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Experten-Antwort

Rehazahlung

von Schmidtlein22.02.2016 | 08:58
1062 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Habe vor 4 jahren eine künstliche Hüfte mit 28 Jahren bekommen. In der anderen Seite leide ich mittlerweile auch an Cox Arthrose. Gehe aber weiterhin ohne Krankschreibung Arbeiten, aus finanziellen Gründen. Kann ich auch ohne Krank geschrieben zu sein eine Reha beantragen und sollte diese dann bewilligt werden, wer zahlt dann während der Reha welche Leistung und wie lange ? Der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder díe Rente ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schmidtlein,

wir können uns der Antwort von "Die Farbe Schwarz" anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 22.02.2016 | 09:40
Beantragen können Sie die Reha immer. Ob Rehabedarf besteht, wird unabhängig von einer aktuellen Krankschreibung geprüft. Sofern eine medizinische Leistung bewilligt wird, ist zunächst der Arbeitgeber mit der üblichen 6-Wochen-Entgeltfortzahlung dran, wie als wenn Sie krank sind. Anschließend zahlt die Rentenversicherung, sofern zuständig.
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