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Rengtenniveau.

von Schiko.,02.10.2007 | 20:06
1532 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe gerne unter nachrichten den beitrag renten- niveau: Was die rente heute und in zukunft leistet, gelesen. Schade natürlich, es ist nicht nachvollziehbar wie man für das jahr 2006 auf 52,2% nettorenten- niveau kommt. Nicht bös gemeint, hier haben die experten noch eine bringschuld. Habe schon einmal n achgerechnet und in einem beispiel um klärung von abweichungen zu meiner ausrechnung reklamiert. Die antwort war- hatte dafür auch verständnis- der zuständige experte ist gerade nicht im zimmer, er wird aber stellung nehmen, geschah bisher nicht. Bitte herzlich , dies jetzt nachzuholen. Gehe davon aus: 29.304 durchschnittsverdienst 2006 eines eckrentners, monatlich 2.442. Insgesamt ohne steuer 21,65 % abgezogen( 6.90 % + 0,.90 + 0.85 + 3,25 + 9,75) sie wissen was gemeint ist, verbleiben euro 1.913,31 netto einkommen. Bei 26,13 rentenwert x 45 jahre sind es 1.175,85 bruttorente ./. 6,90% * 0,90 %* 1,70%*. ( 9,50%) verbleiben mit 111,71 abzug 1.064.14 nettoarbeits- entgelt. Folglich: 1.064,14 : 1.913,31 = 55,62, statt 52,2%. Wie erklärt sich die differenz??? Mir ist auch bekannt, dies ist ein rechenwert,hat also mit der persönlichen rente des einzelnen nichts zu tut. Danke für ihre bemühungen. Mit freundlichen Grüßen.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vor Ende des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres ist für eine Altersvollrente die Hinzuverdienstgrenze von derzeit monatlich 350,00 Euro brutto einzuhalten. Wird diese Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann die Rente stattdessen als Teilrente in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel geleistet werden. Wird die Hinzuverdienstgrenze für die Teilrente von einem Drittel überschritten, besteht kein Rentenanspruch.

Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung (400€) ist hier also ohne Bedeutung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Beim Nettorentenniveau vor Steuern handelt es sich um den Verhältniswert aus der für Rentner verfügbaren Rente und dem verfügbaren durchschnittlichen Netto-entgelt eines Arbeitnehmers.

Bei der Berechnung des verfügbaren durch-schnittlichen Nettoentgelts eines Arbeitnehmers ist die Nettoquote aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (= Verhältniswert der Nettolöhne- und gehälter sowie der Bruttolöhne- und gehälter) erhöht um die Lohnsteuerquote maßgebend.

Den konkreten Wert kann ich Ihnen leider nicht sagen, da mir die Werte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Jahres 2006 nicht vorliegen.

Es ist also nicht -wie von Ihnen angenommen- vom Durchschnittsverdienst eines Eckrentners auszugehen

13 Antworten

wipetam 03.10.2007 | 11:38
Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Herbert Rische, soll bitte seine Bedenken nicht nur in dem Internet veröffentlichen, sondern die Politiker/innen und besonders aber die gewählten Vertreter der Versicherten darüber informieren, damit man von denen auch einmal etwas hört.
rentenüberprüferam 03.10.2007 | 12:50
Schiko, Du hast offensichtlich überlesen, das der RV Beitragssatz, bei Dir für 2006 9,75%, nicht mit einzubeziehen ist, da er ja bei der Rente auch nicht mit enthalten ist. Du kommtst dann zwar immer noch nicht exakt auf die 52,2%, aber auch nicht mehr auf 55,62. Meint lotscher
Schiko.,am 03.10.2007 | 12:44
Sie glauben doch nicht wirklich, dass die ver- treter der versicherten , auch nur in irgend einer form die rente beinflussen können. Für immer weniger beitragszahler, weil arbeitslo- sigkeit und kinderarmut, kann dieser personen- kreis wirklich nichts unternehmen. Auch der regierung trifft keine schuld, wenn viele paare ein leben ohne kinder bequemer finden. Auch für längeres leben, somit längere bezugsdauer der rente können die politiker nichts, höchstens die mediziner. Bin sicher, was rische sagt ist zu mindest den sozial- politikern längst bekannt. Schade aber, dass sie zur ausrechnung des renten- niveau nicht stellung nehmen. Genau dieses thema passt ja zum heutigen tag besonders. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 03.10.2007 | 13:19
Lieber Schiko, was helfen viele Kinder, wenn nicht die entsprechenden SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisse für diese da sind, wenn sie herangewachsen sind? Noch immer leisten sich Politik und Wirtschaft, über 45-jährige vom Arbeitsmarkt zu verdrängen. Im Senegal hat es genug Kinder. Das dortige Rentensystem müsste ja bombig funktionieren? Ich glaube, in dieser Republik ist etwas mehr faul, als nur das Problem fehlende Kinder. Das Rechnen ist müssig. Onkel Rische kann noch so sehr weinen, des weitere Absinken wird er damit nicht verhindern können. Grundsicherung für Alle! Übrigens- in nicht allzu langer Zeit auch für Bestandsrentner.
Rudolph IIam 03.10.2007 | 16:16
Liebe Forumsteilnehmer, ich bitte um Ihre Meinungen und Informationen zu folgendem Sachverhalt: Nach Altersteilzeitende möchte ich, da 50 proz. schwerbeschädigt, mit 63 J. kürzungsfrei in Rente gehen. Ich werde also keine Erwerbsminderungsrente erhalten, sondern Altersrente nach Altersteilzeit. Nun die Frage. Sofern ich kann, will ich noch etwas arbeiten, da sich meine persönlichen Verhältnise wider Erwarten geändert haben. Zum Einen, weil die Rente knapp ausfällt, zum Andern möchte ich dem Altwerden entgegenwirken. Was darf ich dann dazuverdienen, ohne Rentenabzüge hinnehmen zu müssen. Danke vorab.
Rudolph IIam 03.10.2007 | 16:00
Liebe Forumsteilnehmer, ich bitte um Ihre Meinungen und Informationen zu folgendem Sachverhalt: Nach Altersteilzeitende möchte ich, da 50 proz. schwerbeschädigt, mit 63 J. kürzungsfrei in Rente gehen. Ich werde also keine Erwerbsminderungsrente erhalten, sondern Altersrente nach Altersteilzeit. Nun die Frage. Sofern ich kann, will ich noch etwas arbeiten, da sich meine persönlichen Verhältnise wider Erwarten geändert haben. Zum Einen, weil die Rente knapp ausfällt, zum Andern möchte ich dem Altwerden entgegenwirken. Was darf ich dann dazuverdienen, ohne Rentenabzüge hinnehmen zu müssen. Danke vorab.
wipetam 03.10.2007 | 18:34
"Schiko" behauptet am 03.10.2007 12:44: ..."Sie glauben doch nicht wirklich, dass die Vertreter der Versicherten, auch nur in irgend einer Form die Rente beeinflussen können."... Diese Behauptung ist nicht nur falsch, sondern ganz einfach ein "Hammer". Frau/Herr "Schiko" Fragen Sie bitte zuerst den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, wofür die Vertreter der Versicherten denn eigentlich gewählt werden? bevor Sie eine derartige Behauptung loslassen.
Schiko.am 03.10.2007 | 17:50
Danke lothar, du hast wenigstens sachbezogen ge- antwortet. Überlesen habe ich nichts, gewusst habe ich es doch nicht. Gestehe, komme auch jetzt mit den 9,75 nicht mit. Da musst du für mich schon rechnen, wenn ich es verstehen soll. Berücksichtige ich 9.75 % - 238,10 €. nicht, erhöhen sich ja 1,913,31 auf €. 2.151,41, ergo: 1064,14 : 2.151,41 = 49,46% rentenniveau( rentgenniveau) dies verkehrt sich ja ins gegenteil . oder? Alle anderen einträge passen nicht zum ursprungs- thema. Vielleicht können wir dies auch telefonisch klären, damit nicht wieder 20/30 einträge kommen. Könnt ja auch sein, ein experte ist mir morgen rech- nerisch behilflich. Es grüsst Dich für heute Schiko.
Maureram 03.10.2007 | 18:57
Der Schiko hat sorgen. Eine echte Berreicherung hier. Einheitliche Grüsse Maurer
Geriam 03.10.2007 | 19:32
Hallo Herr/Frau Wipet, bis jetzt werden Rentenkürzungen immer noch von der Regierung und vom Parlament beschlossen und NICHT von den gewählten Vertretern. mfg
R t Bam 04.10.2007 | 07:08
Guten Morgen, Klasse!Eigentlich wollte Herr Schiko hier kein Wort mehr verlieren und nun gibt er hier ein Wort nach dem Anderen,weil er nicht so ganz einsehen will,dass er mal nicht der Gutmenschbänker ist.Schön,dass sich die Ikonen des Forums auch mal uneinig sind.
RE: RE:am 04.10.2007 | 07:11
Ja mei am Feiertage a Schoppen Roten Was issscho dabei
Schiko.,am 04.10.2007 | 14:54
Danke für ihre antwort. Ist mir schon klar, dass der durch- schnittsverdienst des eckrentners 2006 nicht maßgebend für die nennung des nettorentenniveau sein kann. Musste ja für ein rechenbeispiel zahlen aufführen. Deshalb habe ich den monatlichen durchschnitt ( 29.302 : 12) von euro 2.448 minus........ herangezogen. Und für 45 jahre je 1 EP. = 45 EP. x 26,13 euro 1.175,85 rente minus kranken/pflegeversicherung herangezogen. Werde durch kontaktaufnahme mit der deutschen renten- versicherung und dem arbeitsministerium , berlin versuchen näheres zu erfahren. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.
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