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Experten-Antwort

Rehamaßnahme mit Übergangsgeld während aktiver ATZ

von Uschi23.08.2014 | 10:51
947 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, wie ist die Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes bei einer Rehamaßnahme während der aktiven ATZ-Phase. Wird hier zur Ermittlung das gekürzte ATZ-Entgelt zugrunde gelegt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2014 | 12:40

Hallo Uschi,

für die Bestimmung des Entgeltabrechungszeitraumes ist der letzte Status unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit/Leistung maßgebend.

Wechseln Sie vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation von Vollzeit in

Teilzeit, ist die zuletzt maßgebliche Regelung des Arbeitsverhältnisses – hier Teilzeit –

maßgebend.

Ändert sich während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Status des

Versicherten, zum Beispiel der Übergang in die verminderte Arbeitsphase der Altersteilzeit, so

hat dies keine Auswirkungen auf die Berechnung des Übergangsgeldes.

Viele Grüße

2 Antworten

GroKoam 23.08.2014 | 11:52
Ja
Karl N.am 23.08.2014 | 16:07
Reha usw. sollte man alles vor der ATZ antreten.
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