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Reisekosten vor berufl.Reha

von fischer116.12.2007 | 18:04
1078 Ansichten
2 Antworten

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Habe eine LTA bewilligt bekommen und auch die berufl. Ausrichtung ist geklärt. Zwei Einrichtungen bieten die Ausbildung in diesem Berufsfeld an - eine in Süd - eine in Norddeutschland. 1. Ich wohne in Stuttgart und da ich sowieso plane, nach Norddeutschland zu ziehen, möchte ich mir eben diese Schule dort ansehen. Habe ich einen Anspruch oder zumindest die Möglichkeit, dafür Reisekosten zu bekommen? 2.Wenn ich die Schule in Nordd. wähle, muss ich dann, um sie von der DRV bewilligt zu bekommen, unbedingt vorher nach Norden ziehen? 3.Ich habe diese LTA über den " Umweg" einer Klage vor dem Sozialgericht erstritten. Nun habe ich das sichere Gefühl, dass dies meinem damaligen und jetzigen Sachbearbeiter nicht gefallen hat. Eigentlich sollte ich jetzt angemessen unterstützt und beraten werden - muss ihm aber alles aus der Nase ziehen und erfahre oft erst nach vielen Nachfragen, wie was funktioniert, welche Anträge ich stellen sollte, kann usw. Wie kann ich mich im Notfall wo beschweren, bzw. einen anderen Sachbearbeiter bekommen? Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch wenn Ihnen im Klageverfahren eine LTA in Aussicht gestellt wurde, so entscheidet letztlich der für Sie zuständige Träger (nach pflichtgemäßem Ermessen) über Dauer und Ort der Leistung.

Daran gekoppelt ist letztlich auch die Möglichkeit, sich Reisekosten erstatten zu lassen.

Weil natürlich darin auch der Rehafachberater miteingebunden ist, wäre es aus Ihrer Sicht von Vorteil mit diesem das Gespräch zu suchen.

Ein anonymes Onlien Forum stößt hier an Grenzen.

MfG

1 Antworten

???am 16.12.2007 | 18:44
Das größte Problem scheint bei Ihnen Punkt 3 zu sein. Richten Sie einfach ein formloses Schreiben an die DRV und bitten Sie um einen anderen Reha-Fachberater. Dabei können Sie durchaus argumentieren, dass Ihr derzeitiger Ansprechpartner Ihnen voreingenommen erscheint. Zur Ausbildung selbst müssen Sie wissen, dass sie normalerweise in der wohnortnäheren Einrichtung bewilligt wird. Wenn Sie also aus privaten Gründen (bei Ihnen der gewünschte Umzug) woanders die Ausbildung absolvieren wollen, können keine Reisekosten zur Besichtigung der Schule gezahlt werden. Der Umzug selbst kann sicher auch erst während der Maßnahme erfolgen. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass maximal die Fahrtkosten (und ggf. Unterbringungskosten) gezahlt werden, die bei einer Ausbildung an der Einrichtung in S-Deutschland anfallen würden. Das müssten Sie aber mit dem Reha-Fachberater besprechen.
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