Sehr geehrte(r) Frau/Herr Jottwd,
richtig ist, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2034 94 Prozent der Bruttorente steuerpflichtiges Einkommen sind. Bezüglich Ihrer Fragen zu den Abzugsmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt, den Lohnsteuerhilfeverein oder Ihren Steuerberater.