Hallo Lack,
wenn ein Versicherter einen Schlaganfall erlitten hat, wird in der Regel eine Anschlussrehabilitation über das Krankenhaus eingeleitet. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist, ob eine positive Erwerbsprognose gesehen wird. Wenn ja, dann wäre der RV-Träger für die Reha zuständig, wenn nein, dann die Krankenkasse.
Da hier eine Antrag auf Pflegestufe gestellt wurde, vermute ich, dass zunächst die Krankenkasse für die Reha zuständig sein wird. Soweit sich die Versicherte sich noch in der Akutbehandlung im Krankenhaus befindet, sollte Kontakt zum Sozialdienst aufgenommen werden. Dieser leitet dann alles in die Wege. Ist die Versicherte sich bereits zu Hause, sollte mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden und dort um Durchführung einer Reha gebeten werden.
Die Dauer der Reha richtet sich im Übrigen prinzipiell nach den medizinischen Erfordernissen.