Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehatermin verlegen

von Sabine Krüger26.03.2011 | 19:49
3746 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe heute einen positiven Bescheid auf meinen Kurantrag erhalten, nur leider liegt der voraussichtliche Termin in der 21. KW und genau an diesem Wochenende stehen 3 Familienfeiern an, d.h. Hochzeit des Neffen, 65. Geburtstag meines Lebensgefährten und der 30. Hochzeitstag meiner einzigen Schwester. Hotel ist bereits gebucht und die Feiern finden 600 km von Berlin entfernt statt. An wen muss ich meinen Wunsch auf Terminänderung richten? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2011 | 10:42

Hallo Sabine Krüger,

sofern Sie weder von der Krankenkasse noch der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, setzen Sie sich bitte mit der Rehabilitationsklinik und Ihrem Rentenversicherungsträger zur Verschiebung des Aufnahmetermins in Verbindung. Einer Verschiebung dürfte dann in aller Regel nichts im Wege stehen.

Sollten Sie von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert worden sein, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Sachbearbeitung in Verbindung und lassen sich eine Verlegung des Termins von dort bestätigen, ansonsten könnten Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 ff Sozialgesetzbuch I drohen (Einstellung Krankengeld oder Arbeitslosengeld).

4 Antworten

-_-am 26.03.2011 | 20:27
Rufen Sie bei dem für Ihre Reha vorgesehenen Behandlungshaus an und fragen Sie, ob die Einberufung nach dem/den aus persönlichen Gründen belegten Termin/en möglich ist. Es genügt, wenn Sie persönliche Gründe oder einen Terminkonflikt erwähnen. Die Familienchronik müssen Sie nicht detailiert darlegen!
Anitaam 27.03.2011 | 13:26
Wenn Sie aber die Krankenkasse (wegen bereits länger bestehender Arbeitsunfähigkeit) zur Stellung des Rehaantrags aufgefordert hatte, müssen Sie die Terminverlegung auch mit der absprechen!
Clemensam 27.03.2011 | 14:36
Wer feiern kann, kann auch arbeiten! Ansonsten ist es so, wie @Anita erwähnte. Unter Umständen hat Ihre Krankenkasse ein Mitbestimmungsrecht!
Elisabetham 27.03.2011 | 22:11
Ansprüche nach Art. 20 I 2. Alt. GG (Sozialstaat) kann man im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nicht geltend machen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026