Ich bin 02.1950 geboren.
Wann kann ich frühestens ohne Abschläge und wann mit in Rente gehen
Hierzu wäre es sehr holfreich wenn sie angeben ob sie weiblich oder männlich sind.
Ausserdem sollte man wissen seit wann und wie lange sie Beiträge bezahlen.
Mit denen von Ihnen gemachten Angaben ist es schwierig, Ihnen konkret den Renteneintritt zu benennen. Teilen Sie uns doch bitte mit, ob Sie männlich oder weiblich sind, die Anzahl der Versicherungsjahre (z.B. Zeiten der Beschäftigung, Selbständigkeit etc.), ob Sie schwerbehindert sind, und wenn ja, seit wann. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten zu lassen.
Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin weiblich, habe ein Kind bin nicht behindertund habe 468 versicherungsmonate bis 31.12.2005
Sie können mit 65 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen
Danke für die Antwort.
Wann könnte ich frühestens mit Abschlag in Rente
Da Sie Jahrgang 1950 sind, können Sie noch die Altersrente für Frauen bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen, sofern Sie die Voraussetzungen für diese Rente erfüllen (15 Jahre Beitragszeit und mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten nach Vollendung Ihres 40. Lebensjahres). Bei dieser Rente wird auch die Regelaltersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbezug nicht angehoben. Bei Inanspruchnahme zum 60. Lebensjahr beträgt der Abschlag zur vollen Rente mit 65 Jahren dann allerdings 18 %.