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Relation nachgezahlte Beiträge zum Durchschnittseinkommen von heute

von nachzahler23.06.2009 | 22:05
877 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe von der Rentenversicherung eine Auskunft über die Auswirkungen einer Nachzahlung für 12 Monate Ausbildungszeiten erhalten. Dabei fiel auf, dass bei der Berechnung der Rentenpunkte für den nachgezahlten Zeitraum die nachgezahlten Beiträge (Jahr 1984) durch das Durchschnittsjahreseinkommen des Jahres 2008 dividiert wurden. Dadurch ergibt sich für den Zeitraum der Nachzahlung eine drastisch schlechtere Bewertung, als wenn im damaligen Jahr 1984 ein entsprechendes Einkommen erzielt worden wäre. Mit welcher Begründung wird nicht das Durchschnittseinkommen des Jahres 1984 zugrunde gelegt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 209 Abs. 2 SGB VI sind die Berechnungsgrundlagen zum Zeitpunkt der Nachzahlung zu Grunde zu legen.

2 Antworten

Stefanam 23.06.2009 | 23:34
Steht so im Gesetz und ist nebenbei auch ncoh total gerecht.
No Nameam 24.06.2009 | 08:23
Lieber Nachzahler, wenn Sie in die Bäckerei gehen, kaufen ein Brötchen und die Verkäuferin sagt Ihnen dann : Das macht dann 35 Cent! Sagen sie dann auch, aber 1984 kostete ein Brötchen doch nur 20 Pfennig! ???? Sicher nicht,oder??
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