Haben Sie denn seinerzeit auf ihr Schreiben keine Stellungnahme/Antwort der RV erhalten ?
Warum haben Sie die Rehaklinik nicht direkt angeschrieben und um Änderung/Korrektur des Berichtes gebeten ?
Man muss immer dort ansetzen, wo der Fehler passiert ist.....
Ob sich allerdings der Rehabericht überhaupt negativ auf ihr Verfahren auswirkt, bleibt ja abzuwarten.
Letztlich kommt es auch nicht auf einzelne Details im Bericht an, sondern nur auf die sozial-medizinsche Einschätzung hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit.
Wenn diese Einschätzung mit ihrer eigenen Meinung zu ihrer Erwerbsfähigkeit übereinstimmt, gibt es eigentlich gar keinen Grund den Bericht im detail dann npch ändern zu lassen.
Persönlich war auch bei mir seinerzeit der Rehabericht teilweise falsch und vor allem unvollständig.
Habe mir den Entlassbericht aber damals gleich direkt von der Klinik in Kopie zusenden lassen, um zeitlich über die Erstellung up to date zu sein.
Ich habe dann den Chefarzt der Rehaklinik um Korrektur und einen neuen Bericht gebeten, den die RV und ich dann auch binnen 1 Woche erhalten haben...
Wichtig ist natürlich, das dies möglichst ganz schnell alles nach Erstellung des Berichtes erfolgt, damit der " falsche " Rehabericht möglichst erst gar nicht gross in Umlauf kommt.
Es ist immer äußerst schwierig
einmal erstellte fehlerhafte Berichte dann wieder bei allen am Verfahren Beteiligten aus dem Verkehr zu ziehen..