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Rente

von Öko28.03.2019 | 11:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin Laie auf diesem Fachgebiet. Durch die diesjährige Rentenerhöhung, habe ich eine Bruttorente von 1.270 Euro. Ich habe in den letztdn 5 Jahren, in dem ich Rente beziehe, nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich habe gelesen, dass es mittlerweile 5 Millionen steuerpflichtige Rentner gibt. Und was ist mit den restlichen ca. 15 Millionen Rentner? Frage: Kann ich gezwungen werden eine Steuererklärung abzugeben? Danke. Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

santanderam 28.03.2019 | 11:24
Sie sind auch als Rentner verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Exteamam 28.03.2019 | 11:50
Hallo Öko, ob Sie "gezwungen" werden können (bzw. ob Sie verpflichtet sind), eine Steuererklärung abzugeben, sollten Sie Ihr Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater fragen. Eine Steuererklärung ist i.d.R. abzugeben, wenn Ihre Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. In Fällen, in denen keine Steuern zu zahlen sind, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Grundsätzliches: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtiges Einkommen. Die Träger der Rentenversicherung behalten aber hiervon keine Steuern ein und führen auch keine Steuern an die Finanzverwaltung ab. Die gezahlten Rentenbeträge werden von den Rentenversicherungsträgern über die Zentrale Stelle (DRV Bund) jährlich an die Finanzverwaltungen der Länder zum Datenabgleich (Rentenbezugsmitteilung)gemeldet.
chiam 28.03.2019 | 13:07
Völlig unverbindliche Überschlagsrechnung: Rund 38,5 Entgeltpunkte entsprachen im Jahr 2015 (Kalenderjahr nach Rentenbeginn) einer Jahresrente von ca. 13400 Euro, woraus sich ein Freibetrag (Rentenbeginn 2014: 32%) von ca. 4300 Euro errechnet. Letztes Jahr gab es eine Jahresrente von ca. 14600 Euro; abzüglich Rentenfreibetrag bleiben ca. 10300 Euro steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt für 2018 nur bei 9000 Euro (für Einzelpersonen). Schlußfolgerung: Sie sind wahrscheinlich steuerpflichtig, und das schon seit mehreren Jahren. (Es sei denn, Sie sind verheiratet, dann möglicherweise nicht.) Reden Sie zügig mit einem Steuerberater o.ä. über Möglichkeiten, das (z.B. durch eine Selbstanzeige) zu bereinigen.
chiam 28.03.2019 | 13:32
Nein, keine Milch im Angebot. Mir ist aber gerade noch aufgefallen, daß man KV/PV-Beitrag als Sonderausgaben geltend machen können müßte. Auch damit wird es aber knapp. Steuerliche Beratung ist sicher nicht schlecht.
Herr ABCam 28.03.2019 | 15:33
Einfach einmal hier berechnen: https://www.kapital-rechner.de/rentenbesteuerung/ Und von der Steuererklärung kann man sich formlos befreien lassen, wenn die Rente so niedrig ist, dass man keine Steuern zahlen muss.
santanderam 28.03.2019 | 13:49
Eine Steuererklärung abgeben ist das eine. Ob daraus aufgrund Familienstand, Abzug von Werbungskosten oder Sonderausgaben eine Steuerpflicht entsteht ist das andere.
Schorscham 28.03.2019 | 15:38
Aber nur dann, wenn nach Abzug sämtlicher individueller Freibeträge der Grundfreibetrag überschritten wird. MfG
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