Vom Grundsatz her werden Fahrkosten erstattet, die Ihnen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt werden. Bei der Benutzung eines PKW gibt es die entsprechend vorgegebenen Beträge entsprechend der Entfernung. Welche Fahrstrecke jedoch in Ihrem Fall zugrunde zu legen ist, würde ich jedoch mit Ihrem Kostenträger im Vorfeld abklären und eine vorherige Genehmigung einholen.