Hallo eduardo2020,
zu Frage 1:
Aus Ihren Angaben kann ich nicht herauslesen, ob das Anerkennungsjahr bereits als Beitragszeit im Versicherungskonto Ihrer Frau gespeichert ist oder ob die Zeit im Versicherungskonto zwar vorhanden, aber nicht als berufliche Ausbildung gekennzeichnet ist.
So oder so ist das Anerkennungsjahr voraussichtlich für die Rentenhöhe relevant.
zu Frage 2:
Diese Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden, die Rentenberechnung ist ein weites Feld... zur Nachweisfrage: Sie könnten auch bei der Krankenkasse, bei der Ihre Frau zur Zeit des Anerkennungsjahres versichert war, mal nachfragen, eventuell liegen dort noch Unterlagen vor.
zu Frage 3:
Die Zeit des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung durch die LAK führt nicht zu einer rentenrechtlichen Zeit in der Deutschen Rentenversicherung.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung