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Experten-Antwort

Rente

von Altersarmut 12.09.2017 | 18:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, dafür habe ich kein Verständnis. Der Mindestlohn sollte zehntausende Niedriglöhner vor der Armut bewahren. Eine Tabelle zeigt jedoch: Die Armutsfalle wird nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Wer nur den Mindestlohnbekommt, muss im Alter mit einer Mini-Rente rechnen. Selbst wer durchgängig Arbeit hatte kann nicht auf ein dickes finanzielles Polster hoffen, wie unsere folgenden Rechnungen für eine im Jahr 1980 geborene Arbeitnehmerin zeigen. Zugrunde liegt der aktuelle Mindestlohn von 8,84 Euro. Das macht bei einer 40-Stunden-Woche ein Jahresgehalt von 16.972 Euro Rechnung 1: Mindestlohn, nie arbeitslos, keine Kinder: 393 Euro Rente Mit 67 Jahren bekommt die Musterrentnerin eine Rente von 393 Euro im Monat. Voraussetzung: Sie hat mit 16 angefangen zu arbeiten, war nie arbeitslos und hat nicht wegen Kindern ausgesetzt. Ihre Rente ist im Jahr 2047 zudem voll steuerpflichtig. Außerdem muss sie noch Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sie liegt damit unter dem aktuell geltenden Hartz-IV-Satz von 409 Euro. Rechnung 2: Mindestlohn, nie arbeitslos, 2 Kinder: 579 Euro Rente Mit 67 Jahren bekommt diese Musterrentnerin eine Rente von 579 Euro. Voraussetzung: Die Arbeitnehmerin hat mit 16 angefangen zu arbeiten und war nie arbeitslos. Außerdem kann sie sich Kindererziehungszeiten für zwei Kinder anrechnen lassen. Ihre Rente ist im Jahr 2047 voll steuerpflichtig und sie muss von dem Geld noch Krankenkassenbeiträge bestreiten Mindestlohn, zwei Jahre arbeitslos, 2 Kinder: 541 Euro Rente Mit 67 Jahren bekommt diese Musterrentnerin eine Rente von 541 Euro. Voraussetzung: Sie hat mit 16 angefangen zu arbeiten und kann sich Kindererziehungszeiten für zwei Kinder anrechnen lassen. Allerdings war sie auch zwei Jahre arbeitslos oder krank und hat in der Zeit nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Ihre Rente ist im Jahr 2047 voll steuerpflichtig, das heißt, darauf müssen noch Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Zum Vergleich: Der Durchschnittslohn in Deutschland, inklusive Teilzeit und Auszubildenden, liegt bei 2500 Euro. Ein Arbeitnehmer mit diesem Gehaltkommt im 1. Fall auf eine Rente von 694 Euro, im zweiten Fall auf 881 Euro und im dritten Fall auf 814 Euro. Das Dilemma: Wer jeden Monat mit dem Mindestlohn von 1414 Euro bruttoauskommen muss, hat keine großen Freiheiten um auch noch für die Rente vorzusorgen. In dieser Situation bleibt höchstens noch die Chance auf eine eine Betriebs- oder eine Riesterrente - und von welchem Geld soll ich das bezahlen -? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Focus gerechnet hat, soll auch von hier nicht beurteilt werden.

Nachfolgend zur Orientierung eine amtliche Berechnung:

Das Arbeitsministerium hat im Oktober 2015 errechnet, wie hoch der Mindestlohn ausfallen müsste, damit der Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt:

„... um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre im Jahr 2015 rechnerisch ein Stundenlohn von rund 11,50 Euro erforderlich.“

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4 Antworten

suchenwiam 12.09.2017 | 18:35
Die Krankenversicherung wird je etwa halb von DRV und dem Versicherten bezahlt. Die Beiträge des Versicherten werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ferner wird der Grundfreibetrag (2017: 8820 €/Jahr, also 735 €/Monat) abgezogen, sofern überschritten. In Ihren Rechenbeispielen fällt also schon in diesem Jahr keine Einkommenssteuer, Soli, oder Kirchensteuer an. Sofern nicht noch größere Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung dazukommen...
Franz Josefam 12.09.2017 | 18:52
Da hilft auch die Jammerei nichts. Wer in der Schule halbwegs aufgepasst und eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert hat, muss auch nicht bis zum Rentenalter vom Mindestlohn leben. Bei der Arbeitsplatzsuche darf man auch nicht zu pingelig sein, sondern auch Wohnortswechsel in Kauf nehmen. Dann klappt das schon
zeldaam 12.09.2017 | 19:24
Hallo, mal abgesehen, dass ihr Beitrag keine von der Rentenversicherung zu beantwortende rentenrelevante Frage enthält, wäre es schön gewesen, die Quelle zu benennen: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/nahles-reform-alters… Wir sind uns einig, dass mit 50 Jahre Mindestlohn keine auskömmliche Rente erreicht werden kann. Allerdings hege ich Zweifel an der Methodik der Berechnung durch Focus: 8,84 Euro/h * 40 h/Woche = 353,60 Euro/Woche * 52 Wochen = 18.387,20 Euro / Jahr. (Der Focus rechnet hier vermutlich nur mit 48 Wochen = 16.972,20 Euro/ Jahr. Rechnen wir mit dem Betrag des Focus weiter ..... 16.972,20 Euro / 37.103 Euro vorl. Durchschnittsentgelt in 2017 = 0,4574 EP / Jahr. Bei (abgerundet) 50 Beitragsjahren ergeben das 22,87 EP. Der aktuelle Rentenwert (West) beträgt derzeit 31,03 Euro , somit ergibt dies eine Bruttorente von 709,66 Euro. Nicht eingerechnet sind natürlich die Steigerungen - des Durchschnittsentgeltes (negativ) - des Rentenwertes (Rentenanpassung --> positiv) - des Mindestlohnes (dieser sollte in den nächsten Jahren wohl auch steigen). Wo liegt mein Rechenfehler bzw. wieso kommt Focus auf gut die Hälfte des Wertes ? P.S. Selbst die Rente von 709,66 Euro liegt unter dem Grundfreibetrag und ist damit nicht zu versteuern... MfG zelda
W*lfgangam 12.09.2017 | 20:25
Zitat von zelda anzeigen
Hallo Zelda, der 'Fehler' liegt im Focus/Inhalt der Web-Site, Einnahmen durch Werbung generieren und die künftigen Armutsrentner vorher noch zusätzlich 'abzusaugen'. Die wahren (hier noch verfälschten) Rechenwerte aus SGB 6, 12, EStG interessieren dabei doch gar nicht. > Sie liegt damit unter dem aktuell geltenden Hartz-IV-Satz von 409 Euro. Hmm, Rentner mit H4-Anspruch? ...interessant, der Focus erfindet die Gesetze neu. Das ist zwar im allerweitesten Sinne richtig (Sozialhilfe/GruSi-Regelsatz), aber schlicht Stimmungsmache, Fachjournalismus geht anders - nur, wenn die Gelegenheitsschreiber auch nur mit Mindestlohn vom Focus entlohnt werden, ist die Qualität schon mal nahe dem absoluten Nullpunkt … ;-) Gruß w.
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