Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehantrag wird umgewandelt in Rentenantrag?

von P25.05.2016 | 19:56
1468 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich hätte da eine dringende Frage und zwar habe ich auf Aufforderung der KK einen Rehantrag gestellt, da meine erste Reha erfolglos war, gehe ich stark davon aus, dass der Rehaantrag umgewandelt wird in Rentenantrag. Nun würde ich gerne wissen, ob das automatisch passiert, dass heißt ohne das ich da noch eine Unterschrift setzen muss? Ich habe einen GdB von 70 bekommen und kann einen Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen stellen. Nun meine Frage kann ich diesen nachschieben, wenn die Rv aus dem Rehantrag einen Rentenantrag ohne GdB macht oder was sollte ich am Besten machen? MfG und danke für eure Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R4.4

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 25.05.2016 | 21:31
Hallo P, ich gehe eher davon aus, dass er wegen Erfolglosigkeit schlicht abgelehnt wird. Wenn es so erfolglos bei der ersten Reha war, wäre da schon ein EM-Verfahren draus geworden - es sei denn, Sie waren in Ihrem Dispositionsrecht nicht eingeschränkt und _mussten_ keinen EM-Antrag stellen. > oder was sollte ich am Besten machen? Einfach abwarten - wenn Sie finanziell zz. besser dastehen, warum 'überstürzt' in Rente gehen? Wenn über Ihren Reha-Antrag entschieden ist (so oder so), holen Sie sich weiteren Rat in der nächsten Beratungsstelle ...da gibt es so viele Individualitäten, dass kann man nicht mal eben so in 2-3 Sätze hypothetisch hier reinwerfen. Gruß w.
Pam 25.05.2016 | 21:58
Wenn die rv rehaantrag in rentenantrag umwandelt, kann ich doch nichts mehr machen oder? Dann bekomme ich einen bescheid wo drin steht sie bekommen eine em rente.dann kann ich nichts mehr beeinflussen.
W*lfgangam 25.05.2016 | 22:33
Hallo P, das kommt eher seltenst vor - grundsätzlich wird vorher nachgefragt, ob Sie wirklich eine 'Umwandlung' in EM-Antrag wünschen. Mehr kann man dazu aktuell nicht sagen ...Ihr Antrag wird _hier_ nicht bearbeitet ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026