Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen von Klemens anschließen.
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Im Wesentlichen kann ich mich den Ausführungen von Klemens anschließen.
Das der alte Bericht noch bei den Akten liegt ist doch klar. Das dieser vernichtet ( also verbrannt, zerrissen etc. ) wird , darauf hat man natürlich keinen Anspruch. Warum auch ? Mit Sicherheit hat die RV aber den alten Bericht seinerzeit nicht berückichtigt, sonderrn zur Entscheidungsfindung nur den neuen Bericht verwendet. Sollte es anders sein wäre dies ein schwerer Verfahrensfehler seitens der RV den man rechtlich sofort per Fachanwalt / Sozialverband angreifen sollte. Da hätte die RV dann aber ganz schlechte Karten im weiteren Verfahren.... Zum Zeitpunkt des Abschlussgespräch existiert der ausführliche Rehaentlassbericht noch nicht, da das Abschlussgespräch und dessen Ergebnis/Vereinbarungen die dort getroffen werden auch noch mit in den Bericht einfliessen. Da von dem Abschlussgespräch bis zum Entlasstag dann meistens nur sehr wenige Tage vergehen, wird der Bericht dann noch nicht fertig sein. Außerdem kann eine Rehaklinik schon aus rein logistischen Gründen nun nicht Entlassberichte vorab erstellen, dem Patienten dann zur " Absegnung " erstmal vorlegen und dann noch womöglich gewünschte Korrekturen gleich vornehmen. Das ist völlig unüblich und wäre nir in absoluten Ausnahmefällen überhaupt denk - und machbar. Am Entlassungstag bekommt man ja darum auch nur einen Kurzbrief mit. Der ausführliche Entlassungsberricht wird erst dann ca. 1-2 Wochen nach der Entlassung geschrieben. Insofern werden Sie wohl keine Chance haben noch während ihrer Rehaaufenthaltes den ausführlichen Bericht einzusehen, weil dieser zu dem Zeitpunkt dann noch gar nicht existiert.... Aber Fragen können und sollten Sie danach natürlich, ob diese Möglichkeit vielleicht doch besteht. Halte die Chance aber für sehr gering. Auf jeden Fall sollten Sie aber im Abschlussgespräch ihren Arzt darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie des ausführlichen Entlassungsberichtes dann zusendet. Ob dies aber gemacht wird oder nicht, liegt alleine in der Entscheidung der Klinik. Bei psychiatrischen Erkrankungen und einer - möglichen - Gefährdung des Patienten durch eigenständige Einsichtnahme in den Bericht wird dies nicht gemacht. Sie haben aber immer noch die Möglichkeit bei ihrer RV den Bericht dann anzufordern. Bei einem Sperrvermerk durch die Rehaklinik würde er aber ihrem behandendem Arzt statt ihnen direkt zugesandt.Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Nicht alle Einwände des Patienten gegen einen Rehabericht werden dann auch von den Ärzten der Rehaklinik so gesehen und/oder einfach so akzeptiert ! Die Sichtweise des Patienten und der des Rehaarztes über gewissse Sachverhalte/ Dinge kann und ist da schon oft sehr unterschiedlich und konträr. Und wenn der Arzt das eben anders sieht als man selbst, wird er - aus seiner Sicht ja auch völlig zu Recht - den Teufel tun und einfach den Bericht ändern.Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.Ich habe das gemacht, hat Monate gedauert und etliche Anrufe, bis ich darauf überhaupt eine Antwort erhielt. Alles was ich als unrichtig richtiggestellt habe, wurde zerredet. In meinen Augen absolut Sinnlos. Ob es was brachte, weiß ich noch nicht. Die Neuausfertigung des Kurberichtes habe ich ja nicht erhalten. Anna
Teilen Sie der DRV mit, daß Sie ihre konkludent oder schriftlich gegebene Einwilligungserklärung der Übersendung des damaligen Rehaberichtes mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die DRV darf die Berichte dann nicht mehr nutzen und hat sie auch zu löschen, also in den Reißwolf zu verfrachten. Wenn die das nicht wollen, wenden Sie sich an den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenchutz oder an die Aufsichtsbehörde. Sopllte der Bericht trotzdem noch auftauchen klönnen Sie Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Wichtig ist, daß Sie die DRV unter Fristsetzung zur Löschung auffordern und einen Bescheid verlangen. Weigern die sich, können Sie klagen. Wie von mir schon immer vertreten: Reha-Entlassungsberichte gehören nicht in die Hände der DRV, egal, ob nun von Psychologen, Psychiatern oder Othopäden. Die npützen nix, sondern können nur Schaden anrichten.Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd Schmidt
Sorry, aber Sie sabbeln mal wieder jede Menge Blödsinn. Die DRV hat kein Recht auf einen Reha-Entlassungsbericht! Und wenn Sie anderer Ansicht sind, das gilt auch für die "amtlichen Experten", dann benennen Sie endlich die Rechtsvorschrift - was Sie natürlich nicht können. Schweigen bedeutet aber in diesem Fall Anerkennung der Tatsache, daß kein Rechtsanspruch existiert.Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor kurzem habe ich von der DRV erfahren, daß Beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, daß beim Abschlußgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird ? Bernd SchmidtDas der alte Bericht noch bei den Akten liegt ist doch klar. Das dieser vernichtet ( also verbrannt, zerrissen etc. ) wird , darauf hat man natürlich keinen Anspruch. Warum auch ? Mit Sicherheit hat die RV aber den alten Bericht seinerzeit nicht berückichtigt, sonderrn zur Entscheidungsfindung nur den neuen Bericht verwendet. Sollte es anders sein wäre dies ein schwerer Verfahrensfehler seitens der RV den man rechtlich sofort per Fachanwalt / Sozialverband angreifen sollte. Da hätte die RV dann aber ganz schlechte Karten im weiteren Verfahren.... Zum Zeitpunkt des Abschlussgespräch existiert der ausführliche Rehaentlassbericht noch nicht, da das Abschlussgespräch und dessen Ergebnis/Vereinbarungen die dort getroffen werden auch noch mit in den Bericht einfliessen. Da von dem Abschlussgespräch bis zum Entlasstag dann meistens nur sehr wenige Tage vergehen, wird der Bericht dann noch nicht fertig sein. Außerdem kann eine Rehaklinik schon aus rein logistischen Gründen nun nicht Entlassberichte vorab erstellen, dem Patienten dann zur " Absegnung " erstmal vorlegen und dann noch womöglich gewünschte Korrekturen gleich vornehmen. Das ist völlig unüblich und wäre nir in absoluten Ausnahmefällen überhaupt denk - und machbar. Am Entlassungstag bekommt man ja darum auch nur einen Kurzbrief mit. Der ausführliche Entlassungsberricht wird erst dann ca. 1-2 Wochen nach der Entlassung geschrieben. Insofern werden Sie wohl keine Chance haben noch während ihrer Rehaaufenthaltes den ausführlichen Bericht einzusehen, weil dieser zu dem Zeitpunkt dann noch gar nicht existiert.... Aber Fragen können und sollten Sie danach natürlich, ob diese Möglichkeit vielleicht doch besteht. Halte die Chance aber für sehr gering. Auf jeden Fall sollten Sie aber im Abschlussgespräch ihren Arzt darum bitten, das man ihnen direkt eine Kopie des ausführlichen Entlassungsberichtes dann zusendet. Ob dies aber gemacht wird oder nicht, liegt alleine in der Entscheidung der Klinik. Bei psychiatrischen Erkrankungen und einer - möglichen - Gefährdung des Patienten durch eigenständige Einsichtnahme in den Bericht wird dies nicht gemacht. Sie haben aber immer noch die Möglichkeit bei ihrer RV den Bericht dann anzufordern. Bei einem Sperrvermerk durch die Rehaklinik würde er aber ihrem behandendem Arzt statt ihnen direkt zugesandt.
Teilen Sie der DRV nicht mit, dass Sie ihre utopisch oder schriftlich gegebene Unwilligkeitserklärung zur Überblendung des damaligen Reha-Berichtes mit sofortiger Wirkung wieder aufrufen. Die DRV darf die Berichte dann viel mehr nutzen und hat sie auch zu puschen, also in den Hosenlatz zu verfrachten. Wenn die das nicht wollen, wenden Sie sich an den zuständigen Landesflakbeauftragten für den Heimatschutz oder an die Abwehrbehörde. Sollte der Bericht trotzdem nichts taugen, können Sie straff Ordnung halten. Wichtig ist, dass die DRV Fritz zur Löschung auffordert und bescheiden verlangt , Sie könnten klagen. Wie von mir schon immer betreten: Entlatzungsgerichte gehören in die Hände. Der General, egal ob Psychologe, Psychiater oder Orthopäde nützt nur nichts, sondern kann auch keinen Schaden anrichten.Besorgen Sie sich nach der Reha dann sofort den Bericht und prüfen diesen auf Unstimmigkeiten. Sollte es wirklich welche geben, stellen Sie diese schriftlich gegenüber der RV richtig und/oder verlangen Sie die Abänderung des Berichtes.Hallo Klemens und danke für die Antwort. Ich habe damals Einspruch bei der Klinik eingelegt gegen den Bericht. Es wurde ein neuer, korrigierter angelegt. Der wurde von der Klinik mit der Bitte den alten zu vernichten an die DRV geschickt. Vor Kurzem habe ich von der DRV erfahren, dass beide Berichte in meinen Akten sind. Der Alte wird nicht vernichtet ! Kann ich bei der Reha verlangen, dass beim Abschlussgespräch der Bericht fertiggestellt ist und mir zur Einsicht und Kopie vorgelegt wird?
Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.Entschuldigung ich hatte getsern abend zu tief ins Glas geschaut... Sehe erst jetzt welchen Blödsinn ich da wieder geschrieben habe.Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Wie gut, daß Sie nicht im gestern von mir geleertem teich waren. Im dritten Schreiben der DRV steht sinngemäß zitiert drin: "Wir verzichten in diesem Fall auf den Rha-Entlassungsbericht." Wie das? Der große beschützende Bruder verzichtet freiwillig auf sein Recht zum Schutz seiner Zwangskunden? Wie war das noch mit Stasi-Mielke: "Ich liebe euch doch alle ..." Machen Sie sich bitte gerne weiter lächerlch und outen Sie sich als Anhänger der Diktatur meine Damen und Herren von der DRV ...Ich denke, in diesem Forum gibt es nur einen verwirrten Geist, der sich immer wieder selber toppt.Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.Entschuldigung ich hatte getsern abend zu tief ins Glas geschaut... Sehe erst jetzt welchen Blödsinn ich da wieder geschrieben habe.Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.
Ich denke, in diesem Forum gibt es nur einen verwirrten Geist, der sich immer wieder selber toppt.Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren. Die beiden letzten Schreiben der DRV-Volljuristen an mich führen zu der Frage, ob die ihre Examen bekommen haben wie der bekannte Freiherr seinen inzwischen aberkannten Dr. . Ich habe schon viel Unfug gelesen, aber die beiden Schreiben toppen das um eine Zehnerpotenz.
Äh und schon wieder falsch. Es tritt hier die Regel in Kraft "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch zurück". Vielleicht ecken Sie deswegen bei jeder Behörde an. Wenn man nämilch gleich mit dem Vorsatz rangeht "hoho, denen mach ich das Leben schwer", braucht man sich auch nicht wundern wenn man mit der Behörde dann dauernd rumstreiten muss und kann. Es fängt doch schon bei den "Zwangskunden" an. WIR bezeichnen unsere Versicherten nämlich nicht so. Einem freundlichen Versicherten wird gerne und schnell weitergeholfen. Wenn aber ein Versicherter besoffen (wie sie es wohl öfters sind) bei der DRV anruft und rumpöbelt, was für "Deppen" denn bei der DRV arbeitet, dem wird dann erstmal erklärt, dass er doch bitte wieder anrufen sollte, wenn/falls er wieder nüchtern ist. Und wenn dieser Versicherte dann heulend zu Hause sitzt, weil jeder gegen ihn ist und er sogar seinen eigenen Vater in die Reha fahren muss (Gott behüte), dann kann er gerne seinen hochdekorierten Profs erklären, warum die Welt so böse zu ihm ist. Danke für ihre Aufmerksamkeit.Wie "user" schon schrieb: der "Sozialrechtler" und wie er sich sonst noch nennt, ist anscheinend dauer-zugedröhnt. Endlich hat er sich mal selbst ausgeknockt. Der scheint sogar Rollenspiele mit verschiedenen Nicknames zu inzenieren.Schön, daß es Mitarbeiter wie Sie bei der DRV gibt, die anonym die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter gegenüber ihren Zwangskunden offenbaren.
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