Frau, die wollte arbeiten. Es ging aber nicht, höchstens stundenweise an einem Tag der Woche. Sie beantragte eine Reha (über die Krankenkasse, die das dann an die RV weiterleitet). Der "Erfolg": Sie konnte nicht einmal bis zur "Anwendung" gehen. Es war ein anderes Gebäude. Empfehlung der Reha Einrichtung: Rente beantragen. sie hat sie auch bekommen (voll EM für 2 Jahre). Ich habe das in einem meiner Beiträge auch vorgeschlagen.

Es ist ja grundsätzlich richtig: "Reha" vor Rente. Aber es gibt viele Fälle wo es nicht geht. Eigentlich darf niemand zur Reha gezwungen werden. Das verstößt sogar gegen das Grundgesetz.

Es gibt auch kaum jemand, der sich gegen eine Reha sträubt, wenn er einigermaßen kann. Freie Kost und Logie sind garantiert. Einen kleinen Nutzen habe ich schon gehabt. Frische Luft, ebene Wege oder auch einmal eine Steigung und gutes Essen (vegetarisch). Aber ansonsten wäre das zu Hause auch besser geworden. Ich hab auch erst die Reha (AHB) hinausgezogen, bis ich wieder einigermaßen laufen konnte, sonst hätte ich die Anwendung auch vergessen können.

Man darf auch nicht vergessen, dass auf einer Reha eigentlich "Laborbedingungen" herrschen. Der Erfolg kann in der Alltagsbelastung leider sehr schnell "verfliegen".

MfG

Dass SIE sich für klüger halten als qualifizierte Ärzte und Krankenkassen-Sachbearbeiter dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Die Psychiater kennen dafür auch einen medizinischen Fachausdruck, der mir leider momentan entfallen ist. Vermutlich werden Sie schon bald eine neue (bittere) Erfahrung machen müssen. Nämlich, dass Überheblichkeit verdammt einsam machen kann. MfG
W*lfgangam 10.04.2017 | 21:24
Hallo Lissi M., kann ein guter mit schnellen Kontakten/Antworten sein - aber nicht überrascht sein, wenn er mit Ihrer speziellen Lage völlig überfordert ist ...und Sie wieder nur Zeit vertrödelt haben, statt sich gleich ins Wartezimmer der DRV zu setzen. Nun, Sie werden uns Ihre Erfahrung dazu sicher berichten. Alles Gute für Sie bis dahin. Gruß w.
Lissi M.am 10.04.2017 | 21:01
Danke für eure Mühe hier im Forum. Ich bin wirklich in einer Bürokratiemühle gelandet und mir geht es gesundheitlich sehr schlecht. Ich habe nun auch noch eine Gürtelrose bekommen. Das interssiert hier sicher nicht wirklich, aber ich habe im Moment nur wenig Kraft etwas anzugehen. Nun habe ich aber dennoch für nächste Woche einen Termin bei einem Versichertenältesten der DRV ausgemacht. Ich hoffe das war der richtige Weg. Die KK. werde ich auch noch kontaktieren. Mehr ist im Moment nicht drin. Ich hoffe das sich alles zum Guten wendet. Habt ALLE Dank! Lissi M.
W*lfgangam 10.04.2017 | 20:46
Hallo Lissi M., der Ihnen nichts hilft, weil die Detail-Kenntnisse immer noch fehlen. Daher, machen Sie sich auf den Weg zu den Beratungsstellen DRV und zur KK ...hier stochern Sie mit Ihren Fragen nur weiter im Nebel rum, ohne dass Ihnen wirklich jemand weiter helfen könnte. > Es lag nun auch noch ein Brief im Briefkasten das ich keine ALG 1 bekomme ,bis deren Ärztlicher Dienst mich begutachtet hat. Entweder per Aktenlage oder persönlich. Mich verwirrt das sehr. Das auch noch - erster Rat weiterhin: DRV-Beratungsstelle aufsuchen, die werden das auch in Richtung Krankenkasse und 'Arbeitsamt' für Sie entwirren können ...dann marschieren Sie mit diesen Erkenntnissen weiter. Keine Bange, das entwirrt sich sehr schnell nach den persönlichen Gesprächen. Gruß w.
Tippam 10.04.2017 | 22:22
Hallo Lissi, versuchen Sie es vielleicht mal hier: https://www.krank-ohne-rente.de/index.php Da kann ihnen bestimmt der eine oder andere Tipp gegeben werden...
Lissi M.am 10.04.2017 | 21:50
Oh ,ach so Wolfgang. Ich dachte diese Leute kennen sich sehr gut aus. Dann werde ich den Termin besser wieder absagen und gleich in der Beratungsstelle der DRV einenTermin ausmachen.Danke nochmal für die Info. Ja ich werde gerne hier über den Ausgang berichten. MfG Lissi M.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026