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Experten-Antwort

Rente

von Hase22.09.2016 | 15:10
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man Baujahr 1962 ist, kann man dann auch schon mit 63 in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hase,

wenn Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen, ja. Allerdings nicht ohne entsprechende Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Die für Sie maßgebenden Zeitpunkte für den frühestmöglichen Beginn der jeweiligen Altersrenten und der zu erwartenden Abschläge können Sie im Übrigen ganz einfach mit dem Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

ermitteln.

Für genauere Informationen rund um das Thema Altersrente können Sie letztlich auch eine Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern oder sich persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Konrad Schießlam 22.09.2016 | 15:49
Nehme an, in 1962 sind Sie geboren und 35 Beitragsjahre sind erbracht. fallen bei Rente mit 63 Jahren 13,2% Abschlag an. MfG.
Markoam 22.09.2016 | 15:32
Rentenauskunft anfordern !!!!
Rentenprofiam 22.09.2016 | 17:26
Hallo, es gibt verschiedende Altersrente. Die Regelaltersrente wäre für Baujahr 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt nicht in Frage, da die für Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind, kann man mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Für Ihren Jahrgang wären jedoch 13,2 % abschlag bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Wenn eine Schwerbehinderung (gdB mindestens 50 %) vorliegt, kann man mit Jahrgang 1962 bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten bei 10,8% Abschlag in Rente gehen. Also auf jedenfall mal die Rentenhöhen angucken, ob dies mit Abschlägen als rentabel erscheint und sich im Zweifelfall bei einer Beratungsstelle der Stadt oder Rentenversicherung beraten lassen.
Rentenprofiam 22.09.2016 | 17:26
Hallo, es gibt verschiedende Altersrente. Die Regelaltersrente wäre für Baujahr 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt nicht in Frage, da die für Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind, kann man mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Für Ihren Jahrgang wären jedoch 13,2 % abschlag bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Wenn eine Schwerbehinderung (gdB mindestens 50 %) vorliegt, kann man mit Jahrgang 1962 bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten bei 10,8% Abschlag in Rente gehen. Also auf jedenfall mal die Rentenhöhen angucken, ob dies mit Abschlägen als rentabel erscheint und sich im Zweifelfall bei einer Beratungsstelle der Stadt oder Rentenversicherung beraten lassen.
Rentenprofiam 22.09.2016 | 17:26
Hallo, es gibt verschiedende Altersrente. Die Regelaltersrente wäre für Baujahr 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt nicht in Frage, da die für Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind, kann man mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Für Ihren Jahrgang wären jedoch 13,2 % abschlag bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Wenn eine Schwerbehinderung (gdB mindestens 50 %) vorliegt, kann man mit Jahrgang 1962 bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten bei 10,8% Abschlag in Rente gehen. Also auf jedenfall mal die Rentenhöhen angucken, ob dies mit Abschlägen als rentabel erscheint und sich im Zweifelfall bei einer Beratungsstelle der Stadt oder Rentenversicherung beraten lassen.
Rentenprofiam 22.09.2016 | 17:26
Hallo, es gibt verschiedende Altersrente. Die Regelaltersrente wäre für Baujahr 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Auch die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kommt nicht in Frage, da die für Jahrgang 1962 erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind, kann man mit 63 Jahren in Altersrente gehen. Für Ihren Jahrgang wären jedoch 13,2 % abschlag bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Wenn eine Schwerbehinderung (gdB mindestens 50 %) vorliegt, kann man mit Jahrgang 1962 bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten bei 10,8% Abschlag in Rente gehen. Also auf jedenfall mal die Rentenhöhen angucken, ob dies mit Abschlägen als rentabel erscheint und sich im Zweifelfall bei einer Beratungsstelle der Stadt oder Rentenversicherung beraten lassen.
Hanneloream 23.09.2016 | 10:09
Hallo Hase! Wie die Anderen bereits ausführlich erläutert haben ginge es schon aber nur mit kräftigen Pensionsabschlägen. Ich weiß ja nicht ob dir das wert ist wenn sie dir die Pension kürzen und du dann immer noch früher in Pension gehen willst. An deiner stelle würde ich mich auf http://www.vorsorge.net/private-altersvorsorge näher informieren und mich dann noch von einem Experten beraten lassen. liebe Grüße Hannelore
****am 23.09.2016 | 11:54
Zitat von Hannelore anzeigenausblenden
liebe Grüße Hannelore Hallo Hannelore, Hase ist 54 Jahre alt, wenn er mit 63 in AR (nicht Pension) gehen möchte, lohnt sich jetzt nicht mehr für die Dauer von 9 Jahren eine Private Altersvorsorge abzuschließen, wegen der bei Abschluß fälligen Provisionen und Verwaltungskosten und einer sehr niedrigen Mindestverzinsung. (Aktuell bekommen sie bei den Privaten für 10 000.- Euro Kapital ca. 33 Euro Monatsrente in der RV aber ca. 45.- Euro) Hätte er aber schon seit längerem eine Privatversorgung mit einer guten Mindestverzinsung, dann sollte er sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen und klären ob er ohne die Alten Vertragsbedingungen zu gefährden höhere Beiträge zahlen darf. U.U. ist für Hase ja auch die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung gem. §187a SGB 6 zu empfehlen. Hase, sie sollten sich auf alle Fälle erstmal in einer A+B Stelle der DRV beraten lassen
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