Hallo Vollmond,
die Beurteilung, ob ein Versicherter rehaunfähig ist, wird jeweils durch den sozialmedizinischen Dienst des Trägers entschieden. Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zwar eine entsprechende Bescheinigung aus "seiner" medizinischer Sicht ausstellen, welche bei der Entscheidungsfindung durch den sozialmedizinischen Dienst des Versicherungsträgers herangezogen wird, die abschließende Entscheidung erfolgt jedoch durch den sozialmedizinischen Dienst. Entscheidet dieser dabei, dass in Ihrem Fall Rehaunfähigkeit vorliegt, so hat dies die Auswirkung, dass Ihr Antrag auf Reha abgelehnt wird. Weitere Nachteile ergeben sich nicht.