angenommen ich würde die rente mal von meinem verstorbenen mann bekommen, wirkt sich das auf die eu rente aus , auch wenn diese dann schon in die altersregelrente umgewandelt wurde.?
Ihre Erwerbsminderungsrente würde, abzüglich eines Freibetrages in Höhe von z.Zt. ca. 694 €, zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet.
lieber antonius, das hab ich leider nicht so recht verstanden
Antonius meint folgendes:
Die Rente von Ihrem Mann (genauer : die Witwenrente ) ist kein Einkommen, welches auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Dies gilt auch für eine (Regel-)Altersrente.
An Ihrer eigenen Rente ändert sich also nix, wenn Sie noch zusätzlich eine Witwenrente erhalten.
Andererseits stellt Ihre Erwerbsminderungsrente oder Altersrente aber Einkommen dar, welches auf die Witwenrente angerechnet wird, es würde also die Witwenrente (aus dem Konto Ihres Mannes) ggf. gekürzt werden, wenn der o.g. Freibetrag überschritten wird.
Beispiel: 1000 € EM-Rente - 693,53 € Freibetrag = 306,47 €. Von diesen 306,47 € würden 40 %, also 122,59 €, von Ihrer Witwenrente abgezogen.
Alles klar ?
MfG
mich würde jetzt noch interessieren, ob Sie bereits Witwe sind (dann müsste doch klar sein, was Sie bekommen!) oder ob der gute Ehemann noch lebt.
Wenn das der Fall ist, würde ich raten mal gemeinsam eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Dort kann man Ihnen die heutige Rechtslage erklären.
63 Rente mit 1/2 Rente plus Zuverdienst möglich und welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein.