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Rente

von Enttäuschter07.03.2010 | 15:30
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen Wie sollte mann auf diesen Fall reagieren? Zur Sache: AU seit 04.09,Reha von der KK 09.09 gestellt,AR für schwerbehinderte 01.10 beantragt zum 04.10(Beginn der AR),Rentenbescheid von der DRV am 20.02 bekommen, so weit so gut. Am 01.03.10 wieder ein Brief von der DRV mit der Auforderung das eine ärztliche Untersuchung erforderlich sei um ein Antrag auf EM festzustellen,das alles einen Tag vor meinem 63sten Geburtstag.Ich weiß natürlich ,das es nur um die Abzüge geht und das die KK ihren Erstattungsanspruch gegenüber der DRV geldent machen will . Übrigens waren die Gespräche mit der KK ohne Erfolg. Soll ich nun lachen oder weinen nach 47 Arbeitsjahren. Alles Gute

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider ist es seit dem BSG-Urteil vom 26.06.2008 so, dass die Dispositionsfreiheit oder Gestaltungsrecht des Versicherten, wonach er erklären kann, dass der Antrag auf Teilhabe gemäß § 116 Abs. 2 SGB VI nicht als Rentenantrag gelten soll, von der Krankenkasse bis zur Erteilung des Rentenbescheides dem Rentenversicherungsträger gegenüber eingeschränkt werden. Sofern Ihr Gestaltungsrecht rechtzeitig gegenüber dem Rentenversicherungsträger eingeschränkt wurde, muss die Rentenversicherung diese Einschränkung beachten und hat die Rente wegen Erwerbsminderung festzustellen. Warum allerdings nochmals eine erneute Begutachtung notwendig sein soll, kann hier im Forum nicht geklärt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Enttäuschter,

akzeptiert, jetzt kann ich zumindest nachvollziehen, warum der Rentenversicherungsträger eine Begutachtung durchführen will. Für die Beantwortung der Frage, ob Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist, spielte dieser Sachverhalt aber sowieso keine Rolle.

6 Antworten

Falsche Krankenkasseam 07.03.2010 | 18:05
...sie sind 100 %ig bei der AOK krankenversichert.Da ist das völlig normal. Viele Möglichkeiten haben sie nicht,Ihr Direktionsrecht ist eingeschränkt. Wären sie bei einer normalen Krankenkasse,hätten sie das Problem sicher nicht.
-_-am 07.03.2010 | 22:07
Ich habe noch keine Krankenkasse erlebt, die von sich aus auf einen möglichen Erstattungsanspruch verzichtet hat. Auch Krankenkassen haben sich nämlich an die eindeutige Gesetzeslage zu halten. Anderes wäre kaum zu begründende Willkür, die dem Entscheider bei einer Prüfung ordentlich auf die Füße fallen könnte, gerade in einer Zeit, wo häufig Zusatzbeiträge drohen. Eine Chance: Die Deutsche Rentenversicherung erkennt bei der Untersuchung, dass eine Erwerbsminderung gar nicht vorgelegen hat und somit auch kein Anspruch auf EM-Rente bestand. Erzählen Sie bei der Untersuchung also nicht unbedingt, wie "schlecht" die Reha war und wie "furchtbar krank" Sie sind ;-).
Falsche Krankenkasseam 08.03.2010 | 11:10
Hey -_-, fragen sie mal in der Rentenberatung nach der gängigen Praxis. Folgende Situation Versicherter ist erkrankt,seit 3 Monaten im KG Bezug. Vers. a ist bei der AOK Vers. b bei einer anderen Krabnkenkasse ( völlig egal welche ) Vers a wird sofort von der AOK aufgefordert einen EM Rentenantrag zu stellen,und das nach so kurzer Zeit. Das macht in der Praxis ausschliesslich die AOK,keine andere Krankenkasse. Eine weitere gängige Massnahme ist,das die AOK den Versicherten bereits vorgefertigte Schreiben ( so geschreiben,als hätte es der Versicherte selbst verfasst ) zur Unterschrift hinlegt,mit denen sie dann vorab die EM Rente beantragen. Das sind nur ein paar wenige Beispiele. Wie heisst es doch so schön..Hauptsache AOK versichert.
Schwarzwälderam 08.03.2010 | 11:31
Diese Schilderung deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen in der täglichen Rentenberatung. Ich habe auc viele AOK Versicherte gesehen die in den gesamten 78 Wochen nicht aufgefordert worden sind einen Antrag zu stellen und bei anderen Kassen gab es auch viele Fälle in denen bereits nach wenigen Wochen Zahlung eine Aufforderung der Kasse vorlag. Möglicherweise ist das regional unterschiedlich, aber ich glaube kaum das bundesweit eine Kasse (egal welche) in dieser Hinsicht irgendwie "Marktführer" ist.
Falsche Krankenkasseam 08.03.2010 | 14:30
Dann scheint es regional anscheinend erheblich Unterschiede zu geben.Im Raum Nordrhein Westfalen wird solche eine Praxis von der lieben Ortskrankenkasse jedenfalls in den Fällen angewandt.
Enttäuschteram 08.03.2010 | 15:14
Hallo Experte Ich hatte bisher noch keine Begutachtung bei der DRV, hatte lediglich bei der KK bei dem Reha Antrag vom Sept 09 unterschrieben, das ich bis zum 04.10 in AR gehen werde wo mir von Seiten der KK keine Warnung ausgesprochen worden ist, das auf jedenfall einen EM Verfahren auf mich zu käme. Vieln Dank
Deutsche Rentenversicherung
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