Reisekostenerstattung bei Teilhabe am Arbeitsleben reicht nicht

von
Gärtnerin

Hallo,wer hat ähnliche Erfahrung und kann Tipps geben???
Ausbildung(Teilhabe am Arbeitsleben) wurde für 18 Monate als Pendler bewilligt, und hat gerade begonnen.
Ich fahre täglich 180 km (will/muß ich auch wegen Kind und Familie).
Im Bescheid ist die Kostenerstattung bei KFZ- Nutzung mit 0,20 € je Kilometer angegeben. Als Höchstbetrag 13,45€ pro Tag bzw. 269 € pro Monat. - in Anlehnung an § 111 SGB 3.
Der Höchstbetrag deckt natürlich nicht annährend meine Ausgaben. Ich rechne mit min. 700 € an mtl. Ausgaben.
Wie kann ich mehr Fahrtkostenzuschuss erhalten? Den § 111 finde ich auch recht schwammig. Einerseits wird von feststehenden Höchsbeträgen gesprochen andererseits "nur" von Orientierungshilfen.
Ich bin auf eine Antwort schon sehr gespannt ;-)

von
Schwabe

mir gebbet nix

von
???

Meines Wissens werden die Fahrtkosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz erstattet. Die Höchstsätze sind fix und nicht verhandelbar. Eine Ausnahme könnte ich mir höchstens vorstellen, wenn der Leistungsträger (bei Ihnen evtl. die AfA?) auf dem Pendeln besteht (aus welchem Grund auch immer). Da Sie aber aus privaten Gründen Pendeln wollen, werden Sie das wohl auch aus Ihrer privaten Tasche zahlen müssen.

Experten-Antwort

Kosten für Pendelfahrten mit dem Kfz bei ganztägig ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen werden, der bei unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung zumutbarer auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre. Hierbei gilt zum einen der Höchstbetrag in Höhe von 13,45 Euro täglich und zum anderen 269,00 Euro als monatlicher Höchstbetrag.

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