Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine Krüger,
sofern Sie weder von der Krankenkasse noch der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, setzen Sie sich bitte mit der Rehabilitationsklinik und Ihrem Rentenversicherungsträger zur Verschiebung des Aufnahmetermins in Verbindung. Einer Verschiebung dürfte dann in aller Regel nichts im Wege stehen.
Sollten Sie von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert worden sein, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Sachbearbeitung in Verbindung und lassen sich eine Verlegung des Termins von dort bestätigen, ansonsten könnten Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 ff Sozialgesetzbuch I drohen (Einstellung Krankengeld oder Arbeitslosengeld).
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