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Experten-Antwort

Rehaunfähig

von Mira25.08.2019 | 11:07
133 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 1 Jahr Erwerbsminderungsrente bekommen, diese läuft Ende Oktober ab, daher habe ich einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt. Nun soll ich eine Reha machen, kann diese jedoch keinesfalls machen, da ich eine schwere soziale Phobie und diverse andere psychische Erkrankungen habe. Meine Ärztin will mich nicht rehaunfähig schreiben. Was mache ich nun? Bin echt verzweifelt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mira,

Voraussetzung für die Durchführung einer Rehabilitationsleistung ist unter anderem das Vorliegen von Reha-Fähigkeit. Hierbei ist zu beurteilen, ob Sie physisch und psychisch belastbar genug sind, um an den strukturierten vier- bis sechsstündigen Behandlungsprogrammen teilnehmen zu können. Sofern Sie also der Meinung sind, dass Sie nicht rehafähig sind, sollten Sie dies (unter Beifügung der entsprechenden ärztlichen Befunde) Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, damit dieser dies durch den sozialmedizinischen Dienst prüfen und entsprechend berücksichtigen kann.

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1 Antworten

DRVam 25.08.2019 | 11:13
Wenn Ihre behandelnde Ärztin anderer Meinung ist als Sie selbst, sollten Sie sich mal ernsthaft Gedanken über Ihre eigene gesundheitliche Einschätzung machen. Sie haben aber auch die freie Arztwahl. Eventuell finden Sie ja einen Arzt der Sie für nicht rehafähig erklärt. Sonst werden Sie mit der Weiterbewilligung Ihrer Rente in echte Schwierigkeiten kommen.
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