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Experten-Antwort

Reisegutschein verloren

von Klein16.01.2017 | 10:36
2092 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Mir wurde im Widerspruchsverfahren nun doch glücklicherweise eine Reha genehmigt. Der ursprünglich vorgesehene Termin am 25.01. konnte wegen anderer Termine nicht eingehalten werden. Ich sollte für zwei Wochen später eine erneute Einladung erhalten. Daher habe ich die erste Einladung vernichtet und nun mittlerweile die Einladung für den 08.02. erhalten. Leider war dieser zweiten Einladung kein Reisegutschein und kein Kofferschein beigelegt. Die Klinik konnte mir beides nur einmal übersenden. Ich solle mich nun an die DRV wenden. Meine entsprechende Mailanfrage wurde noch nicht beanwortet. Telefonisch komme ich weder bei der im Bewilligungsbescheid angegeben Telefonnummer noch bei der Servicenummer durch. Wie komme ich nun an den Reisegutschein ran? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klein,

es freut mich, dass das Problem zwischenzeitlich geklärt werden konnte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klein,

nur noch mal zur Klarstellung und Beruhigung: Die verauslagten Fahrtkosten werden Ihnen in der Reha-Klinik erstattet.

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10 Antworten

Kleinam 16.01.2017 | 12:49
Nachtrag: Im Merkblatt von der DRV steht übrigens auch drin, dass man bei Verschiebung einen neuen Reisegutschein mit der neuen Einladung bekommt. Das nur der Vollständigkeit halber. Aber das Thema kann geschlossen bzw. gelöscht werden, da ich mittlerweile telefonisch doch mit der DRV in Kontakt treten konnte.
Kleinam 16.01.2017 | 14:46
Zitat von Schorsch anzeigen
Nachtrag: Im Merkblatt von der DRV steht übrigens auch drin, dass man bei Verschiebung einen neuen Reisegutschein mit der neuen Einladung bekommt. Das nur der Vollständigkeit halber. Aber das Thema kann geschlossen bzw. gelöscht werden, da ich mittlerweile telefonisch doch mit der DRV in Kontakt treten konnte.
Das ist ja alles sehr interessant. Aber warum verweisen Sie hier auf das Merkblatt, wenn Sie Ihr Problem bereits telefonisch klären konnten? Gute Besserung
Weil ich es komisch finde, dass in dem Merkblatt steht, man bekommt bei Verschiebung eine neue Einladung mit einem neuen Reisegutschein (dies sogar in Fettdruck). Nun muss ich mich leider selbst nun um die Anreise und auch die Koffer kümmern, weil kein zweiter Reisegutschein ausgestellt werden kann. Da müsste die DRV ihre Merkblätter mal überarbeiten. Ich muss ja jetzt auch in Vorkasse treten. Und so ganz klar konnte mir nicht beantwortet werden, von wem ich die Kosten nun erstattet bekomme. Ich soll das Problem in der Klinik regeln. Ich habe den Nachtrag eigentlich nur gemacht, um Bemerkungen a la "selbst Schuld wenn der erste Reisegutschein geschreddert wird" aus dem Weg zu gehen ;-). Danke für die guten Wünsche :-)
Schorscham 16.01.2017 | 15:07
Zitat von Klein anzeigen
Ich bekam damals an einem Samstag von der Reha-Klinik die schriftliche Einladung zurm Reha-Antritt am folgenden Mittwoch. Es lagen zwar Anforderungsvordrucke für eine Fahrkarte und eine HERMES-Kofferabholung bei, die mir aber aufgrund des kurzfristigen Termins nichts mehr nützten. Das Fahrgeld wurde mir aber in der Reha-Klinik erstattet. MfG
Georg W.am 16.01.2017 | 19:19
Zitat von Klein anzeigen
Mag sein, dass das DRV-Merkblatt nicht aktuell war. Allerdings kommt es auch nicht all zu häufig vor, dass jemand den Antrittstermin verschiebt. Ich vermute mal, dass der "Reisegutschein", der Ihnen bereits mit der ersten Einladung übersandt wurde, für einen längeren Zeitraum gültig war, der noch nicht abgelaufen ist. Daher hätten Sie vielleicht erst einmal genauer lesen sollen, welche Bedingungen für den "Reisegutschein" galten, BEVOR Sie diesen wegwarfen. Sollte meine Vermutung stimmen, dann haben Sie quasi bares Geld in die Altpapiertonne geworfen und dürfen sich somit nicht wundern, dass man Ihnen diesen grob fahrlässig herbeigeführten Verlust nicht einfach so ersetzt. Dass man Ihnen Ihre Anreisekosten in der Rehaklink ersetzen wird, obwohl sie bereits einen Gutschein für eine kostenlose Anreise erhalten haben, darf bezweifelt werden.....
Kleinam 17.01.2017 | 07:25
Guten Morgen, vielleicht könnte mir hier noch einmal jemand von der DRV antworten. Telefonisch wurde mir gesagt, dass ich nun in Vorkasse gehen soll und in der Klinik bekomme ich das Geld wieder. Ist dies so? Mir wurde ebenfalls gesagt, dass dieses Problem öfter vorkommt. Ich habe mich nun auf das Merkblatt verlassen. Sicherlich hätte ich die anderen Unterlagen erst entsorgen sollen, nachdem ich neue erhalten habe. Ich bin aber von einem aktuellen Merkblatt ausgegangen und da der Begriff "neuer Reisegutschein" auch noch in Fettdruck in dem Merkblatt steht, habe ich mir wirklich nichts weiter dabei gedacht. Mir nun grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen finde ich schwierig. Man darf auch nicht vergessen, dass Menschen, die eine Reha machen müssen oder wollen, sich in schwierigen (Lebens)Situationen oder teilweise auch in Krisensituationen befinden. Da sollte man das Verfahren schon eindeutiger machen. Vielleicht meldet sich noch einmal jemand von der DRV und kann vielleicht Hilfestellung geben? Danke!
Kleinam 17.01.2017 | 07:25
Guten Morgen, vielleicht könnte mir hier noch einmal jemand von der DRV antworten. Telefonisch wurde mir gesagt, dass ich nun in Vorkasse gehen soll und in der Klinik bekomme ich das Geld wieder. Ist dies so? Mir wurde ebenfalls gesagt, dass dieses Problem öfter vorkommt. Ich habe mich nun auf das Merkblatt verlassen. Sicherlich hätte ich die anderen Unterlagen erst entsorgen sollen, nachdem ich neue erhalten habe. Ich bin aber von einem aktuellen Merkblatt ausgegangen und da der Begriff "neuer Reisegutschein" auch noch in Fettdruck in dem Merkblatt steht, habe ich mir wirklich nichts weiter dabei gedacht. Mir nun grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen finde ich schwierig. Man darf auch nicht vergessen, dass Menschen, die eine Reha machen müssen oder wollen, sich in schwierigen (Lebens)Situationen oder teilweise auch in Krisensituationen befinden. Da sollte man das Verfahren schon eindeutiger machen. Vielleicht meldet sich noch einmal jemand von der DRV und kann vielleicht Hilfestellung geben? Danke!
Kleinam 17.01.2017 | 07:37
Sorry für das Doppelposting. Mir wäre es wichtig, eine belastbare Aussage der DRV zu bekommen. Wenn ich die Fahrt nun wirklich selbst bezahlen muss - was ich leider immer noch nicht einsehen kann - könnte ich jetzt zum Sparpreis was buchen. Wenn ich mich an das Merkblatt halte muss ich, eine Normalfahrkarte buchen, die aktuell das dreifache kostet.
=//= am 17.01.2017 | 10:08
Sie müssen keine "Normalfahrkarte" kaufen, sondern Sie dürfen einfach nur 2. Klasse buchen. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine billigere Fahrkarte kaufen können, dann tun Sie das. Sie bekommen die Kosten von der Klinik oder der DRV erstattet, denn der 1. Reisegutschein wurde ja nicht benutzt. Anders wäre es, wenn Sie damals bereits eine Fahrkarte gekauft hätten. Diese wäre dann verfallen und Sie bekämen keine Kosten erstattet. Dass Sie jetzt in Vorkasse treten müssen, ist leider Ihr eigenes "Verschulden".
Kleinam 24.01.2017 | 07:22
Guten Morgen, merkwürdiger Weise habe ich gestern wie von Zauberhand von der DRV einen Reisegutschein erhalten. Nun habe ich aber bereits in der vergangenen Woche das Zugticket für die Hinfahrt gekauft und auch mit Hermes schon abgestimmt. Das habe ich ja auch telefonische Nachfrage bei der DRV so gesagt bekommen. Ich hoffe, dass es nun trotzdem klappt, dass ich die Fahrtkosten erstattet bekommen. Werde den neuen Reiseschein mitnehmen, da ich ja auch für die Rückfahrt noch ein Ticket besorgen muss. Bin sehr gespannt, leider ist alles ziemlich quer gelaufen..... :-(
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