Hallo jazzpaula,
der Anspruch auf medizinische Nachsorgeleistungen und auf eine im Anschluss an eine Rehabilitationsmaßnahme angesetzte Stufenweisen Wiedereingliederung ist grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen, d.h. aus dem Abbruch der - auf freiwilliger Basis durchgeführten- Stufenweisen Wiedereingliederung sollten sich keine Auswirkungen auf die Fortführung der Nachsorgemaßnahme ergeben.