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Rente

von Christel06.11.2008 | 11:26
1129 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin am 19.02.1948 geboren. Muss ich jetzt zwei Monate länder arbeiten oder kann ich am 01.03.2013 ungekürzt die Rente in Anspruch nehmen? Gilt hier der sog. Vertrauensschutz? Mit Gruss Christel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, kann die Regelaltersrente ohne Vertrauensschutz erst mit 65 Jahren und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.

4 Antworten

Rosannaam 06.11.2008 | 11:29
Hallo Christel, wenn Sie Vertrauensschutz genießen ( = Altersteilzeit-Vereinbarung VOR dem 01.01.2007 geschlossen! ) können Sie mit 65 die Regelaltersrente beziehen. Also Rentenbeginn 01.03.2013. Trifft dies NICHT zu, Sie haben aber 45 Jahre PFLICHT-Beiträge entrichtet, können Sie mit 65 (also auch ab 03/2013) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte OHNE Abschlag beanspruchen. MfG Rosanna.
Und...am 06.11.2008 | 11:43
Und wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen (15 Jahre Beiträge insgesamt und mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40 Lebensjahr) erfüllt haben, können Sie auch über diese Altersrente ab 65 ohne Abschläge, vorher mit Abschlägen in Rente gehen...
Schiko.am 06.11.2008 | 12:53
Sehr gut. MfG.
Vorsichtam 06.11.2008 | 13:41
Wenn Sie also die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen (siehe Beitrag von "Und...") dann weiter mit 65 OHNE ABSCHLÄGE. Und dann braucht sie der Vertrauenschutz oder die 45 Jahre nicht zu interessieren! MfG
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