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Reha/Zuzahlung

von Tschacka01.10.2009 | 13:17
1192 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Userinnen und User (Experte lass ich mal aussen vor, da fremdes Thema), ich habe ein großes Problem... vielleicht kann mir ja hier jemand helfen? Also folgender Sachverhalt liegt vor: med.Reha für die Dauer von 6 Wochen läuft bereits. Zuzahlung 10 .-EUR pro Tag mal 42 Tage bereits bezahlt. Was ja auch vollkommen klar ist. Nun will die "private" Zusatzversicherung mit einem vereinbarten Tagegeld i.H.v. 10.-EUR pro Tag nicht zahlen, weil es sich um eine "KUR" handelt und diese vom erstattungsfähigen Tagegeld (rein für Krankenhausbehandlung stationär etc.) nicht berücksichtigt wird. Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas überfordert, da es den Begriff KUR doch so gar nicht mehr gibt oder doch? Also es ist eine REHA wegen körperlicher und Arbeitsplatz bedingter psychischer (Mobbing)Probleme, daher 6 Wochen (evtl. wird sogar verlängert). Ich weiß ich bin im "falschen Forum", aber vielleicht kann mir ja hier jemand einen LINK geben oder brauchbare Tipps, ob das so rechtens ist seitens der Versicherung. Das wäre toll. Es geht übrigens nicht um mich :) LG Tschacka

6 Antworten

Tschackaam 01.10.2009 | 13:58
Hallo Auskenner, ja, soweit war ich ja schon. Gebe Ihnen da ja vollkommen Recht, aber in diesen AGB's steht halt, dass wenn es sich um eine medizinische notwendige KUR (Reha)handelt, dann zahlen die und wenn nicht dann nicht. Das ist doch totales Kauderwelsch oder? Die Versicherung "hängt" sich blöderweise an der Begrifflichkeit "Psychosomatisch" auf und wollen deswegen nicht zahlen. Das diese Reha aber medizinisch notwendig ist, interressiert die irgendwie nicht. Vielleicht sollte ich da doch einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Vielen Dank aber trotzdem für Ihre Antwort. LG Tschacka
Auskenneram 01.10.2009 | 13:50
Da sollten die Versicherungsbedingungen ihrer privaten Versicherung eigentlich Aufklärung schaffen. Da die hier niemand kennt , kann die Frage auch hier nicht beantwortet werden. Die Defintion einer " Kur " bzw. med. Reha im Sinne ihrer Versicherung kann völlig anders sein , als dies gemeiinhin der Fall ist. Darum wird ihnen hier niemand zu diesem ganz speziellen Einzelfall etwas konkrteter sagen können.... Es sind hier alleine die AGB's ihrer Versicherung gültig, denn die haben Sie mit ihrer Unterschrift seinerzeit ja auch abgesegnet.
Koulchenam 01.10.2009 | 14:09
Hallo Tschacka, ich würde die Frage noch mal unter www.krankenkassenforum.de stellen (Anmeldung nötig). Im übrigen finde ich es nicht vollkommen klar, daß die 10 EUR Zuzahlung für sämtliche 42 (oder mehr) Tage zu zahlen sind. Je nachdem, ob der medizinischen Reha ein Krankenhausaufenthalt mehr oder weniger unmittelbar vorausging, ist die Zuzahlungsdauer auf 28 Tage beschränkt: § 40 Abs. 3. In diesem Absatz steht übrigens auch, daß so eine Reha max. 3 Wochen dauern soll, außer wenn eine längere Dauer "aus medizinischen Gründen dringend erforderlich" ist. Die Dauer von 6 Wochen oder noch länger ist doch ein wunderbarer Beweis dafür, daß hier eine medizinische Notwendigkeit besteht! Aber auch diese Frage sollten Sie sicherheitshalber im Krankenkassenforum stellen; ich bin nicht so im Thema drin. Viele Grüße Koulchen
Auskenneram 01.10.2009 | 14:08
Medizinische Notwendigkeit besteht dann, wenn die Reha von einem Arzt befürwortet /beantragt und von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung genehmigt und bezahlt wird. Aber ohne fachanwaltliche Hilfe kommen Sie da wohl nicht weiter. Ein Schreiben eines Anwalts zu dem Sachverhalt kann manchmal Wunder bewirken.... Das sieht doch schon so aus, als ob sich ihre Versicherung irgendwie vor der Zahlung drücken will.... Psychosomatisch ist doch auch medizinisch. Was soll das denn bitte sonst sein ? Aber gerade daran sieht man doch die Wortverdreherei die ihre Versiccherung hier offensichtlich betreibt.
Tschackaam 01.10.2009 | 14:33
wow, ich wusste doch dass mir hier hilfreiches passieren kann! Danke sehr! Also ich habe über Jusline.de den § 192 (4) VVG gefunden und da steht, dass bei einer mediz.notwendigen Reha die Versicherer verpflichtet sind das vereinbarte KTG zu zahlen! Ja, die med.Reha läuft über die DRV-Bund und ja, die 42 Tage Zuzahlung mussten sein, weil vorher kein KH-aufenthalt (Gott sei dank). Vielleicht fordern wir einfach von der DRV-Bund nochmals eine schriftliche Bestätigung an, dass es sich um eine mediz.notwendige Reha handelt. Obwohl wir das ja schon versucht haben, aber die "Berliner" von der DRV haben gesagt: "Kopieren Sie doch einfach den Bescheid über die Bewilligung und schicken diesen an Ihren Versicherer". Na dann probieren wir das mal. Nochmals danke, danke für eure Tipps und "Links". In der Hoffnung die 420.- Euronen zurück zu bekommen verbleibe ich bis zum nächsten Mal. Tschacka
Koulchenam 08.10.2009 | 13:44
Hallo Tschacka, mir war doch so, als wenn nicht in jedem Fall - und vor allem nicht beim Übergangsgeldbezug während der Reha - die Zuzahlung fällig wird. Heute habe ich einen ziemlich genau passenden Beitrag dazu im Krankenkassenforum entdeckt: http://www.krankenkassenforum.de/reha-beitrag-vt2936.html Vielleicht hilft das beim Problem Ihres Bekannten weiter, zumindest was die Zuzahlung betrifft. Viele Grüße Koulchen
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