Zu Frage 1:
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss gemeldet werden. Der Hinzuverdienst wirkt sich jedoch erst auf die Rentenhöhe aus, wenn 6300,- Euro pro Jahr überschritten werden
Zu Frage 2:
Die Änderung der Lebensumstände hat keine Auswirkung auf den Anspruch der Rente wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie jedoch zusätzlich zur EM-Rente auch einen Anspruch auf Grundsicherung haben, kann sich dieser Anspruch vermindern/wegfallen.