Rehatermin in der Freistellungsphase des Sabbaticals

von
Ratsuchender

Liebes Beratungsteam, ich bin froh, dass mir eine Reha durch die Rentenversicherung genehmigt wurde. Leider fällt der Termin dafür in die mit meine Arbeitgeber vereinbarte Freistellungsphase eines Sabbaticals. Eine Verschiebung des Rehaantritts auf einen Termin nach der Freistellungsphase scheint mit nich möglich, da die Genehmigung vorsieht, die Reha innerhalb von 6 Monaten anzutreten.

Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Bekomme ich während der Rehazeit nur das Geld fortbezahlt, dass im Sabbaticalvertrag festgeschrieben ist. Das habe ich mir ja über Gehaltsreduzierug vorher angespart so dass ich das nicht wie Entgeltfortzahlung sehe sondern so, als muss ich mir die Reha selbst vom ersparten finanzieren.
Oder erhalte ich Entgeltfortzahlung mit einem normalen Gehalt wie vor der Freistellung?

2. Besteht ggf. Aussicht aus dem dargestellten Grund eine Terminverlängerung für den Rehaantritt zu bekommen, so dass ich diese nach der Freistellungsphase antreten kann? Das entspräche etwa einen Antritt innerhalb von 10 Monaten statt der zunächst begrenzten 6. Vor Beginn des Freistellungszeitraums hat die Klinik leider keinen Aufnahmetermin...

von
Nachfrage

Wieso haben Sie denn einen Rehaantrag gestellt, wenn ein Sabbatical bevorsteht? Da mussten Sie doch mit dieser Problematik rechnen!

von
Schade

Dann ziehen Sie doch ganz einfach den Rehaantrag zurück und stellen dann einen neuen Antrag wenn es Ihnen passt.

Ein wirkliches Problem sehe ich nicht, wenn Sie es zu schade finden, im "wohlverdienten" Sabbatical in Reha zu gehen, s.o.

Warum Sie dann aber gerade jetzt den Antrag gestellt haben, muss ich nicht verstehen.

von
Doof

Was in drei Teufels Namen ist ein Sabbatical?

von
Schorsch

Zitiert von: Doof
Was in drei Teufels Namen ist ein Sabbatical?

Siehe dort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sabbatical

MfG

von
Nachfrager

Ein Sabbatical ist doch schon länger geplant, daher ist es mir auch völlig unverständlich, wie man eine Reha beantragen kann, die man im Zeitraum des Sabbatical gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Die Antragstellerin hat somit nur für unnötige Arbeit bei der Rentenversicherung gesorgt und damit Ressourcen genutzt, die für andere Versicherte sicher dringender gebraucht würden. Vielleicht erhalten wir ja noch eine klärende Antwort, wie es zu dieser doch eher seltenen und merkwürdigen Konstellation kommen konnte.

von
senf-dazu

Ein Sabbatical, liebe(r) Ratsuchende(r), wird ganz normal vom Arbeitgeber entlohnt, während die Arbeitsleistung von beiden Seiten als 0 definiert wurde. Der Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich weiter.
Sie können es gerne gedanklich so drehen, als bezahlten Sie es vom privat ersparten, aber trotzdem haben Sie weitere Sicherheiten durch den weiter laufenden Arbeitsvertrag.

Und nun müssen Sie sich entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: die Reha oder das Sabbatical ... Zeit sollte ja genug vorhanden sein ...

von
Ratsuchender

Das Sabbatical habe ich beantragt, da es mir schlecht geht und ich mich um mich kümmern muss. Und das war 18 Monate vor der 24 Monate vor der Freistellungsphase, Der Antrag auf Reha wurde mir vom Arzt nahegelegt, um professionell bei der Genesung begleitet zu werden, da diese nicht durch Freizeit passiert, sondern Behandlung. Er hat sehr lange bis zum Entscheid gedauert, hinzu komnt noch eine lange Wartezeit der Klinik. Leider kann ich aus den bisherigen subjektiven Kommentaren keinen Hinweis entnehmen, wie die verbindliche Rechtslage ist und wo sie geregelt ist? Hat hier jemand Ahnung dazu und mag mich auf entsprechende Quellen verweisen?

von
Nachfrager

Zitiert von: Ratsuchender
Das Sabbatical habe ich beantragt, da es mir schlecht geht und ich mich um mich kümmern muss. Und das war 18 Monate vor der 24 Monate vor der Freistellungsphase, Der Antrag auf Reha wurde mir vom Arzt nahegelegt, um professionell bei der Genesung begleitet zu werden, da diese nicht durch Freizeit passiert, sondern Behandlung. Er hat sehr lange bis zum Entscheid gedauert, hinzu komnt noch eine lange Wartezeit der Klinik. Leider kann ich aus den bisherigen subjektiven Kommentaren keinen Hinweis entnehmen, wie die verbindliche Rechtslage ist und wo sie geregelt ist? Hat hier jemand Ahnung dazu und mag mich auf entsprechende Quellen verweisen?

Vermutlich kann auch der beste Experte Ihre Situation nicht nachvollziehen.
Im Übrigen ist auch schon gesagt worden, dass Sie die Reha ablehnen können. Sie müssen doch wissen was Ihnen wichtiger ist.

Experten-Antwort

Hallo Ratsuchender,

bezüglich Ihrer Frage zum Entgelt wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber (Personalabteilung). Bezüglich einer Verschiebung der Reha sollten Sie sich mit der Abteilung für Rehabilitation Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen. Ggf. stellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag.

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