Rehamassnahme abwenden

von
Lissi M.

Hallo,

ich bekomme eine Teilerwerbsmind.rente und soll nun eine Reha beantragen, obwohl ich aus der letzten Reha als rehaunfähig vorzeitig entlassen wurde und überhaupt nicht in der Lage bin eine Reha anzutreten.
Wie geht man am besten vor um eine Reha abzuwenden?Ich habe auch einen Widerspruch gegen den Bescheid über die Teilrente gestellt.
Bitte um Hilfe. Lissi M.

von
Schorsch

Sie können höchstens damit argumentieren, dass Sie sich nicht rehafähig fühlen und dann abwarten was passiert.

Wer hat Sie denn aufgefordert? Ihre Krankenkasse oder die DRV?

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Lissi M.
und soll nun eine Reha beantragen
Liss M.,

welche Behörde fordert das ein?

> Wie geht man am besten vor um eine Reha abzuwenden?

1. Wenn auch Ihre Sie behandelnden Ärzte für nicht rehafähig halten, ist der Drobs doch schon gelutscht - Bescheinigung/Attest vorlegen und fertig.

2. alternativ Arbeit wieder aufnehmen ;-)

Gruß
w.

von
Herz1952

Hallo Lissi,

Sie sollten sich mal folgenden Link ansehen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-aufforderung-zum-reha-antrag_064473.html

Falls Sie von Ihrer Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wurden, z.B. wegen Teilkrankengeldbezug könnte dieser Link nützlich für Sie sein.

Sie haben leider nicht geschrieben wer Sie aufgefordert hat und auch nicht den Bezug auf § 51 SGB V erwähnt, nach dem eine KG-Einstellung die Konsequenz sein kann. Diese kann allerdings nach Widerspruch nicht vor Ende des Widerspruchsverfahrens "verhängt" werden. Darüber gibt es Gerichtsurteile. Ich weis allerdings nicht mehr, ob sich dieser Link auch darauf bezieht, glaube aber schon. Leider ist mir das Aufrufen und durchlesen aus gesundheitlichen Gründen auch zu viel.

Andererseits habe ich auch schon erlebt, dass die KK auch ohne Hinweis auf den Paragrafen darauf hingewiesen hat.

Auf jeden Fall entscheidet im Endeffekt die RV. Dabei kann es durchaus passieren, dass diese auch feststellt, dass eine Reha-Maßnahme nicht sinnvoll ist, da eine solche schon einmal fehlgeschlagen ist. Die RV ist auch darauf bedacht, dass sie nicht Gelder ausgibt für Maßnahmen, die keinen Erfolg versprechen.

Der Widerspruch gegen die Teilrente ist wahrscheinlich so zu verstehen, dass Sie eine Vollrente bekommen wollen. Das kann ich aber daraus nicht mit Sicherheit verstehen. Aber Ihre Einschätzung, dass Sie nicht "rehafähig" sind deutet darauf hin (also auch nicht arbeitsfähig).

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie irgendwie die Reha antreten und die Reha-Klinik hält Sie auch nicht mehr für Reha-fähig. Dann ist ein neuer Rentenantrag zu empfehlen, bzw. die Klinik wird Ihnen das empfehlen.

Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass die ärztlichen Atteste richtig und vollständig sind. Der letzte Entlassungsbericht sollte auch beigefügt werden. Auch, wenn zu erwarten ist, dass die RV-diesen auch bereits hat.

Zuerst gilt es einmal den Widerspruchsbescheid gegen die (Nur-) Teilrente abzuwarten und gegen die Reha-Aufforderung ebenfalls Widerspruch einzulegen.

Eventuell müssten Sie einen Rechtsbeistand dazu nehmen, wenn die Widersprüche abgelehnt werden bzw. nicht Ihren Vorstellungen entsprechen.

Experten-Antwort

Die Frage ist, von welcher Seite Sie aufgefordert wurden, den Reha-Antrag zu stellen. Alleine die Aufforderung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Reha auch bewilligt wird. Hier trifft die Rentenversicherung die letzte Entscheidung, ob eine Notwendigkeit besteht.
Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind eine Reha duchzuführen, dann belegen Sie das am besten mit aktuellen ärztlichen Unterlagen.

von
Lissi M.

Vielen Dank für eure Antworten.
Enschuldigung das ich es nicht näher erläutert hatte. Es ist so, ich soll eine Rehamassnahme machen aufgrund der Entscheidung der DRV, des Rentenbescheides. Die Rehamassnahme wird dort angeordnet.
So in etwa steht da, ich soll eine Reha machen und danach würde ich die Teilrente höchstwahrscheinlich auch nicht mehr benötigen. Ich weiß einfach nicht weiter. Ich hatte zuvor eine volle Rente und es geht mir sehr schlecht. Nach dem Gutachtertermin, der wirklich schlimm für mich war, wurde mir dann dieser Bescheid zugesandt.
Ich war ja erst vor ein paar Jahren zur Reha, danach dann die Rente, da rehaunfähig entlassen und jetzt schon wieder zur Reha, obwohl es mir schlechter geht.
Dies Attest kann also mein Arzt ausstellen, wenn er es genauso sehen sollte und damit müsste ich dann auch keinen Antrag stellen, sehe ich das richtig?
Lissi M.

von
W*lfgang

Zitiert von: Lissi M.
Es ist so, ich soll eine Rehamassnahme machen aufgrund der Entscheidung der DRV, des Rentenbescheides. Die Rehamassnahme wird dort angeordnet.
Liss M.,

sollen/müssen! - oder wird diese Reha nur empfohlen?

Die Bewilligung einer (Teil)EM-Rente unter der Bedingung, eine Reha zu absolvieren/angeordent, ist mir nicht bekannt. Könnte es sein, dass Ihnen die volle EM-Rente versagt worden ist, weil ggf. durch eine Reha das volle Leistungsvermögen wieder hergestellt werden könnte – und Sie allein sich nun dafür/dagegen entscheiden können?

Bevor wie hier noch weiter spekulieren, wäre es vielleicht ratsam, die nächste Beratungsstelle aufzusuchen und sich den Inhalt des Rentenbescheides in allen Details/was ist da mit Reha erklären zu lassen.

Gruß
w.

von
Lissi M.

Dann werde ich das eventuell so machen und eine Beratungsstelle in der Nähe aufsuchen Wolfgang.

Das es vll. so ist wie Sie sagen kann laut dem Gutachter (zu dem ich mich sowieso besser nicht äussere) schon sein, aber leider ist das nicht die Ansicht meiner Ärzte und meine genauso wenig. Deswegen ja der Widerspruch.Wenn dem so wäre, würde ich ja gleich wieder arbeiten gehen können oder eine Reha antreten.
Ich werde das auf jedenfall mit dem Attest, mit meinen Ärzten abklären und hoffe das sich hier nochmal ein DRV Experte aus dem Forum zu Wort meldet.
Lissi

von
Schorsch

Zitiert von: Lissi M.

Dann werde ich das eventuell so machen und eine Beratungsstelle in der Nähe aufsuchen Wolfgang.

Unabhängig davon empfehle ich Ihnen Kontakt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband wie z.B. dem SoVD (www.svd.de) oder dem VdK (www.vdk.de) herzustellen.

Immerhin steht der Fortbestand Ihrer EM-Rente auf dem Spiel und da sollte man besser Profis hinzuziehen.

MfG

von
Lissi M.

Vielen Dank Schorsch. Das werde ich machen. Das ist eine gute Idee. Ich hoffe mir kann geholfen werden. Das Wolfgang sagte er habe das noch nie gehört das man eine Teilrente bekommt im Zusammenhang mit einer Reha macht mich stutzig. Ich denke das Ganze gehört in Hände eines Fachmannes.
MfG Lissi

von
Herz1952

Hallo Lissi M.,

machen Sie das, was Ihnen "Schorsch" empfohlen hat.

Ich selbst werde den Gedanken nicht los, dass der Anstoß zur Reha doch von der Krankenkasse kommt. Diese schicken mitunter Schreiben, dass es so aussieht, als würde es von der RV kommen.

Die Krankenkassen haben schon öfter gesagt: "Wir genehmigen ihnen die Reha und dann sind sie gesund". Reine Lüge, denn für die Reha ist die RV zuständig. Das heißt aber nicht, dass es von der RV ausgegangen ist. Sie haben doch soeben erst die Teilrente bekommen so wie ich das jetzt sehe. Und vielleicht muss die KK sogar noch Teilkrankengeld zahlen, das sie los werden will.

Ich kann mir nicht vorstellen (obwohl leider in diesem System alles möglich ist), dass Sie die RV gleich wieder zu einer Rehamaßnahme schickt.

Ich kenne das nämlich so, dass die Krankenkasse die Reha vorschlägt und nicht einmal weis, (wissen will oder kann), dass eine Reha bereits ohne Erfolg absolviert wurde.

Die Sache kann sich schon in einer Beratungsstelle aufklären, ob die "Aktion" von der RV oder von der KK in die Wege geleitet wurde. Auf jeden Fall natürlich auch einen Sozialverband aufsuchen und gleichzeitig einen Termin bei der Beratungsstelle machen. Je nach dem, was schneller geht aufsuchen und dann weitersehen.

Diesen "wischi-waschi"-Kram von der Krankenkasse habe ich schon einmal miterlebt. Einmal Reha beantragt auf Wunsch der Krankenkasse und die DRV hat abgelehnt, mit der Begründung, dass es nichts bringt. Ein andermal mit der Krankenkasse gesprochen und gesagt, was Sache ist, dann hat es geheißen, es sei freiwillig eine weitere Reha zu machen. In beiden Fällen (gleicher Patient), war es so, dass schon Monate vorher eine erfolglose Reha erfolgte (bezahlt durch die RV).

Aber, egal wie es jetzt weitergeht. Alles Gute für Ihre Gesundheit und wenn es schon nicht besser wird, soll wenigstens keine Verschlechterung eintreten und vielleicht gibt es beim Rentenantrag, bzw. Widerspruch doch die volle Rente, wenn hervorgeht, dass doch keine Besserung, sondern eher eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes seit dem letzten Rentenbescheid eingetreten ist.

Dieser Satz gibt mir zu denken, den Sie geschrieben haben:

"So in etwa steht da, ich soll eine Reha machen und danach würde ich die Teilrente höchstwahrscheinlich auch nicht mehr benötigen. "

Dies scheint die Krankenkasse als "Ansporn" für die Reha geschrieben zu haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die RV solche Aussagen macht, sondern zunächst neutral bewertet, bzw. den "Erfolg" nicht vorwegnimmt.

Viel Erfolg.

von
W*lfgang

Zitiert von: Herz1952
Krankenkasse(...)Diese schicken mitunter Schreiben, dass es so aussieht, als würde es von der RV kommen.
...abenteuerlich! - Sie können schon noch Lesen - was auf dem Schreiben/'Kopf' steht? Ansonsten können Sie auch den nächsten DRV-Bescheid in Braille oder als Hör-Medium erhalten, zur Not kommt eine schnieke DRV-MA vortanzen ...irgendwie scheinen Sie wohl die letzte Option zu bevorzugen ?! :-)

Gruß
w.

von
Lissi M.

Hallo Herz1952,

ich bin wirklich sprachlos über solche Methoden.Du scheinst ja da einiges damit erlebt zu haben.
Ich werde mir da auf jedenfall Hilfe holen. Und vorallem verstehe ich nicht warum die Kasse dahinter steckt? Ich hatte vorher eine volle Rente und jetzt die Teilrente. Wahrscheinlich weil Sie sonst wieder Krankgeld zahlen müssten,oder? Ich wurde aber vor der Rente ausgesteuert. Wie auch immer, ohne Anwalt oder VDK geht das für mich nicht mehr weiter.
Das System ist echt krank. Und auf dem Rücken kranker Menschen wird das dann ausgetragen.Grässlich sowas und macht mich gerade ehrlich wütend und traurig zugleich.
Danke auf jedenfall Lissi

von
Rentensputnik

Hallo Lissi M!
Holen Sie sich ruhig Hilfe bei den genannten Stellen.
Wenn Sie schon länger im diesem Forum unterwegs wären, wüssten Sie aber, dass Herz1952 eine schwere Psychose gegenüber Krankenkassen hat und sich vieles in seinem Sinne zusammenreimt.
Würde man seine Krankenkasse anhören, ergäbe sich bestimmt ein anderes Bild.
Fazit: Vertrauen Sie auf sich selber, aber nicht auf die psychotischen Ausführungen von Herz 1952 in diesem Forum!

von
Lissi M.

Und muss ich denn dann den Rehaantrag trotzdem stellen oder reicht das Attest vom Arzt (wenn ich eines bekomme) das ich nicht in eine Reha kann ,VOR der Antragstellung? Eigentlich hab ich mit mir zutun und gar keine Kraft für solche aufreibenden Dinge.
Lissi

von
Lissi M.

Guten Abend Rentensputnik,
was ist das denn hier für ein seltsames Forum!
Hier werden fremde Menschen als Psychotiker beschimpft. Warum sagen Sie so etwas? Ich bin das erst Mal hier und bin wirklich über manche Aussagen entsetzt. Meinen Sie das jetzt wirklich ernst? Ich bin ein unvoreingenommener Mensch und hoffe jetzt nicht das mir Herz1952 Märchen erzählt hat.Ich habe hier noch gar nichts gelesen und wollte einfach nur zielführenden Rat.
Und letztendlich nehme ich mir bestenfalls einen Anwalt. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln und danke allen die mir hilfreichen Rat gegeben haben.
Lissi

von
Groko

Zitiert von: Lissi M.

Guten Abend Rentensputnik,
was ist das denn hier für ein seltsames Forum!
Hier werden fremde Menschen als Psychotiker beschimpft. Warum sagen Sie so etwas? Ich bin das erst Mal hier und bin wirklich über manche Aussagen entsetzt. Meinen Sie das jetzt wirklich ernst? Ich bin ein unvoreingenommener Mensch und hoffe jetzt nicht das mir Herz1952 Märchen erzählt hat.Ich habe hier noch gar nichts gelesen und wollte einfach nur zielführenden Rat.
Und letztendlich nehme ich mir bestenfalls einen Anwalt. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln und danke allen die mir hilfreichen Rat gegeben haben.
Lissi

Huch Sie ist entsetzt.

von
Groko

Zitiert von: Lissi M.

Hallo,

ich bekomme eine Teilerwerbsmind.rente und soll nun eine Reha beantragen, obwohl ich aus der letzten Reha als rehaunfähig vorzeitig entlassen wurde und überhaupt nicht in der Lage bin eine Reha anzutreten.
Wie geht man am besten vor um eine Reha abzuwenden?Ich habe auch einen Widerspruch gegen den Bescheid über die Teilrente gestellt.
Bitte um Hilfe. Lissi M.


Am besten Du gehst arbeiten und die Welt ist wieder in Ordnung.

von
Herz1952

Hallo W*lfgang,

auf dem Schreiben steht: "nach Aufforderung der DRV". Daraus folgt: Es könnte sein, dass die RV über die Krankenkasse aufgefordert hat (was ich mir nicht vorstellen kann, ich denke, dies geht direkt von der RV aus).

Es könnte auch sein, dass die Krankenkasse, dies nur vorgeschoben hat. Rechtsbehelfsbelehrungen finden sich auf den Schreiben der Krankenkassen sowie so nicht. Es kann also aufgrund des Briefkopfes nicht unbedingt auf den "Urheber" geschlossen werden.

Dann ist noch das Problem der "113 Krankenkassen", das sind mindestens 100 zu viel. Jede kocht ihr "eigenes Süppchen". Das hab ich gerade erlebt durch einen stationären Krankenhaus-Aufenthalt und Übernahme des Transports durch ein Taxi. Die BARMER zahlt dies anstandslos, auch ohne Begründung weshalb ein Taxi notwendig ist, andere schicken solche Transportscheine wieder zurück. Kein Arzt kennt die offiziellen Krankentransportrichtlinien, die auch nicht auf den Transportscheinen erwähnt sind.

Vieles wird sehr unterschiedlich gehandhabt von den Krankenkassen und innerhalb der Krankenkassen auch noch je Bundesland.

Ist einfach ein "tolles" System.

von
Herz1952

Hallo Lissi M.,

machen Sie sich bitte nicht all zu viel Sorgen. Ich habe auch schon erlebt, dass die Krankenkassen wirklich helfen wollen, oder sie glauben, dass Sie es könnten.

Ich denke, dass sich das bei Ihnen aufklärt zu Ihren Gunsten.

Leider ist auch so, dass das Gesundheitssystem so komplex ist, dass sich kaum jemand noch auskennt. Ich habe einen Arzt, der glaubt, dass eine Behandlung nicht bezahlt wird, wenn ich nicht einem Vorschlag (es war nicht einmal eine Aufforderung) der Krankenkasse folgen werde. Es ging damals um einen Wundberater, den mir die Krankenkasse vorgeschlagen hat, um mir zu helfen. Ich hatte allerdings schon einen guten Berater und der Arzt war auch informiert, dachte aber, dieser sei wohl nicht der richtige oder wollte das nicht mehr wissen, aus unbegründeter Angst vor Regressansprüchen der Krankenkasse.

Solche Missverständnisse muss leider immer der Patient "ausbaden". Die wenigsten Ärzte - insbesondere Hausärzte wissen nicht einmal, dass es eine Berufsordnung für Ärzte gibt, nach dem diese verpflichtet sind über alle juristischen Details selbst zu informieren. Dies ist allerdings aus Zeitgründen und vor allem ohne eine aufklärende Rechtsvorlesung kaum möglich.

Der juristische Teil des Gesundheitssystems ist gefühlt noch komplizierter als die medizinischen Kenntnisse. :-)

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