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Experten-Antwort

Rehamaßnahme bis zu 8 Wochen

von Jürgen27.06.2011 | 11:12
2424 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Stimmt dies, dass man Rehamaßnahmen bis zu 8 Wochen über die RV bei schweren Erkrankungen bekommen kann? Wo kann ich das Gesetz dazu finden? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden für längstens drei Wochen erbracht. Allerdings eröffnet § 15 Abs. 3 Satz 2 SGB 6 die Möglichkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch für einen längeren Zeitraum zu erbringen, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden wegen unterschiedlicher Erkrankungen erbracht, so dass auch unterschiedliche Behandlungszeiten erforderlich sind. Insbesondere bei neurologischen Erkrankungen und bei Abhängigkeitserkrankungen ist von vornherein eine längere Behandlungsdauer, die den Zeitrahmen von drei Wochen zum Teil deutlich überschreitet, zur Erreichung des Reha-Ziels erforderlich und zu bewilligen.

Die Entscheidung trifft der med. Dienst des angegangenen Träger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Lange Rehaam 27.06.2011 | 11:25
Leistungen werden gundsätzlich für längstens drei Wochen erbracht. Sie können für einen längeren Zeitraum erbracht werden, wenn dies erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Siehe § 15 Abs. 3 SGB VI.
Deutsche Rentenversicherung
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