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Experten-Antwort

Rente 100% Erwerbsminderung, unbefristet, Minijob,, Lebens-/Ehw

von Monja22.09.2019 | 03:58
80 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe drei Fragen an die Experten und bitte um Hilfe bei der Suche nach Antworten. Im Voraus schon Mal ein liebes Danke. Zu mir: Beziehe Rente, unbefristet, 100% Erwerbsminderung. Mein Minijob: Beschäftigt seit 01.10.2018, also seit 1 Jahr. 5x wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung Bäckerei-Verkäuferin. Stundenlohn 9,19 €. Frage 1: Hätte ich diese Tätigkeit der Rentenversicherung melden müssen? Wenn ja, hat es Folgen für mich, da ich es jetzt erst melde? Frage 2: Mein Freund möchte gerne, dass wir zusammenziehen und ggf. heiraten. Wenn ich mit einem Partner zusammen wohne, wird dann die EM-Rente gekürzt? Und wie verhält es sich im Falle einer Ehe? Oder wenn meine arbeitende Tochter wieder bei mir einziehen würde? Liebe Grüße, Monja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu Frage 1:

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss gemeldet werden. Der Hinzuverdienst wirkt sich jedoch erst auf die Rentenhöhe aus, wenn 6300,- Euro pro Jahr überschritten werden

Zu Frage 2:

Die Änderung der Lebensumstände hat keine Auswirkung auf den Anspruch der Rente wegen Erwerbsminderung. Sollten Sie jedoch zusätzlich zur EM-Rente auch einen Anspruch auf Grundsicherung haben, kann sich dieser Anspruch vermindern/wegfallen.

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14 Antworten

k-o-ram 22.09.2019 | 06:08
Ja und das steht auch so im Rentenbescheid das jede Tätigkeit zu melden ist. Bei dem Umfang sollte es aber keine Auswirkung haben. Nein, da passiert gar nichts. Muss auch nicht gemeldet werden, hat nichts mit der EM-Rente zu tun. H.
Schorscham 22.09.2019 | 12:00
Das ist davon abhängig, ob Ihre Nebentätigkeit mit den dokumentierten Feststellungen in Ihrer Rentenakte vereinbar ist. Wenn beispielsweise ein (angeblich) beinamputierter EM-Rentner 5 mal wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung für einen Dachdecker machen sollte, würden bei der DRV natürlich sofort die Alarmglocken schrillen.... MfG
k-o-ram 22.09.2019 | 12:18
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Beschäftigt seit 01.10.2018, also seit 1 Jahr. 5x wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung Bäckerei-Verkäuferin. Stundenlohn 9,19 €. Hätte ich diese Tätigkeit der Rentenversicherung melden müssen? Wenn ja, hat es Folgen für mich, da ich es jetzt erst melde?
Das ist davon abhängig, ob Ihre Nebentätigkeit mit den dokumentierten Feststellungen in Ihrer Rentenakte vereinbar ist. Wenn beispielsweise ein (angeblich) beinamputierter EM-Rentner 5 mal wöchentlich täglich 1 Stunde Pausenvertretung für einen Dachdecker machen sollte, würden bei der DRV natürlich sofort die Alarmglocken schrillen.... MfG
Immer diese "Schwarzmalerei". Was müsste denn für eine "dokumentierte Feststellung" vorhanden sein, welches die täglich einstündige Pausenvertretung in einer Bäckerei verhindern sollte?
Realistam 22.09.2019 | 15:24
Zitat von Realistin anzeigenausblenden
Nein, bei solchen Beispielen hat man nun wirklich keinerlei Fragen mehr ;-) H.
Das sind durchaus realistische Beispiele. Und da kein Außenstehender weder das positive noch das negative Leistungsbild der Fragestellerin kennt, sind Aussagen wie: "Bei dem Umfang sollte es aber keine Auswirkung haben" etwas gewagt.
Absolut! Insbesondere bei dem etc., etc. ist extremste Vorsicht geboten. Man, man, man, eine erwerbsgeminderte Person ist noch fähig zu leben ;-) Überlast doch einfach der RV die Einschätzung, die sind definitiv näher am Leben als ihr es seid :-)
Jaam 22.09.2019 | 15:35
...eine erwerbsgeminderte Person ist noch fähig zu leben ;-) Überlast doch einfach der RV die Einschätzung, die sind definitiv näher am Leben als ihr es seid :-)
Hat hier irgendjemand etwas anderes behauptet?
Ja! Sie unrealistische Realistin
Realistinam 22.09.2019 | 15:15
Beispielsweise eine Mehlallergie, fehlendes Standvermögen, außergewöhnliche Schwerhörigkeit, Blindheit, etc., etc.... Noch Fragen? MfG
Nein, bei solchen Beispielen hat man nun wirklich keinerlei Fragen mehr ;-) H.
Das sind durchaus realistische Beispiele. Und da kein Außenstehender weder das positive noch das negative Leistungsbild der Fragestellerin kennt, sind Aussagen wie: "Bei dem Umfang sollte es aber keine Auswirkung haben" etwas gewagt.
TWAOam 22.09.2019 | 15:47
Es gibt Leute, die nur aus dem Grund in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie, wenn sie davorsitzen, so lange den Kopf schütteln, bis eines hineinfällt. (Friedrich Hebbel)
W°lfgangam 22.09.2019 | 20:16
Hallo Monja, zum Thema EM + Arbeit + Hinzuverdienst ist hier schon alles gesagt, lesen Sie bis zum Ende und folgen Sie dann den Links zu den anderen Forenbeiträgen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w. PS: >Wenn ich mit einem Partner zusammen wohne, wird dann die EM-Rente gekürzt? Und wie verhält es sich im Falle einer Ehe? Oder wenn meine arbeitende Tochter wieder bei mir einziehen würde? Haben Sie aufmerksam Ihren Rentenbescheid gelesen, dazu irgendwelche/einschränkenden Hinweise gefunden? ;-) Natürlich nicht, es gibt keine. Wenn es um 'Harz4' geht, sieht das anders aus, was wann wo im Familienverbund/Bedarfsgemeinschaft anzurechnen ist - Ihre Rente wird Ihnen trotzdem in voller Höhe weitergezahlt.
Monjaam 23.09.2019 | 14:25
Vielen Dank für die Antwort(en). Ich hatte früher nach der Scheidung Mal die Situation, dass ich kurzzeitig Sozialhilfe beziehen musste, und deshalb war ich hier nun auch verunsichert, wie es sich verhält, wenn ein Vollverdiener einzieht oder ich heirate, da ich ja niemandem auf der Tasche liegen möchte. Was die Gründe meiner Rente angeht, das ist meine Fibromyalgie, besonders die psychischen Auswirkungen der Krankheit belasten mich sehr, weshalb ich auch regelmäßig in Therapie und Ergotherapie bin. Meinem Arbeitgeber ist klar, daß ich keineswegs eine größere Schicht machen könnte.
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