Rehantrag gilt jetzt als Rentenantrag (Laut Krankenkasse)

von
DieImmerLacht

Hallo liebe Forumsteilnehmer sehr geehrtes Expertenteam.

Ich bin seid Oktober19 wegen einer chronischen Krankheit krank geschrieben und habe im November 19 deshalb Rehantrag gestellt.. Reha vom 27.12 19 bis 29.1.20.
Wegen dieser Krankheit bin ich mit 6 mindestens 6 Std täglich entlassen worden, obwohl mir ein schwerer Krankheitsverlauf und keine Besserung bestätigt wurde. Während des Aufenthalts brach bei mir auch eine weitere Krankheit wieder aus, bei der ich nebenbei mitbehandelt wurde und wegen dieser Krankheit wurde ich arbeitsunfähig entlassen.
Nun mehr wurde die Krankheit wegen der ich auf Reha nicht besser und auch die weitere Krankheit verschlimmerte sich, mittlerweile habe ich Pflegestufe 2, 40 % Behinderung, Verschlechterungsantrag auf 50% ist gestellt,arbeitsunfähig bin jetzt schon seid 1Jahr.
Die Krankenkasse hat mir geschrieben, dass der MDK meine Erweä zurzeit als gemindert sieht und sie haben die Rentenversicherung angeschrieben, diese soll prüfen ob der Rehantrag vom November 19 als Rentenantrag gilt... Also Umdeutung Rehantrag in Rentenantrag.
Habe ich da überhaupt Chancen, da ich damals im Januar 20,mit mehr als 6 Std tgl entlassen wurde?
Wie lange dauert so eine Prüfung von der Rentenversicherung?
Vielen lieben Dank für Info
Herzliche Grüße

von
Anonym!

Hallo,

die Reha-Klinik gibt nur seine Meinung ab. Das letzte Wort hat der medizinischer Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter Würdigung alle Befundberichte, also auch die ihres behandelnden Arztes, entscheidet. Kurzum: Alles ist möglich.

von
Ouz

Ich sage mal so, da würde ich der KK antworten und fragen auf welcher Rechtsgrundlage sie das getan haben und wenn sie die Betreuung durch ein Gericht für dich erhalten haben, würdest du gern das Urteil sehen, zumindest in Kopie.

Durch eine Aufforderung verlierst du zwar dein Dispositionsrecht aber nicht deine Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Ob und wann du einer Umwandlung zustimmst oder überhaupt die Rentenversicherung dazu aufforderst ist allein die überlassen und keine Sachbearbeiter einer Krankenkasse oder auch nicht der unabhängige Mdk darf in deinem Namen bei der Rentenversicherung irgendwelche Anträge stellen. Die einzig rechtlich korrekte Reaktion der Rentenversicherung müsste eine Antwort mit dem Inhalt sein, das sie über Versicherte an Dritte keine Auskunft geben dürfen.

von
Paul

Ohne zusätzlichen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird da gar nichts passieren.
Die Krankenkasse will dich lediglich aus dem Krankengeld haben.

von
DieImmerLacht

Zitiert von: Anonym!
Hallo,

die Reha-Klinik gibt nur seine Meinung ab. Das letzte Wort hat der medizinischer Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter Würdigung alle Befundberichte, also auch die ihres behandelnden Arztes, entscheidet. Kurzum: Alles ist möglich.


Ja heute habe ich von Krankenkasse Bescheid bekommen, dass die Umdeutung von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.
Dann bringt es ja auch nichts wenn ich selbst einen Antrag stellen würde.
Mit all meinen Einschränkungen, die ich ja, damals im Januar noch nicht so stark hatte kann ich leider nicht mehr arbeiten, die Einschätzung von mehr als 6 Stunden tgl ist 10 Monate her.... Und wurde damals schon von meinen behandelnden Ärzten mit Kopfschütteln betrachtet...
Nun gut, liebes Expertenteam was kann /muss /soll ich nun tun...
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße

von
Valzuun

Vorweg:
Allein die Tatsache dass nicht umgedeutet wird heißt nicht, dass Sie nach Auffassung der DRV heute (auch nicht) erwerbsgemindert sind; dass wurde in diesem Zusammenhang nämlich gar nicht geprüft.

Sie können also (trotzdem) einen Rentenantrag stellen. Sie können dabei -mehr oder weniger ausdrücklich- darauf hinweisen, dass Ihrer Auffassung nach bereits damals eine Erwerbsminderung vorlag.

Wenn Ihnen diees Entscheidung (Bescheid) nicht passt können Sie den Rechtsweg (Widerspruch. Klage) beschreiten.

Am Rande: oft ist ein Umdeutung für den Betroffenen von Nachteil, eine späterer Rentenbeginn folglich günstiger. Insofern die Empfehlung: Bevor Sie sich im „Nebenschauplatz“ Umdeutung verrennen prüfen ob ein „ganz neuer“ Antrag eventuell sinnvoller ist.

von
DieImmerLacht

Zitiert von: DieImmerLacht
Zitiert von: Anonym!
Hallo,

die Reha-Klinik gibt nur seine Meinung ab. Das letzte Wort hat der medizinischer Dienst der gesetzlichen Rentenversicherung, die unter Würdigung alle Befundberichte, also auch die ihres behandelnden Arztes, entscheidet. Kurzum: Alles ist möglich.


Ja heute habe ich von Krankenkasse Bescheid bekommen, dass die Umdeutung von der Rentenversicherung abgelehnt wurde.
Dann bringt es ja auch nichts wenn ich selbst einen Antrag stellen würde.
Mit all meinen Einschränkungen, die ich ja, damals im Januar noch nicht so stark hatte kann ich leider nicht mehr arbeiten, die Einschätzung von mehr als 6 Stunden tgl ist 10 Monate her.... Und wurde damals schon von meinen behandelnden Ärzten mit Kopfschütteln betrachtet...
Nun gut, liebes Expertenteam was kann /muss /soll ich nun tun...
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort, ich für mich persönlich hätte aktuell jetzt noch keinen Rentenantrag gestellt, da ich am 16.10 für 10 Tage stationär in eine Klinik muss und erst danach mit Absprache mit der VdK einen Rentenantrag gestellt. Jetzt dachte ich, ich brauch es gar nicht probieren, da ja die Umdeutung abgelehnt wurde...
Jetzt habe ich durch ihre Antwort eine neue Sichtweise gefunden.. Dankeschön
Würde mich allerdings auch sehr freuen wenn sich vom Expertenteam jemand dazu äußern würde....
Ist, das möglich? Herzlichen Dank

Experten-Antwort

Hallo Die ImmerLacht,
aufgrund der nun vorliegenden Situation, dass eine Umdeutung eines früher gestellten Reha-Antrages laut der genannten Mitteilung nicht in Frage kommt, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum kein Rentenanspruch hergestellt werden können.
Grundsätzlich könnten Sie nun dennoch einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Ihr eigenes subjektive Empfinden über Ihren gesundheitlichen Zustand reicht aus, diesen Antrag zu stellen. Auch ohne Aufforderung der Krankenkasse. Nachteile, dass eine Umdeutung nicht in Betracht gekommen ist, erfahren Sie grds. nicht (Beitrag Valzuun). Ob Sie in dem Rentenverfahren, evtl. mit Unterstützung VdK, als erwerbsgemindert eingestuft werden, wird durch die medizinische Begutachtung während des Verfahrens ermittelt. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
Wenn Sie für sich entscheiden haben, nach dem stationären Klinikaufenthalt den Antrag zu stellen, sollten Sie dies weiter verfolgen. Für die anstehende Behandlung in der Klinik wünschen wir Ihnen alles Gute.
Hinweis zur Dauer des Verfahrens: Da dies individuell von Ihrem gesundheitlichen Zustand bzw. Ihrem Leistungsvermögen abhängig ist, kann dazu keine genaue Aussage getroffen werden. Die DRV ist aber durchaus bemüht, dass Verfahren in der angemessenen Zeit zu erledigen.

von
DieImmerLacht

Zitiert von: Experte/in
Hallo Die ImmerLacht,
aufgrund der nun vorliegenden Situation, dass eine Umdeutung eines früher gestellten Reha-Antrages laut der genannten Mitteilung nicht in Frage kommt, wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum kein Rentenanspruch hergestellt werden können.
Grundsätzlich könnten Sie nun dennoch einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Ihr eigenes subjektive Empfinden über Ihren gesundheitlichen Zustand reicht aus, diesen Antrag zu stellen. Auch ohne Aufforderung der Krankenkasse. Nachteile, dass eine Umdeutung nicht in Betracht gekommen ist, erfahren Sie grds. nicht (Beitrag Valzuun). Ob Sie in dem Rentenverfahren, evtl. mit Unterstützung VdK, als erwerbsgemindert eingestuft werden, wird durch die medizinische Begutachtung während des Verfahrens ermittelt. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich.
Wenn Sie für sich entscheiden haben, nach dem stationären Klinikaufenthalt den Antrag zu stellen, sollten Sie dies weiter verfolgen. Für die anstehende Behandlung in der Klinik wünschen wir Ihnen alles Gute.
Hinweis zur Dauer des Verfahrens: Da dies individuell von Ihrem gesundheitlichen Zustand bzw. Ihrem Leistungsvermögen abhängig ist, kann dazu keine genaue Aussage getroffen werden. Die DRV ist aber durchaus bemüht, dass Verfahren in der angemessenen Zeit zu erledigen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre informative, verständliche Antwort.
Zufällig hatte ich heute auch meinen vierteljährlichen Facharzt, bei dem ich kurz meinen Sachstand erklärt habe... Er war mehr als empört und es reicht ihm jetzt sagt er... Ihnen stehen mindestens 70 % Schwerbehinderung zu und er ist der gleichen Meinung wie Sie.. Ich solle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, er schreibt seine Meinung über meinen Krankheitsstand in seinen Bericht... Er ist übrigens Gutachter der dt. Rentenversicherung

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