Hallo liebe Forumsteilnehmer sehr geehrtes Expertenteam.
Ich bin seid Oktober19 wegen einer chronischen Krankheit krank geschrieben und habe im November 19 deshalb Rehantrag gestellt.. Reha vom 27.12 19 bis 29.1.20.
Wegen dieser Krankheit bin ich mit 6 mindestens 6 Std täglich entlassen worden, obwohl mir ein schwerer Krankheitsverlauf und keine Besserung bestätigt wurde. Während des Aufenthalts brach bei mir auch eine weitere Krankheit wieder aus, bei der ich nebenbei mitbehandelt wurde und wegen dieser Krankheit wurde ich arbeitsunfähig entlassen.
Nun mehr wurde die Krankheit wegen der ich auf Reha nicht besser und auch die weitere Krankheit verschlimmerte sich, mittlerweile habe ich Pflegestufe 2, 40 % Behinderung, Verschlechterungsantrag auf 50% ist gestellt,arbeitsunfähig bin jetzt schon seid 1Jahr.
Die Krankenkasse hat mir geschrieben, dass der MDK meine Erweä zurzeit als gemindert sieht und sie haben die Rentenversicherung angeschrieben, diese soll prüfen ob der Rehantrag vom November 19 als Rentenantrag gilt... Also Umdeutung Rehantrag in Rentenantrag.
Habe ich da überhaupt Chancen, da ich damals im Januar 20,mit mehr als 6 Std tgl entlassen wurde?
Wie lange dauert so eine Prüfung von der Rentenversicherung?
Vielen lieben Dank für Info
Herzliche Grüße