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Rentabilität

von sonnenschein22.01.2008 | 19:19
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Kann mir jemand sagen, ob es eine Formel gibt, mit der man ausrechnen kann, nach wie vielen Jahren es unrentabel wird, wenn man mit 60 Jahren die Frauenrente mit 18% Abschlag nimmt, demgegenüber die volle Rente mit 65 Jahren?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Rechenexempel von "Rentenüberprüfer" ist dem Grunde nach richtig. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die hierbei nicht berücksichtigt werden können: z. B. Kaufkraftverlust, künftige Rentenanpassungen, das zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr erzielte Einkommen (z. B. aus Beschäftigung)...

Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass insbesondere bei bestehender Beschäftigung für die Zeit vom 60. bis 65. Lebensjahr weitere Beitragszeiten hinzukommen, die die Rente ab dem 65. Lebensjahr erhöhen werden!

Desweiteren sollten nicht nur "Rentabilitätsüberlegungen" angestellt werden. Wichtiger erscheint die individuelle Lebensplanung: Reicht mir die Rente ab dem 60. Lebensjahr für den "Lebensabend" aus? Wie sieht dann meine finanzielle Gesamtsituation aus (Schulden, Miete, andere Einkünfte usw.)? Wie ist mein Gesundheitszustand? Wie sieht meine Arbeitsplatzzufriedenheit aus?

11 Antworten

Rentenüberprüferam 22.01.2008 | 22:20
Mit einem Algorithmus zur Ermittlung kann ich nicht dienen, dafür fehlen mir evtl. die nötigen Kenntnisse, mit einer Errechnung aber kann ich aufwarten. Richtiger wäre wohl zu Fragen, nach wieiviel Jahren es rentabel wird, wenn ich anstatt mit 60 und Minderung, mit 65 ohne Minderung gegangen wäre. Um aber überhaupt zu einer Aussage zu gelangen sind Annahmen zu treffen. Annahmen: - keine Rentenwertänderung - Rentenbeginn mit 60, im Mon. 07-2007 - Sollgröße das 65. Lbj. - Minderung 18,0 %, = 8,1000 (EP) - 45,0000 (EP) vor Minderung, - Rentenwert West 26,27€ - Rentenhöhe vor Minderung ..45,0000 * 26,27 = 1.182,15€ - Rentenhöhe durch Minderung ..36,9000 * 26,27 = ..969,36€ - Rentenverlust wegen Minderung ....8,1000 * 26,27 = ..212,79€. Zwischen dem 60 bis 65. Lbj. beziehen Sie für 60 Mon. die geminderte Rente ..60 * 969,36 = ....58.161,60€ Nach Division der Summe der bereits erhaltenen geminderten Rente durch die Größe der monatlichen Kürzung (212,79€) erhalten Sie die Anzahl Monate, die Sie benötigen, um ab dem 65. Lebensjahr mit ungekürzter Rente den Ausgleich herzustellen. ..58.161,60€ / 212,79€ = 273 Mon. Erst ab dem 274. Monat nach Vollendung des 65. Lbj. würde sich der spätere Rentenbeginn auszahlen, hier die 60 Monate, sich rentieren. Schlussfolgerung muss selbst gezogen werden. Auch wenn Rentenwertsteigerungen vorhanden sind, unter 265 Mon. kommen sie nicht.
no nameam 23.01.2008 | 07:07
Ein schönes Rechenbeispiel, perfekt :-) Habe ich richtig gerechnet, wenn ich rausbekommen habe, dass ein Verlust (ohne Rentenanpassungen) erst kurz vor dem 88. Lebensjahr eintritt?
speziam 23.01.2008 | 09:30
Danke dem Rentenüberprüfer, dessen Fakten letztendlich vom Experten bestätigt werden. Die weiteren Ausführungen des E. sind wirklich lau.
Rentenüberprüferam 23.01.2008 | 09:36
User no-name, Ihre Feststellung hinsichtlich Alter bei Eintritt der Rentabilität ist zutreffend. 273 Mon. / 12 = 22 Ja + 9 Mon. Da ab Vollendung des 65 Lbj. der Rentabilitätszeitraum erst beginnt ergibt sich das Lebensalter bei Eintritt der Rentabilität aus 65 Ja. + 22 Ja. = 87. Jahre + 9 Mon. Ab diesem Zeitpunkt würde sich ein Verzicht auf die ungekürzte Rente erst rechnerisch lohnen.
Sonnenscheinam 23.01.2008 | 09:42
Hallo Rentenprüfer und andere, wusste ich doch, dass ich hier eine kompetente Auskunft bekomme. Das muss ich mir alles mal mit meinen Zahlen durchrechnen. Ich denke aber, dass ich dieses Jahr die Frauenrente mit 60 Jahren in Anspruch nehme. Berufstätig bin ich nicht mehr, und mit dem, was ich bekomme, es reicht. Ganz lieben Dank
Rentenüberprüferam 23.01.2008 | 09:54
Nennen Sie doch einfach mal den ungekürzten Betrag (EP) im Monat Rentenbeginn und die Monatszahl, die Sie evtl. vor dem 65. Lbj. gehen wollen. Ich stelle das Ergebnis dann hier dar, Sie können es mit der eigenen Berechnung vergleichen, ist ein Angebot.
Wolfgangam 23.01.2008 | 12:26
(100/0,3) - x vereinfacht: 333,33 - x x ist die Anzahl der vorgezogenen Monate
Sonnenscheinam 23.01.2008 | 13:15
Echt prima, ich habe es kapiert. Also freue ich mich auf meine Rente ab diesem Jahr im September. Danke an alle.
Rentenüberprüferam 23.01.2008 | 14:39
User Wolfgang, die Verallgemeinerung funktioniert hier am vorgegeben Beispiel. Wenn ich aber die Rentabilität nur für 2 Monate ermitteln will, weil ich mit 64 Jahren + 10 Monaten gehe, 2 Monate früher als 65, hätte ich als Ausgangsgröße 333,33 - 2 = gerundet 331 Mon., was hinten und vorne nicht stimmt. Wenn ich dann aber die Größe (100/0,3) auch erst immer ändern müsste, wäre es kein allgemeingültiger Algorithmus.
Rentenüberprüferam 24.01.2008 | 00:23
Mich hat zunächst verblüfft, das ein späterer Rentenbeginn mit weniger Minderungen in Bezug auf die Rente ohne Minderung, hier ab 65, zu mehr Monaten Ausgleich führt, um den Ausgleich herzustellen. Habe ohne zu rechnen deswegen den Ansatz in Zweifel gezogen. Korrigiere mich aber gern, habe es mit mehreren anderen Werten neu gerechnet, der Ansatz ist als Algorithmus anzusehen. Gebe deswegen den Dank an mich für eine beispielhafte Lösung zur Rentabilität, auf etwas umständliche Art und Weise gerechnet, gern an Sie weiter, für die unkomplizierte Ermittlung.
Wolfgangam 23.01.2008 | 21:48
Es gilt immer, die einzige maßgebende Größe ist der Abschlag von 0,3 % pro Monat. Weder die Höhe der Rente ist von Bedeutung, noch wann sie beginnt, wann sie später mit einem höheren Betrag erwartet wird. Beispiel: 1000 EUR als ungekürzte Rente. Der Rentenbeginn wird 2 Monate vorgezogen = 0,6 % Abschlag. 1000 - 0,6 % (= 6 EUR) = 994. 2 Monate 994 nicht erhalten = 1988. Dafür bekommen man 2 Monate später 6 EUR mehr auf Dauer, also 1988 Rentenverzicht / 6 EUR = 331,33 Mo. Die Formel geht auf: 333,33 - 2 (Monate) = 331,33. Ein Beispiel wo es nicht passt bitte ...es ist gleich, ob der Rentenbeginn von 60 und 2 Mo auf 60 vorgezogen wird oder von 65 auf 64 und 10 Monaten. Eine etwaige steigende Rente durch mögliche weitere rentenerhöhende Versicherungszeiten kann hier nicht mit eingerechnet werden. Die Ausgangsfrage war, wann hab ich den Verzicht wieder raus. Da mir die Zahl 273 seit Jahren bekannt vorkommt und auch steigend, bei geringerem Abschlag (ja, auch meine Kunden - Versicherungsamt - zögern machmal, wegen des hohen Abschlags bei null Einkommen den Rentenbeginn zu verschieben und erschrecken dann heftig, wenn sie die 'Rentabilität' sehen und dann eigentlich schon in der Kiste liegen... ;-) hat es mich auch nur eine Std Nachdenken und 3 Schmierzettel gekostet - mein Dienstherr wird es mir nachsehen, wenn ich das künftig durch verkürzte Berechnung reinarbeite *g
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