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Experten-Antwort

Rehaort wegen Entfernung abgelehnt (TKK)

von SAS15.01.2017 | 13:39
1243 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Mutter wahr sehr lange in stationärer Behandlung wegen div. Herzoperationen und wurde dann nach Essen (Mediclin) verlegt zur Reha (Frührehabilitation Phase C). Prinzipiell verlegen die Ärzte des KH lieber nach Bad Oeyenhausen, dies ging aber damals nicht, da zum Zeitpunkt der Antragsstellung meine Mutter noch dialysepflichtig war. Nach einiger Zeit wurde Sie dann wieder zurückverlegt ins Krankenhaus, da sich die Laborwerte verschlechtert hatten. Die Ärzte und Physiothereupeuten waren nicht sehr begeistert, in welchem Zustand meine Mutter wiederkam, da sie deutlich weniger mobil als vorher war. Auch meiner Mutter hat der Aufenthalt dort weniger gefallen. Maximal zwei Therapien pro Tag, wenn überhaupt, baulich und von der Hygiene die reinste Katastrophe. Essen auf Station so wenig und schlecht, dass man kaum von einem Kostaufbau sprechen mag. Da meine Mutter zwischenzeitlich nicht mehr dialysepflichtig war, wurde erneut bei der TKK ein Antrag auf Reha gestellt. Diesmal in Bad Oeyenhausen. Bad Oeyenhausen hat sich auch bereit erklärt meine Mutter zu nehmen und es gibt einen Konsens zwischen der TKK und Bad Oeyenhausen über die Höhe des Pflegesatzes. Der Sachbearbeiter bei der TKK leht allerdings Bad Oeyenhausen ab, da es zu weit weg ist und will meine Mutter wieder nach Essen verlegen. Sowohl meine Mutter als auch die Ärzte wollen aber nicht mehr die Reha in Essen. Mein Angebot die Fahrtkosten des Krankentransportes selbst zu bezahlen wurde durch ihn abgelehnt, genauso wie mein Angebot mich an den Kosten der Reha in Bad Oeyenhausen mit 1.000,00€ pro Woche zu beteiligen. Zunächst schlug er noch andere Einrichtungen in der Nähe vor, diese haben jedoch alle keinen kardiologischen Schwerpunkt, daher sind sie völlig ungeeignet, was ich im auch sagte. Dann meinte er dann halt Essen oder meine Mutter soll die nächsten Monate im Krankenhaus verbringen. Wie bewertet Ihr die Situation und was schlagt ihr für das weitere Vorgehen vor?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SAS,

leider können wir hier im Forum der Rentenversicherung keine Aussagen zu einem Sachverhalt der Krankenversicherung machen. Die Forumsteilnehmer W*lfgang und Schorsch haben Ihnen aber schon sinnvolle Hinweise gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schorscham 15.01.2017 | 15:46
Sofern die Auskünfte des KK-Mitarbeiter nur mündlich erfolgten, sollten Sie zunächst eine ausführlich begründete schriftliche Auskunft verlangen. Die Argumentation des KK-Mitarbeiters klingt nämlich angesichts der Tatsache, dass Sie eine beträchtliche Kostenbeteiligung angeboten haben, ziemlich abenteuerlich. Gegen den schriftlichen Bescheid Ihrer Krankenkasse können Sie dann ggf. Widerspruch einlegen und falls nötig auch noch klagen, sofern das dann überhaupt noch erforderlich sein sollte. MfG
SASam 15.01.2017 | 20:36
@ W*olfgang: Vielen Dank für die Info. Werde den Fall dort auch noch diskutieren lassen. Da es hier aber auch öfter um AHBs ging, wollte ich es mal probieren. @ Schorsch: Danke für die Rückmeldung. Ja es ist sehr abenteuerlich, der soziale Dienst des Krankenhauses hat sowas auch noch nicht erlebt. Gerne kann der Eintrag jedoch jetzt gelöscht werden, da er ja nicht in dieses Forum passt.
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